Die Stuttgarter Krankenhäuser schränken wegen der Ausbreitung des Coronavirus den Zugang für Besucher stark ein. Von Freitag an können Angehörige die Patienten nur noch in Ausnahmefällen besuchen. Dies diene dem Schutz der kranken Menschen und des Personals.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Zum Schutz ihrer Patienten und der Mitarbeiter vor dem Coronavirus haben die Stuttgarter Krankenhäuser einen Besucherstopp verhängt. Von Freitag an werden die Besucherregelungen stark eingeschränkt.

 

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei den Covid-19-Erkrankungen hätten das Gesundheitsamt der Stadt und die Stuttgarter Krankenhäuser nach zunächst nur eingeschränkten Besucherregelungen nun einen generellen Besucherstopp beschlossen, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Genannt sind darin das städtische Klinikum, das Robert-Bosch-Krankenhaus, Marienhospital, Diakonie-Klinikum und die vier Sana Kliniken mit der Herzchirurgie, dem Karl-Olga-Krankenhaus, der Bethesda-Klinik und dem Krankenhaus vom Roten Kreuz.

Schutz für gefährdete Patienten

Mit diesem Schritt solle insbesondere die Infektionsgefahr für Patienten, aber auch für das Personal so gering wie möglich gehalten werden. Denn vor allem ältere und schwerkranke Menschen mit einem geschwächten Immunsystem seien besonders anfällig für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19. Zudem werde das Personal in den Krankenhäusern dringlich für die Patientenversorgung benötigt. Auch wenn 80 Prozent der Erkrankungen milde verlaufen, sei in den kommenden Wochen mit einer stärkeren Beanspruchung der Krankenhäuser zu rechnen.

Die neue Regelung gilt von Freitag, 13. März, an. Alle Patienten und Besucher werden in der Erklärung um aktive Mithilfe gebeten, um sich selbst sowie ihre Mitmenschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Ausnahmen klar definiert

In besonderen Situationen seien „im Einzelfall Ausnahmeregelungen möglich“. So können zum Beispiel Angehörige einen Patienten besuchen, der auf der Intensivstation oder im Sterben liegt. Ebenfalls ist es für Patienten, die als Notfall in die Klinik kommen, möglich, von einer Person begleitet zu werden. Auch Schwangere, die zur Geburt kommen und kranke Kinder und Jugendliche dürfen eine Begleitperson mitbringen.