Die Frage, wie der Schulcampus nach der Fusion beider Feuerbacher Gymnasien heißen soll, bleibt vorerst noch offen. Das Namensgebungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn sich das Leibniz- und das Neue Gymnasium zusammengeschlossen haben.

Feuerbach - Wer plant zu heiraten, den beschäftigt unweigerlich die Frage: „Wie wollen wir in Zukunft heißen?“ Das ist bei einer „echten“ Heirat nicht anders als bei der geplanten Schul-Ehe der beiden benachbarten Gymnasien in Feuerbach. Wie bereits mehrfach berichtet, werden sich das Leibniz- und das Neue Gymnasium mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 zusammenschließen. Die Fusion der zwei Bildungseinrichtungen ist beschlossen. Seit Jahren wird lebhaft diskutiert, wie ein gemeinsamer Schulcampus an der Klagenfurter Straße aussehen und pädagogisch ausgestaltet werden soll. Inzwischen ist zumindest der Architektenwettbewerb für das 67-Millionen-Euro Projekt entschieden. Der Entwurf des Büros Günther Hermann Architekten aus Stuttgart mit White Arkitekter (Göteborg) und W+P Landschaftsarchitekten hat das Preisgericht überzeugt. 2021 soll Baubeginn sein.

 

Das bisherige Verfahren wurde vorerst auf Eis gelegt

Offen ist derzeit noch, wie das Gymnasium nach der Fusion heißen soll. Obwohl sich die Schulkonferenzen beider Schulen bereits in der Sache beraten haben und jeweils drei Vorschläge priorisierten, hat die Schulaufsichtsbehörde diesen Namensfindungsprozess aus rein schulrechtlichen Erwägungen heraus vorerst gestoppt. Susanne Heß, Schulleiterin des Neuen Gymnasiums und ab dem Schuljahr 2018/2019 Rektorin der zusammengeschlossenen Schulanstalt bestätigt eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung. Das ursprünglich eingeleitete Namensgebungsverfahren sei erst einmal „auf Eis gelegt worden“, sagt sie. Auf Anraten des Regierungspräsidiums lasse man das Verfahren derzeit ruhen, sagt auch Otto Fischer, Rektor des Leibniz-Gymnasiums, der Ende des Schuljahres in Ruhestand geht.

Denn laut dem Schulgesetz darf erst die Schulkonferenz der fusionierten Lehranstalt als gemeinsames Organ der Schule entsprechende Vorschläge für die Namensgebung des späteren gymnasialen Campus machen. „Deshalb warten wir erst einmal ab, bis wir eine Schule sind“, sagt Heß.

Namensdebatte wird neu aufgerollt

In Paragraf 24 Schulgesetz ist das Procedere klar geregelt: „Die Ausübung dieses Rechts erfolgt durch die beiden dafür vorgesehenen Organe“, sagt Katja Lumpp, Pressesprecherin beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das sei zum einen „die Schulkonferenz für die Schule, deren Name zu bestimmen ist und der Gemeinderat, beziehungsweise der dafür beauftragte dauerhafte Ausschuss“. Die Schulverwaltung prüfe lediglich, betont Lumpp, ob die Regeln für die Namensgebung eingehalten worden seien. Im konkreten Fall heißt das: Die Namensdebatte muss Mitte 2018 neu aufgerollt werden. Insofern kam auch der gemeinsame Antrag von CDU und Grünen im Bezirksbeirat der November-Sitzung zu früh. Die Mitglieder beider Fraktionen hatten dafür plädiert, den Namen „Leibniz-Gymnasium“ für den zukünftigen Schulcampus zu vergeben und dem Gemeinderat diesen Namen vorgeschlagen. „Mit dem letzten deutschen Universalgelehrten und großen Denker, der Gottfried Wilhelm Leibniz zweifellos war“, argumentiert CDU-Bezirksbeirat Dirk Teichmann, habe man einen passenden und würdigen Namensvertreter für das künftige Gymnasium vorzuweisen. Sein Antrag habe weiterhin Bestand, betont Teichmann, sei aber vorerst zurückgestellt: „Wir werden ihn wieder aufrufen, sobald das Namensgebungsverfahren eingeleitet ist“, betont er.