Schutzmaßnahmen Land verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Nach dem Fund von toten Wildvögeln müssen Hühner in Sicherheit gebracht werden. Die Zahl von verendeten Vögeln nimmt zu.
Nach dem Fund von toten Wildvögeln müssen Hühner in Sicherheit gebracht werden. Die Zahl von verendeten Vögeln nimmt zu.
Von diesem Mittwoch an ist das freie Leben für manch ein Hühnchen vorbei – zumindest in der Gegend von Heilbronn. Das Landwirtschaftsministerium hat für das Stadtgebiet von Heilbronn und den gleichnamigen Landkreis eine so genannte Aufstallungsanordnung erlassen. Geflügel muss somit in Ställe gebracht, oder mit speziellen Netzen geschützt werden.
Grund dafür ist die Vogelgrippe, das entsprechende Virus ist in der Region bei zwei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen worden. Ein Reiher in Bad Rappenau und eine Graugans am Breitenauer See haben das hoch ansteckende H5N1-Virus in sich getragen. Die Maßnahme sei in Abstimmung mit Veterinärbehörden, dem Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg und den Kleintierzüchtern erfolgt, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium in Stuttgart.
Eine landesweite Stallpflicht halte man dort aus fachlicher Sicht und „insbesondere“ auch aus Gründen des Tierschutzes „in der aktuellen Situation“ nicht für angebracht. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr hinein ziehen könne, heißt es aus dem Haus von Agrarminister Peter Hauck (CDU). Die Tiere müssten daher dort in die Ställe, wo der „Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch ist“. In der Vergangenheit habe sich im Südwesten die risikoorientierte Stallpflicht entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und Rastplätze bewährt.
Der Reiher und die Graugans waren nicht die ersten toten Wildvögel, bei denen die Laboruntersuchung das Vogelgrippevirus festgestellt hat. Bereits Ende Oktober ist bei Pfullingen im Landkreis Reutlingen ein toter Kranich gefunden worden, bei dem das Virus nachgewiesen wurde. Am Montag dieser Woche wurde das Virus bei einem Graureiher in Göppingen, einem Schwan in Unteruhldingen am Bodensee, einem Kranich in Neufra (Kreis Rottweil) sowie einem Schwan und einem Reiher nördlich von Mannheim festgestellt. In all diesen Fällen sah das Ministerium von der Verhängung einer Stallpflicht ab.
In Heilbronn hingegen sei die Sachlage anders zu bewerten, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums gegenüber unserer Zeitung. Dort seien neben den bereits positiv getesteten Vögeln noch weitere verendete Tiere gefunden worden. „Mindestens zwei weitere Vögel wurden gefunden, das Ergebnis des Testes steht aber noch aus“, heißt es auf Nachfrage. Die Lage sei hoch dynamisch und werde weiterhin beobachtet.
Auch im benachbarten Bayern ist am Montag für mehrere Landkreise eine Stallpflicht verhängt worden, ebenso in anderen Bundesländern. Dort wie im Südwesten gilt: Eine Ansteckung des Menschen über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, kann aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln solle daher vermieden werden. Auch Hunde und Katzen sollten nicht in direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen.
Die Stallpflicht in Heilbronn ist nicht die erste, die den Südwesten in dieser Saison trifft. Auch in Frankreich, wenige Kilometer von der Grenze entfernt, ist am Montag die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die daraufhin dort verhängten Schutzmaßnahmen treffen auch einige Gemeinden entlang des Rheins in der Ortenau.