Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Kompetenzen für die Bundeswehr. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Es ist gut, dass Innenminister Dobrindt die Drohnenabwehr reformieren will, aber die Zuständigkeit für die zivile Sicherheit muss die Polizei bleiben, meint Norbert Wallet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant eine Reihe von Maßnahmen, um die deutsche Drohnenabwehr zu verbessern. Den politischen Fokus auf dieses Thema zu richten, ist dringend notwendig.
Die Bedrohung durch Drohnen unbekannter Herkunft wächst kontinuierlich - mögen ihre Einsätze „konventionellen“ Spionagezwecken dienen, politische Ziele, wie das Erwecken diffuser Bedrohungsgefühle verfolgen oder Teil konkreter Anschlagsplanungen sein.
Deutschland ist nicht gut aufgestellt
Deutschland ist angesichts dieser sich ändernden Sicherheitslage nicht gut aufgestellt. Dabei geht es einerseits darum, dass die technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet so rasant fortschreiten, dass es anhaltender Forschungsanstrengungen bedarf, um den Anschluss nicht zu verlieren. Andererseits ist fraglich, ob angesichts vieler unterschiedlicher Zuständigkeiten – das Thema obliegt im Prinzip den sechzehn Länderpolizeien – schnelle und kompetente Reaktionen immer gewährleistet wären.
Drohnen sind eine wachsende Gefahr für die innere Sicherheit. Foto: Felix Kästle/dpa
Dobrindt will das alles angehen und das ist gut so. In der Forschung will er mit Israel zusammenarbeiten, er plant, ein Kompetenzzentrum einzurichten, um Bund, Länder und Bundeswehr zu verzahnen. Und er will – das ist der kritische Punkt – der Bundeswehr den Abschuss von Drohnen erlauben, wenn von einer Drohne eine akute Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastrukturen ausgeht und andere Abwehrmaßnahmen nicht ausreichen.
USA als warnendes Beispiel
Das ist heikel, denn für die zivile Sicherheit im Innern ist die Polizei zuständig. Diese Trennung hat aus sehr gutem Grund Verfassungsrang. Das lässt sich gerade in den USA besichtigen, wo der Präsident das Militär nach Portland sendet. Dass die Bundeswehr Behörden sogenannte Amtshilfe leistet, ist grundgesetzlich abgesichert. Amtshilfe müsste dann aber auch heißen, dass die letzte Entscheidungsgewalt über den Einsatz bei der Polizei liegt. Darauf ist genau zu achten.