Schwachpunkte im Kinderschutz „Kommunikation ist immer wieder ein Problem“
Der Experte für Kindeswohlgefährdung Heinz Kindler fordert gemeinsame Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die im Kinderschutz zusammenarbeiten.
Der Experte für Kindeswohlgefährdung Heinz Kindler fordert gemeinsame Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die im Kinderschutz zusammenarbeiten.
Stuttgart - In verschiedenen Berufsgruppen, die im Bereich Kinderschutz zusammen arbeiten, bräuchten die Mitarbeiter künftig Fortbildungen, um beim Thema Kindesmissbrauch noch wachsamer zu sein und mögliche Fälle erkennen zu können, meint der Experte für Kindeswohlgefährdung Heinz Kindler im Interview mit unserer Zeitung.
Herr Kindler, reden die beteiligten Behörden und Institutionen zu wenig miteinander, wenn es um den Schutz von Kindern geht?
Wir haben zumindest immer wieder den Befund, dass in Fällen, die schiefgegangen sind, mangelnde Kommunikation eine der Ursachen war.
Wer redet da nicht miteinander?
Das ist sehr unterschiedlich. Wenn man an den Fall Staufen denkt, sind aus dem Bereich der Strafverfolgung Informationen nicht ans Jugendamt geflossen. Aber es gibt auch andere Fallkonstellationen. Der mangelnde Informationsaustausch ist sektorenübergreifend immer wieder ein Problem. Deshalb ist es auch so wichtig, sich vor Augen zu führen, dass der Gesetzgeber über Jahre mittels mehrerer Gesetze die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass Information nicht schrankenlos, aber wo es notwendig ist, fließen können.
Therapeuten, die Verdacht schöpfen, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, müssen also nicht schweigen?
Psychotherapeuten haben eine Schweigepflicht, die ja auch sehr wichtig ist, damit Menschen sich ihnen öffnen können. Aber es gibt die Regel, dass sie bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung befugt sind, mit dem Jugendamt zu sprechen. Und zwar zum Schutz vor weiterer Gewalt. Dabei geht es nicht vorrangig um Strafverfolgung. Sie ist wichtig, aber das Allerwichtigste ist, Kinder vor weiterer Gefährdung zu schützen.
In Fällen wie denen von Lügde und Münster stehen Jugendämter in der Kritik. Was müssen sie anders machen?
Wer in der Kritik steht, ist unterschiedlich. Aber klar ist, dass in unserer Rechtsordnung die Jugendämter und die Familiengerichte die Hauptlast des Kinderschutzes tragen. Die Jugendämter sind kommunal organisiert. Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich von Jugendamt zu Jugendamt. Was man allgemein sagen kann: Wenn Fehlentscheidungen getroffen werden, hat das oft mit mangelnder Informationsbasis und einem hohen Falldruck zu tun. Das Mindeste, was wir tun können, ist aus diesen Fällen zu lernen.
Was muss in solchen Fällen künftig verbessert werden?
Eine Regel ist: möglichst viel Wissen und Klarheit darüber, was man erlaubterweise weitersagen darf oder weitersagen muss. Das müssen wir in unseren Fortbildungen noch mehr betonen. Das betrifft die Jugendämter und die Polizei, aber halt auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Gemeinsame Fortbildungen wären gut.
Braucht es neben dem Fachwissen auch ein neues interdisziplinäres Denken?
Ja. Und zwar auf verschiedenen Ebenen. Kinderschutzfälle können an völlig unterschiedlichen Stellen bemerkt werden. Deshalb müssen unterschiedliche Berufsgruppen tätig werden. Wir haben aber noch ganz andere Schnittstellen, an denen es um Interdisziplinarität geht. Zum Einschätzen der Gefährlichkeit brauchen wir ganz oft, wenn es etwa um Verletzungen geht, ärztliche Einschätzungen zu den möglichen Ursachen. Genauso müssen wir bei der Bewältigung von Gefährdung zusammenarbeiten. Wenn Kinder traumatisiert sind, brauchen sie nicht nur Sicherheit, sondern auch Angebote von Therapie und Förderung, die häufig noch ausbleiben. Auch die interdisziplinäre Unterstützung der Familien muss wirksamer werden. An vielen Stellen gibt es Entwicklungsbedarf.