Eine junge Mutter wird von ihrem Ex-Partner in Donzdorf niedergestochen. Die drei kleinen gemeinsamen Kinder müssen zusehen. Der Ankläger fordert die Höchststrafe für die grausame Tat - lebenslängliche Haft.

Ulm - Es ist kurz nach halb acht am Morgen des 4. Juli im schwäbischen Örtchen Donzdorf, eine junge Mutter ist mit ihren drei kleinen Jungs zu Fuß auf der Hauptstraße unterwegs. Die 25-Jährige will in den Kindergarten. Nach der Trennung von ihrem Ex hat sie einen neuen Partner gefunden. Sie ist wieder schwanger, in der 13. Woche, sie will bald heiraten. Plötzlich taucht ihr früherer Freund auf. Die beiden streiten. Der 37-Jährige zieht ein Messer.

 

Die Frau flüchtet in eine nahe Metzgerei. Dort holt er sie ein. Er sticht mit aller Kraft auf ihren Körper ein. Sie sinkt blutend zu Boden. Er zieht ihren Kopf an den Haaren wieder hoch und macht weiter - 21 Mal, bis sie sich nicht mehr rührt. Mehrere Menschen in der Metzgerei müssen die Tat mit ansehen. Auch die kleinen Kinder sehen zu, wie ihre Mutter stirbt. Sie sind erst 3, 5 und 6 Jahre alt.

Der brutale Fall von Donzdorf schockiert die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft. Der Mann habe seine Ex-Partnerin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet, sie habe sich nicht wehren können, so die Argumentation. Die Verteidigerin plädiert hingegen auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. An diesem Montag (12.12.) soll das Urteil fallen.

Dramatische Folgen für die Kinder

Jugendpsychiater Lutz Goldbeck zeichnet am letzten Prozesstag die dramatischen seelischen Folgen für die hinterbliebenen Kinder auf. Der Dreijährige zeige Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung, die älteren beiden Jungs hätten ähnliche Symptome. Die Kinder seien froh, dass sie «die Schrecken des Zusammenlebens in der Familie» hinter sich lassen konnten, sagte Goldbeck. Er gehe davon aus, dass die Tötung der Mutter die letzte Eskalation von Gewalthandlungen in der Familie war.

Täter und Opfer waren von 2008 bis 2015 liiert. Immer wieder kommt es zur Gewalt. Er soll Frau und Kinder geschlagen haben. Mit der Trennung wird das Verhältnis nicht einfacher: Er stellt ihr nach, schreibt ihr Hunderte Nachrichten. Eigentlich darf er sich ihr gar nicht mehr nähern, sie nicht mehr anrufen. Doch er setzt sich über ein gerichtliches Annäherungsverbot hinweg. Staatsanwalt Stefan Adamski spricht von „permanentem Psychoterror“ und „absolutem Besitzanspruchsdenken“. Dann erfährt er von ihrer Schwangerschaft.

Am 4. Juli steigt der 37-Jährige mit einem Messer bewaffnet in den Bus und fährt zum Tatort. Er tötet die Mutter, küsst seine kleinen Jungen auf die Stirn und verabschiedet sich mit den Worten: „Jetzt ist sie tot.“ In einem nahegelegenen Supermarkt kauft er Alkohol und betrinkt sich. Kurz darauf nimmt die Polizei ihn mit 3,8 Promille fest. Vor Gericht will er sich nicht mehr an die Tat erinnern. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann sie aber geplant und sie bereits einen Tag zuvor in einem Internet-Video angekündigt.