Dort schaffte Anna in Klasse fünf eine Zwei in Mathe und einen Notendurchschnitt von 1,9. In Klasse sechs habe man mit der Therapie aufgehört, auch aus finanziellen Gründen. Anna bekam eine Drei in Mathe, erhielt einen Buchpreis wegen ihrer guten Gesamtleistungen und fühlte sich gut. In Klasse sieben bekam sie einen neuen Lehrer. Der habe sie gleich in den ersten Wochen durch Abfragen vor der Klasse bloßgestellt, ihre Noten rutschten in den Keller. „Jetzt geht es wieder los mit den Bauchschmerzen“, sagt Andrea Müller.

 

Doch mit klassischer Nachhilfe sei es eben nicht getan. Die Mutter und andere betroffene Eltern wünschen sich einen sogenannten Nachteilsausgleich für ihre Kinder, wie er für eine Lese-Rechtschreibschwäche auch gewährt wird.

Gesamtelternbeirat stellt Forderungen

Unterstützung erhalten sie vom Gesamtelternbeirat der städtischen Schulen. Dieser fordert darüber hinaus in einem Positionspapier die Einführung einheitlicher Diagnoseverfahren in der ersten Klasse und eine Unterstützung rechenschwacher Kinder. Dazu gehöre auch ein chancengerechter Aufbau von Klassenarbeiten, in denen Textaufgaben nur einen Teil ausmachen. Dazu Ansprechpartner an jeder Schule sowie eine ausreichende Zahl an Förderstunden sowie eine stärkere Berücksichtigung des Themas in der Aus- und Fortbildung für Lehrer.

Doch bisher gibt es an den Schulen weder ein fest verankertes Verfahren zur Feststellung und Therapie einer solchen Teilleistungsschwäche noch eine Stundenzuweisung für spezifische Fördermaßnahmen. Bisher sind Lehramtsstudenten nicht verpflichtet, Seminare zu dem Thema zu absolvieren. Jürgen Hasert, der im Staatlichen Schulamt für diesen Bereich zuständig ist, hat jedoch angeregt, dass sich an jeder Schule ein Lehrer als Ansprechpartner für Rechenschwäche und für Lese-Rechtsschreibschwäche findet. Insbesondere für Lehrer der ersten Klasse seien diese Themen Bestandteil der Fortbildung.

Schwieriger Nachteilsausgleich

Es gebe auch standardisierte Diagnoseverfahren, sagt Hasert, etwa bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle oder über Beratungslehrer – und das sogar kostenfrei. Sozialhilfeempfänger mit versetzungsgefährdeten Kindern könnten außerschulische Fördermaßnahmen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beim Jobcenter beantragen. Mit einem fachärztlichen Attest könne auch eine Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragt werden. Hasert hält es zudem für wichtig, dass Eltern den Therapeuten erlauben, die Schule beratend zu informieren.

Dort schaffte Anna in Klasse fünf eine Zwei in Mathe und einen Notendurchschnitt von 1,9. In Klasse sechs habe man mit der Therapie aufgehört, auch aus finanziellen Gründen. Anna bekam eine Drei in Mathe, erhielt einen Buchpreis wegen ihrer guten Gesamtleistungen und fühlte sich gut. In Klasse sieben bekam sie einen neuen Lehrer. Der habe sie gleich in den ersten Wochen durch Abfragen vor der Klasse bloßgestellt, ihre Noten rutschten in den Keller. „Jetzt geht es wieder los mit den Bauchschmerzen“, sagt Andrea Müller.

Doch mit klassischer Nachhilfe sei es eben nicht getan. Die Mutter und andere betroffene Eltern wünschen sich einen sogenannten Nachteilsausgleich für ihre Kinder, wie er für eine Lese-Rechtschreibschwäche auch gewährt wird.

Gesamtelternbeirat stellt Forderungen

Unterstützung erhalten sie vom Gesamtelternbeirat der städtischen Schulen. Dieser fordert darüber hinaus in einem Positionspapier die Einführung einheitlicher Diagnoseverfahren in der ersten Klasse und eine Unterstützung rechenschwacher Kinder. Dazu gehöre auch ein chancengerechter Aufbau von Klassenarbeiten, in denen Textaufgaben nur einen Teil ausmachen. Dazu Ansprechpartner an jeder Schule sowie eine ausreichende Zahl an Förderstunden sowie eine stärkere Berücksichtigung des Themas in der Aus- und Fortbildung für Lehrer.

Doch bisher gibt es an den Schulen weder ein fest verankertes Verfahren zur Feststellung und Therapie einer solchen Teilleistungsschwäche noch eine Stundenzuweisung für spezifische Fördermaßnahmen. Bisher sind Lehramtsstudenten nicht verpflichtet, Seminare zu dem Thema zu absolvieren. Jürgen Hasert, der im Staatlichen Schulamt für diesen Bereich zuständig ist, hat jedoch angeregt, dass sich an jeder Schule ein Lehrer als Ansprechpartner für Rechenschwäche und für Lese-Rechtsschreibschwäche findet. Insbesondere für Lehrer der ersten Klasse seien diese Themen Bestandteil der Fortbildung.

Schwieriger Nachteilsausgleich

Es gebe auch standardisierte Diagnoseverfahren, sagt Hasert, etwa bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle oder über Beratungslehrer – und das sogar kostenfrei. Sozialhilfeempfänger mit versetzungsgefährdeten Kindern könnten außerschulische Fördermaßnahmen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beim Jobcenter beantragen. Mit einem fachärztlichen Attest könne auch eine Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragt werden. Hasert hält es zudem für wichtig, dass Eltern den Therapeuten erlauben, die Schule beratend zu informieren.

Einen Nachteilsausgleich zu gewähren sei jedoch schwierig – auch deshalb, weil es in der Wissenschaft keine einheitliche Definition des Begriffs Dyskalkulie gebe, so Hasert. „Ich kann nicht sagen, bei dir lassen wir das Bruchrechnen weg oder du musst nur zehn statt zwölf Aufgaben machen. Die Vergleichbarkeit der Leistung und des Anforderungsniveaus muss gegeben sein.“

Es sei wichtig, dass neben einer medizinischen Diagnose auch die Methodik und Didaktik an der Schule sowie die Rahmenbedingungen ins Blickfeld gerückt würden. „Man muss eine Sensibilität für das Thema entwickeln“, sagt Hasert und meint auch die Lehrer. „Und wir müssen die diagnostische Kompetenz in allen Bereichen erhöhen.“ Dass Stuttgart Modellregion für Inklusion sei, hält Hasert für eine gute Voraussetzung. Somit sei sonderpädagogischer Sachverstand an Regelschulen vorhanden und könne dort abgerufen werden.