Grüne, CDU und Liberale im Gemeinderat signalisieren ihre Unterstützung für den SPD-Vorstoß. Die Verkehrsbehörde prüft, an welchen Schulstandorten die Einführung von Tempo 30-Zonen sinnvoll und notwendig ist.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart prüft nun doch, ob vor ausgewählten Schulen, die an Vorbehaltsstraßen liegen, Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können. „Wir schauen, ob wir das dort, wo es geht und sinnvoll ist, umsetzen“, erklärte Hermann Karpf, persönlicher Referent des zuständigen Ordnungsbürgermeisters Marin Schairer auf Anfrage der StZ. Karpf betonte zugleich, es gebe unter den circa 25 infrage kommenden Schulstandorten, die nicht ohnehin bereits an Tempo-30-Zonen liegen, allerdings auch solche, bei denen eine Geschwindigkeitsreduzierung von erlaubten 50 auf 30 Stundenkilometern nichts bringen würde. Die Verkehrsbehörde hatte sich zunächst zurückhaltend gegenüber entsprechenden Forderungen gezeigt.

 

Wie berichtet, hatte die SPD-Gemeinderatsfraktion unter Berufung auf ein Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts (Bayern) die Verwaltung aufgefordert, die Einführung von Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten und Schulen entlang des Vorbehaltsstraßennetzes zu prüfen. Die Richter in der fränkischen Kommune hatten die Klage eines Autofahrers, der vor einer Nürnberger Schule in einer Tempo-30-Zone geblitzt worden war und daraufhin sein Grundrecht auf Tempo 50 einklagen wollte, abschlägig beschieden. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es vor Schulen zwangsläufig immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen komme, weil sich Kinder generell unvorsichtiger verhalten würden als Erwachsene. Daher sei es dort grundsätzlich möglich, die Geschwindigkeit auf maximal 30 Stundenkilometer zu begrenzen. Dies liege im Ermessen der Stadtverwaltung.

Bauliche Veränderungen an notwendigen Stellen?

In der Vergangenheit sind entsprechende Vorstöße aus dem Gemeinderat auch daran gescheitert, dass in Baden-Württemberg anders als etwa in Nordrhein-Westfalen oder Berlin bislang keine Verwaltungsvorschrift des Landes existiert, die Kommunen oder Bezirksregierungen freie Hand bei der Entscheidung lässt, ob sie solche Zonen einrichten wollen oder nicht. Dem Urteil der Ansbacher Richter kommt insofern Bedeutung zu, als dass auch in Bayern ein solcher Regierungserlass fehlt. Bei der Stuttgarter Verkehrsbehörde verspürte man in der Vergangenheit – wohl auch aus Sorge vor Klagen aufgebrachter Autofahrer – wenig Neigung, „nach dem Gießkannenprinzip Tempo-30-Zonen vor Schulen auszuweisen“. So hatte sich der fürs Verkehrsmanagement zuständige Dienststellenleiter Bernd Eichenauer vor wenigen Tagen gegenüber der StZ geäußert. Stattdessen verfolge die Stadt eine andere Strategie: Man sei mit den Schulen im Gespräch, um bauliche Veränderungen wie Fahrbahnverengungen an den Stellen vorzunehmen, wo es notwendig sei. Fahrbahnschwellen, wie sie etwa in Frankreich, aber auch in Norddeutschland eingesetzt werden, um Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, im wahrsten Sinn des Wortes aufzurütteln, hält Eichenauer dagegen nicht für praktikabel. Er verweist auf entsprechende Bürgerproteste gegen solche Tempostopper. Hermann Karpf, der Referent des Ordnungsbürgermeisters, ist zwar „persönlich ein großer Fan von Schwellen“, teilt aber Eichenauers Bedenken: „Da muss das Bewusstsein in der Bevölkerung noch etwas wachsen.“

Zupass kommt der Verkehrsbehörde, dass die Unfallstatistik der Polizei keine ausgewiesenen Schwerpunkte im Bereich von Schulen ausweist. Die SPD-Fraktion freilich will nicht warten, bis etwas passiert ist. „Wir begrüßen es natürlich, dass die Verkehrsbehörde unsere Anregungen aufgreift und den Antrag prüft“, sagt die Fraktionschefin Roswitha Blind. Unterstützung gibt es von den Grünen: „Wir fordern schon lange ein Konzept für sichere Schulwege“, erklärt deren Fraktionsvorsitzender Peter Pätzold. Dies müsse im Zusammenhang mit dem Thema Parkraummanagement diskutiert werden.

Die CDU-Fraktion signalisiert ebenfalls grundsätzlich Zustimmung. „Natürlich muss man im Einzelfall prüfen, ob Tempo 30 vor einer Schule möglich und notwendig ist. Wir verschließen uns aber diesen Überlegungen der Verwaltung nicht“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz. Deutlich positioniert sich auch die FDP: „Es war immer unsere Ansicht, dass solche Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten ausgewiesen werden“, so deren Fraktionschef Bernd Klingler.