Heimliche Fotos von Frauen im öffentlichen Raum, die den Blick in den Ausschnitt oder unter den Rock zeigen, stehen bald unter Strafe. Auch Gaffern nach Unfällen wird ihr Treiben erschwert.

Berlin - Union und SPD haben sich auf wichtige Verbesserungen des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen geeinigt. Schon heute ist es strafbar, wenn so genannte Gaffer etwa bei Verkehrsunfällen und Unglücksfällen Fotos machen, die Menschen in ihrer Hilflosigkeit zur Schau stellen. Allerdings bezieht sich dieser strafrechtliche Schutz nur auf lebende Personen. Die Gesetzesänderung stellt nun klar, dass auch verstorbene Personen zum vom Gesetz geschützten Personenkreis zählen.

 

Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, der Missachtung des fortwirkenden Persönlichkeitsschutzes verstorbener Personen solle „auch mit Blick auf die Angehörigen mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden“.

Schutzlücke wird geschlossen

Eine weitere Änderung bezieht sich auf das so genannte „Upskirting“. Es geht um in der Regel heimliche Bildaufnahmen von Frauen, die den Blick unter den Rock oder das Kleid zeigen oder gezielt in den Ausschnitt gerichtet sind. Bislang schützt das Gesetz aber nur Personen vor unbefugten Bildaufnahmen, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum - wie etwa einer Umkleidekabine – befinden. Für Fälle von Aufnahmen, die in der Öffentlichkeit geschehen, zum Beispiel auf einer Rolltreppe, gab es eine Schutzlücke, die nun geschlossen wird. Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung, solche Verhaltensweisen „verletzten die Intimsphäre des Opfers und müssen daher unterbunden werden“. Bestraft wird künftig, wer „absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Auch das Zugänglichmachen solcher Aufnahmen ist nun strafbar. Der Paragraf ist ausdrücklich nicht auf Handlungen anwendbar, „die in Wahrnehmung überwiegend berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen zwecken dienen“.

Bisheriger Zustand war „nicht vermittelbar“

Für beide neuen Straftatbestände sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll am heutigen Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet werden.

Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, lobte die gefundene Einigung beim Thema Gaffer. „Wem das schnelle Selfie wichtiger ist als die Würde des Verstorbenen, der handelt nicht nur geschmacklos, sondern verletzt auch die Würde des Verstorbenen und deshalb stellen wir dies unter Strafe“, sagte Fechner unserer Zeitung, „zumal oft die sensationsgierigen Gaffer auch noch Rettungskräfte bei der Anfahrt zum Unfallort behindern.“ Auch Thorsten Frei, Unionsfraktionsvize mit Zuständigkeit für Innen- und Rechtspolitik, sagte unserer Zeitung, es sei „nicht vermittelbar, dass bislang Gaffer ungestraft Unfalltote fotografieren konnten“.

„Ihre Würde wird ernst genommen“

Beide Politiker zeigten sich auch mit der Einigung beim Thema „Upskirting“ zufrieden. „Zukünftig wird das Fotografieren von Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust, wenn der Anblick durch Kleidung geschützt ist, strafbar“, erläuterte Fechner. „Denn Betroffene können sich gegen diese heimlichen Aufnahmen in den Intimbereich nicht wehren, weil sie es gar nicht mitbekommen, im Internet tauchen dann intimste Fotos auf und verbreiten sich rasch.“ Dieses Upskirting konnte bisher nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet werden. Frei hob zudem hervor, dass das „Upskirting“ nun in dem Abschnitt des Strafgesetzbuches behandelt wird, der sich mit Sexualstraftaten befasst. Für die Opfer sei das ein wichtiges Signal. „Ihre Würde wird ernst genommen.“