Starke, grippeähnliche Symptome, dazu Ausschlag mit roten Punkten über den ganzen Körper und die Gefahr einer Lungen- und Gehirnhautentzündung, die Kinder ins Lebensgefahr bringen kann– eine Masernerkrankung kann böse ausgehen. Aus diesem Grund besteht seit 2020 eine bundesweite Masernimpflicht für alle Kinder, die in Kitas und Schulen betreut werden, sowie für Erwachsene, die in solchen Einrichtungen tätig sind.
Nicht alle Eltern folgen der klaren ärztlichen Empfehlung und der gesetzlichen Vorgabe, ihr Kind immunisieren zu lassen. Die Folge für die Kinder: Sie sind gegen die Erkrankung nicht geschützt und dürfen aus Infektionsschutzgründen keine Kita oder keinen Kindergarten besuchen. Das Betretungsverbot, das das Masernschutzgesetz vorsieht, trifft aber nicht auf Schulkinder zu. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht und diese juristisch eine höhere Bewertung erfährt, dürfen auch Kinder ohne Masernschutz in die Schule gehen.
Keine Erfassung, wer warum nicht impfen lässt
Eltern, auch solche von schulpflichtigen Kindern, die sich dem Pieks gegen Masern entgegenstellen, spüren den Entschluss irgendwann im eigenen Geldbeutel. Wenn sie nach Meldung der Bildungseinrichtung des Kindes beim Gesundheitsamt und der entsprechenden Erinnerung der Kreisbehörde keinen Impfnachweis nachliefern, ist ein Bußgeld fällig. Wie das Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen auf Anfrage mitteilt, lässt sich die Zahl der Kinder, die über keinen Impfnachweis verfügen, nicht genau beziffern: „Wir unterscheiden nicht, warum ein Kind gemeldet oder keinen Nachweis vorlegt. Manche lehnen die Impfung ab, andere haben gesundheitliche Bedenken oder finden keinen Kinderarzt. Die wenigsten geben aber offen zu, dass sie die Impfung ablehnen.“
Egal, welche Gründe hinter der Entscheidung gegen eine Impfung stehen, der Landkreis eröffnet erst einmal ein Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten. Seit Dezember 2022, so die Landkreis-Pressestelle, wurden 17 Verfahren eröffnet, 17 wurden mittlerweile eingestellt. Weitere 38 Fälle sind noch anhängig bei der Bußgeldstelle. „Alle 38 noch unbearbeitet, Tendenz steigend“, schreibt die Pressestelle weiter.
Landkreis verhängt Bußgelder bei Nichteinsicht
Bringen Eltern den Nachweis nicht, sind pro Erziehungsberechtigtem 300 Euro fällig. Für die meisten Elternpaare sind also 600 Euro zu entrichten, wenn sie ihr Kind nicht gegen die hochansteckende Viruserkrankung, die aber auch Jugendliche und Erwachsene treffen kann, impfen lässt. „Wenn die Sorgeberechtigten das Bußgeld bezahlt haben, ist der Fall abgeschlossen. Erst bei einer weiteren Meldung wird ein neues Verfahren eingeleitet und es kann ein erneuter Bußgeldbescheid erlassen werden“, antwortet das Landratsamt. Bislang allerdings habe es im Kreis Böblingen noch keine „Wiederholungstäter“ – also zwei Bußgeldverfahren gegen dieselben Personen – gegeben.
Erwachsene können ein Beschäftigungsverbot erhalten
Deutlich strenger sind die Gesetze für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Kindergärten und Schulen. Lehrkräfte, Sekretariatsmitarbeitende, Hausmeister oder andere Beschäftigte müssen den Impfnachweis erbringen, sofern sie nach 1970 geboren wurden. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Website, welche Konsequenzen drohen, wenn Einrichtungen der Meldepflicht nicht nachkommen und nicht gegen Masern geimpfte Personen beschäftigen: „Die Leitung einer Einrichtung, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person betreut oder beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert, muss mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro rechnen.“
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium verwies im April 2024 im Rahmen der europäischen Aktionswoche für das Impfen daraufhin, dass die Impfquote im Land hoch sei. „Daten aus dem Untersuchungsjahr 2023 zeigen, dass in Baden-Württemberg rund 96,5 Prozent der Vorschülerinnen und Vorschüler vollständig gegen Masern geimpft waren“, sagte Sozialminister Manne Lucha damals. Da die kritische Masse von über 95 Prozent, die es epidemiologisch braucht, um einen massenhaften Ausbruch der Krankheit zu verhindern erreicht ist, stehe Baden-Württemberg gut da.
Anders als bei der Coronaschutzimpfung ist die Impfung gegen das Masernvirus seit mehr als 60 Jahren üblich. Das Vakzin gilt gemeinhin als gut verträglich. In der Regel wird der Impfstoff gegen Masern heute zusammen mit Mumps und Röteln in einer Kombi-Impfung, bekannt unter der Abkürzung „MMR“, verabreicht.
Start ist nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission im Säuglingsalter von elf Monaten. Eine zweite Impfung, schreibt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, sollte mit 15 Monaten erfolgen. Wer zweimal geimpft oder einmal erkrankt ist, gilt lebenslang als immun gegen das Virus. Die WHO schätzt, dass zwischen den Jahren 2000 und 2018 durch die Masernschutzimpfung mehr als 23 Millionen Menschen vor dem Tod bewahrt wurden.
Masernerkrankungen in Deutschland
Erkrankung
Masern werden durch ein Virus durch Tröpfcheninfektion übertragen. Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene, können sich mit dem hochansteckenden Virus infizieren.
Komplikationen
Schwere Verläufe sind selten: Laut dem Bundesministerium für Gesundheit tritt bei einem von 1000 Masernfällen eine Gehirnentzündung (Masern-Enzephalitis)auf, an der wiederum zwischen zehn bis 20 Prozent der Erkrankten sterben.
Fälle
Bis Ende September 2024 wurden deutschlandweit 550 Masernfälle an das RKI übermittelt. 2023 waren es noch 79, 2022 15 Fälle und 2021 kein einziger.
Schutz
Eine Impfung kann schützen. Sind über 95 Prozent geimpft, ist eine größere Verbreitung gestoppt.