Schutzgebiet in Mönsheim Trinkwasser soll in trockenen Zeiten stärker geschützt werden

Das Wasserschutzgebiet in Mönsheim soll wachsen. Foto: Simon Granville/ 

Der geschützte Einzugsbereich der Wasserfassungen Halden in Mönsheim soll künftig fast fünf Quadratkilometer groß werden. Mit Folgen etwa für die Landwirtschaft.

„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wir in Deutschland nicht vor Trockenheit sicher sind. Deswegen ist es wichtig, dass wir unsere Eigenwasservorkommen schützen“, sagte Hans-Jörg Schuler, im Umweltamt des Enzkreises zuständig für Grundwasser- und Bodenschutz, vor kurzem in der Gemeinderatssitzung in Mönsheim. Der kleine Ort am Grenzbach, der Mitglied des Zweckverbands Wasserversorgung im Heckengäu ist, bezieht Teile seines Trinkwassers aus dem Grundwasser der höher gelegenen Gebiete im Süden und Südosten seiner Gemarkung, etwa den Bereichen Halden, Büchle und Kalkofen.

 

Das Grundwasser fließt in einer Mulde am südlichen Ortseingang in eine Sickergalerie, Tiefbrunnen und eine Quelle. Deswegen gibt es dort, in den Wasserfassungen Halden, laut Hans-Jörg Schuler ein sehr gutes Wasservorkommen, das schon seit Langem als Schutzzone I mit dem höchsten Schutzstatus ausgewiesen ist. Drumherum liegen Gebiete der Schutzzonen II und III, für deren Nutzung verschiedene Verbote und Auflagen bestehen.

In er Schutzzone gibt es eine ganze Reihe von Verboten

Diese Zonen sollen nun deutlich erweitert werden. Das neue Schutzgebiet wird insgesamt rund 4,7 Quadratkilometer groß sein, wovon allein 3,7 Quadratkilometer auf die Zone III entfallen, die weniger starke Auflagen als die beiden anderen hat. „Wir wollen die Wasserfassungen dauerhaft und nachhaltig schützen“, sagte Andrea Winter vom Umweltamt zur Begründung.

Es gelte, vor allem die Zonen I und II vor Eintrag von Keimen ins Grundwasser zu schützen, was mit einer langen Liste von Verboten hinterlegt wird, wie etwa das Lagern oder Ausbringen von Mist, Silage, Jauche und Gülle oder das Errichten oder Erweitern von Kleingartenanlagen. Im gesamten Wasserschutzgebiet darf kein Klär- oder Fäkalschlamm ausgebracht oder Wald umgewandelt werden, um nur einige der vielen Verbote zu nennen.

„Wir haben bei der Ausweisung der neuen Schutzzonen so gut es geht versucht, keine Bewirtschaftungseinheiten von Landwirten zu zerschneiden“, erklärte Hans-Jörg Schuler. „Wir haben sehr maßvoll abgegrenzt“, betonte Andrea Winter. Die flurstückscharfe Abgrenzung sei besonders schwierig gewesen, weil es in Mönsheim noch keine Flurbereinigung gegeben habe.

Gefahrgut an der Wasserschutzzone I?

Zwei Punkte bewegten die Gemeinderäte in der Diskussion über das neue, stark vergrößerte Schutzgebiet. Da ist zum einen ein seit Langem diskutierter und geplanter Radweg aus dem Ort hinaus in Richtung Süden, nach Heimsheim. „Bei Ihnen soll dieser Radweg jetzt entlang der Wasserschutzzone I führen“, stellte Andrea Winter fest. „Da ist normalerweise der Deckel drauf und nur eine ganz eingeschränkte Nutzung möglich“, meinte sie. Sie könne sich allerdings einen lediglich geteerten Weg vorstellen, während die eigentliche Schutzzone durch einen Zaun abgegrenzt werde. Der Bürgermeister Michael Maurer erklärte, dass es dazu schon ämterübergreifende Gespräche gegeben habe. So könne die in der Schutzzone I vorhandene Sickergalerie während der Bauzeit abgeschaltet und durch Bodenseewasser kompensiert werden.

Einen weiteren Aspekt brachte Joachim Baumgärtner, Gemeinderat der Unabhängigen Bürgerliste Mönsheim, ein. Er fragte, was künftig mit den Gefahrguttransporten sei, die auf der als Umleitungsstrecke für die Autobahn A8 dienenden Landesstraße 1134 unterwegs sind. Diese Straße führt dann vom Gewerbegebiet Heckengäu am südlichen Ende der Mönsheimer Gemarkung bis Mönsheim komplett durch das neue Wasserschutzgebiet und am Ortseingang direkt an der Schutzzone I vorbei. Andrea Winter antwortete darauf, dass der Schutzstatus beim Wasser in der Rechtsprechung sehr hoch angesiedelt sei.

Gemeinde hat so einige Hinweise

Das Landratsamt hat jetzt ein Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung angestoßen, in dessen Rahmen die Gemeinde Mönsheim als Träger öffentlicher Belange gehört wird. Der Bürgermeister sagte, die Gemeinde werde in ihrer Stellungnahme auf die Unannehmlichkeiten der Landwirte durch das vergrößerte Schutzgebiet hinweisen sowie auf das Risiko fürs Trinkwasser durch Gefahrguttransporte und auf den weiterhin nötigen Hochwasserschutz auch im Wasserschutzgebiet.

Im Oktober soll die Vorlage dann im Mönsheimer Rathaus öffentlich ausgelegt und auf der Homepage eingestellt werden. Dazu könne dann jede Bürgerin und jeder Bürger Stellung nehmen, ohne dass eine direkte Betroffenheit bestehe, erklärte die Vertreterin des Landratsamtes.

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