Viele Radler beklagen, im Stuttgarter Schwabtunnel von überholenden Autos gefährdet zu werden – trotz doppeltem Verbot. Die Polizei ist regelmäßig vor Ort.
Im Schwabtunnel in Stuttgart klappt es nicht gut zwischen Radlern und Autofahrern. Dabei sind die Regeln eigentlich klar. Autofahrer dürfen Radfahrer auf der kurzen Strecke nicht überholen. Zahlreiche Stuttgarter, die regelmäßig zwischen Stuttgart-Süd und Stuttgart-West unterwegs sind, berichten, dass gefährliche Überholmanöver an der Tagesordnung sind.
Sie zu ahnden, ist Aufgabe der Polizei. Und diese ist nach Auskunft der Sprecherin Daniela Treude regelmäßig vor Ort. So seien im Jahr 2024 am Schwabtunnel insgesamt 19 Kontrollstellen eingerichtet worden, 2025 seien es bisher sechs gewesen. Hinzu kämen weitere, nicht dokumentierte Kontrollen im Rahmen des täglichen Dienstes, so die Sprecherin Daniela Treude. „Aufgrund zahlreicher Beschwerden genießt der Schwabtunnel sehr hohe Priorität.“
Die Kollegen seien bei den Kontrollen zwar in Uniform, „wobei wir so postiert sind, dass wir nicht auf den ersten Blick erkannt werden“, sagt Treude. „Dieses Vorgehen hat sich bewährt, da dabei stets Verstöße geahndet werden können.“ Im Jahr 2024 seien das 30 gewesen. Wer im Schwabtunnel beim Überholen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 70 Euro und kassiert einen Punkt.
Fakt sei: „Die Regelverstöße sind dort sehr ausgeprägt“, sagt Treude. „Wollte man hier alle Verstöße verfolgen, so wäre eine Dauerpräsenz erforderlich, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht realistisch ist.“ Die Polizei setze mit ihren regelmäßigen Kontrollen daher auf Abschreckung.
Seit Kurzem steht es Radlern frei, statt der Straße den Gehweg zu benutzen. Die Stadt hat dies angeordnet, weil die Polizei darum bat. Ohne die Freigabe des Gehwegs müssten die Beamten radelnde Schüler, die sich nicht auf die Straße trauen, vom Gehweg scheuchen.