Bis zu 5000 Euro Strafe werden in Zukunft fällig, wenn jemand ungewollt Schwangeren vor Praxen und Kliniken auflauert und sie belästigt. Das hat der Bundestag nach einer hitzigen Debatte entschieden.

Abtreibungsgegner, die ungewollt Schwangere auf der Straße belästigen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro rechnen. Dafür hat der Bundestag nach einer emotionalen Debatte den Weg frei gemacht. 

 

Nach der Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll es künftig verboten sein, Schwangere daran zu hindern, Beratung zu einer Abtreibung in Anspruch zu nehmen. Das betrifft etwa das Behindern beim Betreten oder Verlassen von Einrichtungen. Bekannt ist diese Form der Behinderung als sogenannte Gehsteigbelästigung. Die Bundesregierung sieht darin ein zunehmendes Problem und will ein solches Vorgehen daher strenger ahnden. 

Auf Schwangere soll kein Druck ausgeübt werden

Das Verbot umfasst auch Aktionen, die darauf abzielen, Schwangeren die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße stellen künftig eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass Belästigungen von Schwangeren vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken „unzumutbar“ seien. Es handele sich um Frauen, „die sich bereits in einer schwierigen Situation“ befänden und die dann auch noch eingeschüchtert würden, sagte sie der dpa. Das sei „nicht akzeptabel“.

„Bannmeile“ umfasst 100 Meter um Eingangsbereich herum

Von der Gesetzesänderung erfasst sind „wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich“ entsprechender Einrichtungen. Das mache künftig noch deutlicher, „dass nicht die Frau die Verantwortung trägt, sich selbst zu schützen und den Weg zur Beratung freizukämpfen“, erklärte Paus weiter. Die Bundesregierung beende damit den „Spießrutenlauf für Schwangere“. Dabei werde auch eine Balance zu wichtigen Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt, versicherte sie.

An dieser immer wieder als „Bannmeile“ bezeichneten Distanz gab es im Bundestag aus den Reihen der Opposition heftige Kritik. Die Unionsabgeordnete Bettina Margharete Wiesmann betonte, dass das Gesetz „in weiten Teilen nicht notwendig“ sei. Das aktuelle Polizei- und Ordnungsrecht der Länder sei völlig ausreichend, um Schwangere vor Belästigungen zu schützen.

Opposition kritisiert das neue Gesetz

Abgeordnete von Union und AfD äußerten auch Zweifel daran, dass die Gehsteigbelästigung in Deutschland ein so großes Problem sei, dass es eines neuen Gesetzes bedürfe. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch verteidigte das Recht auf Meinungsäußerung von „Christen und Lebensschützern“. Sie nannte den Vorstoß der Bundesregierung „dummes Zeug“ und „verfassungswidrig“. 

Politiker der Ampel-Fraktionen und der Gruppe Die Linke hielten dagegen. Katja Mast von der SPD-Fraktion betonte, dass die Gehsteigbelästigung durchaus weit verbreitet sei. Es sei falsch, anzunehmen, dass das bisherige Ordnungsrecht ausreiche, um die Frauen besser zu schützen.

Die Regelungen können in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats.