Wenn Kinder das Elternhaus verlassen, ist ein Finanzcheck sinnvoll. Vor allem den Versicherungsschutz sollte man prüfen. Wir erklären, worauf es beim Auszug zu achten gilt.

Stuttgart - Eines Tages ist es so weit: Zwei Jahrzehnte drehte sich alles mehr oder weniger um die Kinder. Und dann gehen sie ihrer Wege. Was für den Nachwuchs ein wichtiger Lebensschritt ist, kann die Eltern in eine schwere Sinnkrise stürzen. Statistisch gesehen werden die meisten Ehen geschieden, wenn Kinder kommen – und wenn die Kinder ausziehen. Im Durchschnitt, so die Daten des Statistischen Bundesamtes, sind junge Menschen 23,8 Jahre alt, wenn sie das Elternhaus verlassen.

 

Die erste eigene Wohnung ist allerdings oft auch ein finanzieller Kraftakt: Küche, Esszimmer, Schlafzimmer sowie die Erstausstattung an Haushalts- und Elektrogeräten gehen schnell ins Geld. Um gerade für die Startphase finanzielle Spielräume zu eröffnen, ist es ratsam, mit der Bank über die Einräumung eines Dispo-Rahmens zu sprechen. Der Dispositionskredit sollte allerdings nur zur kurzfristigen Überbrückung finanzieller Engpässe dienen und keine Dauereinrichtung sein – sonst ist er zu teuer.

Hausratversicherung

Den ganzen neuen Hausrat sollte man natürlich auch versichern, damit das Geld im Schadenfall nicht weg ist. Dafür brauchen Kinder nach dem Auszug bei den Eltern in den meisten Fällen eine eigene Hausratpolice. „Versichert ist der Hausrat gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel“, erklärt Stefan Taschner vom Versicherungsanbieter Universa. „Über die Hausratversicherung der Eltern sind Kinder nicht mehr versichert, wenn sie ihren ersten eigenen Haushalt gründen.“

Taschner rät Eltern zudem, den Auszug ihres Kindes zum Anlass zu nehmen, die Versicherungssummer ihres Vertrags zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn wenn beim Auszug wertvolle Gegenstände wie etwa ein teurer Fernseher oder ein Computer mit in die neue Wohnung genommen werden, verbleiben entsprechend weniger Werte bei den Eltern, die versichert werden müssten. Und eine niedrigere Versicherungssumme hat natürlich auch einen geringeren Beitrag zur Folge.

Nicht immer brauchen die Kinder aber eine eigene Hausratpolice für die neue Bleibe: Bei Studenten ohne eigenes Einkommen, die in einer Wohngemeinschaft leben, ist der Hausrat oftmals über die sogenannte Außenversicherung der elterlichen Hausratpolice mit abgesichert. Im Schadenfall springt die Versicherung mit bis zu 30 Prozent der elterlichen Versicherungssumme ein. „Studenten sollten die Hausratversicherung der Eltern über ihren Einzug in eine WG informieren und klären, ob und wie lange die Außenversicherung greift“, sagt Rolf Mertens von der Ergo Versicherungsgruppe. „Nach Abschluss des Studiums entfällt häufig der Schutz über den elterlichen Vertrag, und die Studenten benötigen eine eigene Hausratversicherung.“

Haftpflichtversicherung

Gleiches gilt für die private Haftpflichtversicherung. Auch hier sollten die Studenten die Versicherung der Eltern informieren und klären, inwieweit sie trotz Auszugs noch über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert sind. Grundsätzlich gilt hier, dass Unverheiratete meist bis zum Abschluss des Studiums beziehungsweise der ersten Berufsausbildung über die private Haftpflichtversicherung der Eltern versichert bleiben. Wenn die Eltern keine private Haftpflichtversicherung haben, sollten sich die Kinder aber schleunigst um einen eigenen Schutz bemühen – denn sonst kann es schnell sehr teuer werden, wenn man eine Person verletzt oder einen Gegenstand beschädigt.

Krankenversicherung

Hinsichtlich der Krankenversicherung gilt, dass Studierende ohne eigenes Einkommen meist über die Eltern mitversichert bleiben können. Wer über eigenes Einkommen verfügt – etwa als Auszubildender oder Minijobber –, muss sich dagegen selbst um seine Krankenversicherung kümmern. „Standard ist die gesetzliche Versicherung“, erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn Azubis oder Berufseinsteiger vor dem Berufsstart über ihre Eltern privat versichert waren, können sie sich den Wiedereintritt nach Überschreiten der Einkommensschwelle mit einer Anwartschaft sichern, so Grieble. In dem Fall kommt man um eine erneute Gesundheitsprüfung herum.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sinnvoll ist nach Angaben des Verbraucherschützers zudem der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sichert den Lebensunterhalt ab, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Studenten, Azubis und Berufseinsteiger sollten eine solche Police so früh wie möglich abschließen. Der Grund: Je jünger der Versicherte, desto niedriger ist in der Regel auch der Beitrag. Er bleibe oft bis ins hohe Alter gleich, so Grieble. Das bedeutet: Wer jung abschließt, kommt auch später günstiger weg.

Allerdings fallen die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Beruf unterschiedlich hoch aus: Ein Maurer zahlt etwa das Dreifache wie ein Bürokaufmann. Als Faustregel gilt: „Schreibtischberufe sind günstiger als körperlich anstrengende“, erklärt Grieble. Ausschlüsse, bei denen der Versicherer einen Vertragsabschluss verweigert, gibt es nur in seltenen Fällen – etwa bei besonders riskanten Berufen oder schweren Vorerkrankungen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch sinnvoller und wichtiger als der einer privaten Unfallversicherung. Zumal bei Unfällen am Arbeitsort oder in der Uni sowie auf dem Weg dorthin sowieso die gesetzliche Unfallversicherung greift.

Wie sollte man sich absichern, wenn man in eine WG einzieht?

Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, sollte seine Hausratversicherung prüfen. Denn viele Gegenstände werden gemeinsam genutzt. Wer kommt dann für den Schaden auf, wenn etwa durch einen Kurzschluss die Kaffeemaschine in Brand gerät? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für einen Schadenfall vorzusorgen.

Eigene Hausratversicherung Jeder WG-Bewohner kann eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bei Schäden an gemeinsam genutzten Gegenständen wie beispielsweise Küchengeräten kann es aber zu Konflikten kommen. Daher sollte beim Einzug geklärt werden, wer welchen Gegenstand in seine Versicherung mit aufnimmt.

Gemeinsame Hausratversicherung Viele Versicherer bieten auch eine Hausratversicherung für die gesamte WG an. Diese fasst alle Gegenstände in der Wohnung unter einem Vertrag zusammen. Voraussetzung: Der Mietvertrag führt alle Mitbewohner auf. In diesem Fall fungiert dann einer der Mitbewohner als Hauptvertragspartner.

Mix Besteht die WG aus Hauptmieter und Untermietern, kann der Hauptmieter eine Hausratpolice für sich und alle Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abschließen. Die Sachen der Untermieter sind darin aber nicht enthalten – sie müssen ihren Hausrat selbst versichern. (czy)