Eine Serie von Gewaltverbrechen erschüttert die Region Schwäbisch Hall vor rund einem Jahr bis ins Mark. Der Täter erhält nun die härteste Strafe, die es im deutschen Strafrecht gibt. Er selbst weist jede Schuld von sich.
Am 20. Januar 2023 steht ein kleiner, eher unauffälliger Mann in einem Baumarkt in Schwäbisch Hall. Er nimmt einen Schlosserhammer aus dem Regal, prüft das Werkzeug, schlägt damit immer wieder in seine Handfläche. Dann steckt er den Hammer ein und verschwindet. Eine Kamera filmt diese Szene. Der Mann, damals 31 Jahre alt, hat sich gerade eine Mordwaffe besorgt. Fünf Tage später wird er einer Seniorin mit diesem Hammer mit voller Wucht auf den Kopf schlagen, mehr als 20 Mal, bis sie tot ist. Die Frau war nicht sein erstes Opfer. Am Freitag wurde der Serbe, nun 32 Jahre alt, vor dem Landgericht Heilbronn unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Gewaltverbrechen hatten die Region Schwäbisch Hall vor rund einem Jahr in Angst und Schrecken versetzt. Zwei ältere Frauen wurden innerhalb weniger Wochen in ihren Wohnungen im Raum Schwäbisch Hall tot aufgefunden - brutal erschlagen. Die eine ist 77, die andere 89 Jahre alt. Der Verurteilte war erst wenige Wochen zuvor mit seiner Familie aus Serbien nach Schwäbisch Hall gezogen, er wollte, so seine Schilderung, mit dem Export von Landmaschinen Geld verdienen.
Die härteste Strafe, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat
Kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember, folgte der Mann nach Auffassung des Gerichts einer 77 Jahre alten Dame vom Supermarkt nach Hause, drang in ihre Wohnung im Süden von Schwäbisch Hall ein. Er brachte sie zu Boden, schlug ihr mehrfach mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf. Dann stahl er mindestens 1000 Euro aus einer Geldkasse und verschwand. Die Frau wurde erst zwei Tage später in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Der Kriminaldauerdienst ging zunächst von einem natürlichen Tod aus - obwohl der Notarzt anderer Meinung war. Die Spuren wurden also weggeputzt statt gesichert. Erst, als die Angehörigen in der Geldkasse blutige Kontoauszüge fanden, nahmen die Polizisten die Ermittlungen wieder auf.
Am 17. Januar dann scheiterte der Täter bei einem Raubüberfall. Er klingelte bei einem älteren Ehepaar in der Gemeinde Ilshofen. Dann schlug er dem 83-jährigen Mann, der die Tür öffnete, direkt ins Gesicht, hielt ihm eine Spielzeugpistole vor und rief: „Du, Geld!“. Der alte Mann fiel hin, konnte aber gerade noch die Tür zuschlagen. Der Täter flüchtete ohne Beute.
Eine Woche später, am 25. Januar, verschaffte er sich Zugang zur Wohnung einer 89-jährigen Frau in Michelbach. Den Schlüssel ließ sie stets außen an der Wohnungstür stecken, damit die Nachbarn bei ihr nach dem Rechten sehen konnten. Die betagte Dame hörte nicht mehr gut. Sie saß gerade in ihrem Sessel und las Zeitung, als der Täter sie überfiel und ihr mit dem Baumarkt-Hammer die Schädeldecke zertrümmerte. Weil sie kaum Wertgegenstände zu Hause hatte, ging er erneut leer aus und verschwand. Hammer und Handschuhe warf er in ein Gebüsch. Das Gericht sah gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt, darunter Habgier und Heimtücke.
Die Richter verhängten am Freitag die härteste Strafe, die das deutsche Strafrecht zu bieten hat. Lebenslängliche Haft gibt es für Mord zwar immer, da existiert wenig Spielraum - lebenslänglich bedeutet, dass der Täter frühestens nach 15 Jahren freikommen kann. Zusätzlich stellte das Gericht in dem Fall aber die besondere Schwere der Schuld fest - damit verschiebt sich dieser Zeitraum auf unbestimmte Zeit nach hinten. Und zudem wurde noch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, da es aus Sicht des Gerichts wahrscheinlich ist, dass der Mann erneut Gewaltverbrechen begeht. Das Urteil übertraf sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft, die sich eine Sicherungsverwahrung nur vorbehalten wollte.
Angeklagter ergreift zum Ende des Prozesses selbst das Wort
„Das Gericht hat alle Register gezogen“, meinte der Verteidiger des Angeklagten nach dem Urteil. Er wollte Rechtsmittel einlegen, um die schriftliche Urteilsbegründung in Ruhe prüfen zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte selbst ergriff zum Ende des Prozesses selbst das Wort - und stritt alle Vorwürfe vehement ab. „Ich bin nicht hierher mit Frau und Kindern gekommen, um sowas zu machen“ sagte der Mann. Mit Blick auf die Tötungsdelikte sagte er, das sei nicht „sein Stil“. „Ich kann nur Folgendes sagen: Gott ist mein Zeuge.“
Dabei wiesen so viele Spuren auf seine Täterschaft hin. Etwa Schuhspuren an den Tatorten oder Geodaten aus dem Handy des Mannes. Zudem wurden an allen Tatorten DNA-Spuren entdeckt, eine hat eine Genauigkeit von 1 zu 1,64 Trilliarden, eine andere von 1 zu 2,7 Quadrillionen. „In der Gesamtschau gibt es keinerlei Zweifel, dass Sie die Taten begangen haben“, meinte der Richter. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft, wie sie die Verteidigung in dem Prozess für möglich hielt. Das Hammer-Video aus dem Baumarkt brachte die Ermittler schließlich auf die Spur des Mannes.
Aber was bewegt einen Menschen dazu, so brutal, so kaltblütig auf alleinstehende, alte und wehrlose Menschen einzuschlagen? Diese Frage konnte der Prozess nicht klären. Der Verurteilte hat einen Schulabschluss, er führte in Serbien ein geregeltes Leben, arbeitete im Betrieb seines Vaters. Er ist Vater zweier Kinder, wurde zuvor nie auffällig, auch von psychischen Störungen ist nichts bekannt. Er habe auch nicht im Affekt gehandelt, sagte der Richter. Selbst der Anwalt des 32-Jährigen zeigte sich verwundert, sein Mandant sei stets als friedliebend beschrieben worden: „Ich kann’s mir nicht erklären.“