Eine unterlegene Bewerberin klagt mit allen juristischen Mitteln die Chefstelle am Johannes-Kepler-Gymnasium in Leonberg ein.  

Leonberg - Die Ungewissheit wegen der Schulleiterstelle am Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) in Leonberg (Kreis Böblingen) könnte in ein drittes Schuljahr hineinreichen. Die unterlegene Bewerberin (Name der Redaktion bekannt), welche die Entscheidung für einen Konkurrenten nicht hinnehmen will, hat nun Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht, weil sie in der letzten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, gescheitert war. Es könnte Herbst werden, bis die Richter am Bundesverfassungsgericht über einen sogenannten Eilrechtsschutz entscheiden.

 

Die Klägerin hatte in Mannheim vorgebracht, dass sie durch das Auswahlverfahren in ihren Grundrechten verletzt worden sei. Außerdem sei gegen das geltende Landesbeamtengesetz verstoßen worden. Details der Begründung sind nicht bekannt. Die Verwaltungsrichter haben die Einwände aber für unbegründet erklärt. Nach der Ansicht der Kammer ist die Bewerberauswahl durch das Regierungspräsidium in Stuttgart rechtlich korrekt erfolgt. Die Eignungsprüfung sei zuletzt sehr detailliert verlaufen, stellte beispielsweise das Stuttgarter Verwaltungsgericht im vergangenen Winter fest.

Bis Herbst bleibt die Schule ohne Schulleiter

Mindestens bis zum Herbst bleibt das Kepler-Gymnasium jetzt ohne Schulleiter. Und so lange muss auch ein Lehrer des Stuttgarter Dillmann-Gymnasiums warten, auf den sich das Regierungspräsidium (RP), die Schulgemeinde sowie der Leonberger Gemeinderat geeinigt haben. Beide Bewerber hatten sich in mehreren nichtöffentlichen Runden vorgestellt. Die Elternvertretung und der Gemeinderat haben den jüngeren, männlichen Bewerber aus Stuttgart den Vorzug gegeben. "Er hatte die innovativeren Ansätze", sagen Stadträte über die Vorstellung vor zwei Jahren. Schon im vergangenen Herbst hätte der designierte Rektor sein Amt antreten sollen.

Das Regierungspräsidium lässt über die genaueren Hintergründe nichts verlauten, zeigt sich aber über den Verlauf des Verfahrens alles andere als glücklich. "Die Verfassungsbeschwerde war für uns nicht vorhersehbar", schreibt der zuständige Abteilungsleiter Michael Kilper an die Elternschaft des JKG. "Es ist das erste Mal, dass es im Regierungsbezirk wegen einer solchen Sache zu einer Verfassungsbeschwerde kommt", bestätigt eine Sprecherin der Behörde. Kilper verspricht den Eltern, nach dem Abschluss des Verfahrens "schnellstmöglichst die Bestellung der Schulleiterstelle" voranzutreiben.

"Das ist keine normale Situation"

Die Eltern tröstet das allerdings wenig. "Wir sind fassungs- und hilflos", sagt die Elternvertreterin Kerstin Balden-Burth. Die stellvertretende Schulleiterin Margarete Ruthardt mache "einen hervorragenden Job - doch man merkt, dass es eben keine normale Situation ist". Viele an der Schule haben den Eindruck, dass es der unterlegenen Bewerberin längst nicht mehr um den Job gehe, "sondern ums Prinzip". Selbst wenn die Studiendirektorin je auf höchstrichterliche Entscheidung den Job bekäme - ein unvoreingenommener Neubeginn wäre dann wohl kaum möglich, sagen viele aus der Schulgemeinschaft. Eine Anfrage unserer Zeitung beantwortete die unterlegene Bewerberin bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht.

Rein formal ist sie im Recht. Jedermann kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben, "wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt glaubt", so steht es in einem Merkblatt des obersten deutschen Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht müsste nun die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Urteile feststellen und die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof zurückweisen.

Bewerbungsrunden wurden wurde zuvor schon aufgehoben

Bereits im vergangenen Sommer hatten die Stuttgarter Verwaltungsrichter die erste Bewerbungsrunde wieder aufgehoben und eine erneute Eignungsprüfung der Bewerberin angeordnet. Somit musste das Verfahren neu aufgerollt werden. Doch auch in der zweiten Runde mit erneuten Vorstellungsrunden bestätigten die Entscheider ihre ursprüngliche Haltung. Für sie ist der ausgewählte Lehrer für die Führungsaufgaben eines Schulleiters besser befähigt als seine Mitbewerberin.