Videoüberwachung an Schulen ist im Kreis Esslingen kein Standard, das zeigt eine Umfrage bei den Großen Kreisstädten und dem Landkreis. Manche Kommunen setzen Kameras aber als Prävention gegen Vandalismus ein.
Immer wieder kommt es an Schulen zu Vandalismus. Es gibt Stimmen im Kreis Esslingen, die deshalb eine Überwachung mit Kameras fordern. Dabei handelt es sich beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum um ein sensibles Thema, und die rechtlichen Hürden für Videoüberwachung sind hoch. Im Kreis Esslingen sind Kameras an Schulen kein Standard, das hat eine Umfrage ergeben. Aber es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel in Reichenbach. Am dortigen Schulzentrum sind rund 30 Kameras zu sehen. Mit gut 20 Geräten sind die meisten Kameras an den Schulgebäuden installiert, weitere zehn Kameras wurden an der nagelneuen Sporthalle mit Mensa angebracht.
Viele Fragen bleiben offen
Warum es in Reichenbach zu einer derart massierten Installation kommt, ob die Kameras bereits laufen und wie groß die Beschädigungen im Schulzentrum sind, die möglicherweise ein Auslöser für die Anbringung von Kameras sind, bleibt allerdings unbeantwortet.
Da der Bürgermeister verreist ist, antwortet stellvertretend der Hauptamtsleiter Siegfried Häußermann: „Diese Themen (werden) von uns aufbereitet und zuerst mit dem Gemeinderat diskutiert. Teilweise werden einzelne Themen nichtöffentlich vorberaten.“ Vor der Debatte im Gremium werde man diese Fragen nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
Unklar bleibt außerdem, welche Zusammenhänge es zu der weiterhin ungeklärten Brandserie gibt, die im Reichenbacher Westen seit eineinhalb Jahren die Menschen verunsichert. In den vergangenen Jahren habe es in den Sommerferien massive Sachbeschädigungen auf dem Schulgelände gegeben, hatte Bürgermeister Bernhard Richter unserer Zeitung im vergangenen Oktober gesagt und damit die Schließung des benachbarten vom Kreisjugendring (KJR) betriebenen Jugendhauses gerechtfertigt.
Der KJR-Geschäftsführer Ralph Rieck hatte seinerseits Vorwürfe zurückgewiesen, wonach ein sozialpädagogisches Konzept gefehlt und die damalige Jugendhausleiterin nicht ausreichend auf die Jugendlichen eingewirkt habe. Nun soll ein neues Konzept auf Basis einer Sozialraumanalyse erarbeitet werden. Solange bleibt der Jugendtreff zu.
In Ostfildern ist mehr zu erfahren. „Die Schäden durch Vandalismus an den Schulen belaufen sich jährlich auf eine Summe zwischen 10 000 und 50 000 Euro. Um dem entgegenzuwirken, wird bereits an der Riegelhof-Realschule Videoüberwachung eingesetzt“, teilt die Stadtverwaltung mit, dies entscheide nicht die Schulleitung, sondern der Schulträger. In naher Zukunft wolle man auch die beiden Gymnasien damit ausstatten und für die Schule im Park sei auch eine Einführung geplant, dies diene in erster Linie präventiven Zwecken.
„Videoüberwachung an Esslinger Schulen ist kein Standard“ und werde derzeit an keiner der Schulen eingesetzt, erklärt ein Sprecher der Stadt. Im vergangenen Jahr habe die Stadt Esslingen rund 43 000 Euro zur Beseitigung von Vandalismusschäden an den Schulen ausgegeben. Die letzten Jahre sei nur ein leichter Anstieg an Schäden zu verzeichnen.
Dabei handele es sich meist um zerstörte Schlösser, kaputte Glasscheiben, Graffiti oder in Mitleidenschaft gezogene Schultoiletten. Um Vandalismus vorzubeugen, „gehen die jeweiligen Schulen mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch. In einzelnen Fällen kann es auch notwendig sein, den Schulhof nach Schulbetrieb abzuschließen“, erklärt der Sprecher der Verwaltung.
Hohe rechtliche Hürden durch den Datenschutz
Die Stadt Nürtingen verzeichnet in den vergangen Jahren Vandalismusschäden in einer Größenordnung von rund 25 000 Euro jährlich. Aktuell werde an Nürtinger Schulen keine Videoüberwachung eingesetzt, erklärt ein Sprecher der Stadt und ergänzt, die rechtlichen Hürden seien mit Blick auf den Datenschutz sehr hoch.
Auch an den Schulen in Kirchheim wird auf Videoüberwachung verzichtet. Wie hoch die Schäden durch Vandalismus aktuell sind, kann die Sprecherin der Stadt nicht sagen, da die Kommune kein zentrales Register zur Erfassung betreibe. Allerdings sollten die Kosten einer Videoüberwachung für Installation, Wartung und Betrieb die Vandalismusschäden mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit nicht übersteigen, erklärt die Sprecherin.
Außerhalb des Schulbetriebes sei die Stadt für die Entscheidung einer Videoüberwachung zuständig. Diese unterliege strengen Grenzen und müsse immer mit dem betroffenen Datenschutz abgewogen werden. „Sie muss angemessen und verhältnismäßig sein. Andere mildere Mittel müssen angewendet werden, wenn diese zur Verfügung stehen.“
Und wie sieht es im Landkreis aus? Das Amt für Kreisschulen meldet Vandalismus nur im kleineren Umfang. Bisher würde in Abwägung der rechtlichen Hürden mit dem potenziellen Nutzen auf Videoüberwachung verzichtet. „Eine Videoüberwachung könnte eine positive abschreckende Wirkung haben. Durch die entstehenden Bilder (insbesondere in der Dunkelheit) Täter zu überführen, wird aber tendenziell schwierig sein“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Datenschutz zieht enge Grenzen
Regel
„Während des Schulbetriebs ist eine Videoüberwachung auf dem Schulhof sowie den sonstigen für den Schulbetrieb genutzten Räumlichkeiten und Flächen in der Regel unzulässig. Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen
Ausnahme
Falls aber Gründe für eine Videoüberwachung nachweislich vorliegen und alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der zuständige Datenschutzbeauftragte die Überwachung freigeben. Zuvor muss eine schriftliche Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Dabei werden Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck genauso geprüft wie die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Einzelheiten regelt das Landesdatenschutzgesetz.