Der Fall eines Mannes, der mit einer Softairwaffe auf Polizisten losging, rückt ein Problem in den Fokus: Diese Pistolen sehen scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich. Das muss sich ändern, eine deutliche Kennzeichnung wäre sinnvoll, meint StZ-Redakteurin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Fall von Untertürkheim rückt zwei Probleme in den Fokus, mit denen die Polizei immer wieder zu tun hat: das eine ist der Umgang mit Angreifern wie dem Mann in Untertürkheim und jenem aus dem Osten, die auf Beamte losgehen, um einen tödlichen Schuss gegen sich selbst zu provozieren. Das zweite sind täuschend echt aussehende Waffen, welche die Angreifer in beiden Fällen trugen.

 

Das erste Problem lässt sich so gut wie nicht lösen. Die Beamten können in der Stresssituation nicht erkennen, was ihr Gegenüber plant und ob er tatsächlich den Polizisten nach dem Leben trachtet. Die Situation können sie nur so erfassen, wie sie sich in diesem Augenblick darstellt: Jemand greift sie an. Diesen Angriff zu stoppen und andere und ihr eigenes Leben zu schützen, ist ihre Pflicht und auch ihr Recht. Dass über allem steht, das Leben aller Beteiligten zu retten, ist selbstverständlich. Dass es tödlich enden kann, ist ein Risiko, das leider nicht vermeidbar ist. Die Entscheidungen, die im Angriffsfall in wenigen Sekunden getroffen werden müssen, kann den Beamten niemand abnehmen. Das muss sich vor Augen führen, wer ihnen hinterher Vorwürfe macht.

Das zweite Problem ist eines, das endlich auf der politischen Ebene diskutiert gehört: Es gibt keinen einzigen plausiblen Grund dafür, warum Softair- oder Gaspistolen wie scharfe Waffen aussehen müssen. Im vorliegenden Fall wurde eine Softairwaffe benutzt. Gibt man die Modellbezeichnung einmal mit dem Zusatz „Softair“ und einmal ohne in eine Suchmaschine ein, erscheinen nahezu identische Bilder. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben.

Wenn es schon Softairwaffen gibt, die legal erworben werden können, sollten diese deutlich markiert sein. Da sich die Fälle häufen, in denen es zu Verwechslungen kommt, muss eine Bestimmung her, die diesen Missstand ändert.