Gerichtlich kommt der Altkanzler vorerst nicht an gegen die "Kohl-Protokolle" seines früheren Gostwriters Heribert Schwan. Das Landgericht Köln lehnt eine einstweilige Verfügung ab.

Köln - Altkanzler Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung des umstrittenen Buches „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Das Landgericht Köln habe den Antrag Kohls zurückgewiesen, bestätigte der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG), Martin Kessen, am Donnerstag. Zuvor hatte „Focus Online“ darüber berichtet.

 

Der Sprecher sagte, gegen die Entscheidung des Landgerichts sei sofortige Beschwerde eingelegt worden. Damit sei jetzt das OLG befasst. Gegner in dem Verfahren seien der Heyne-Verlag sowie der Buchautor, Kohls Ghostwriter Heribert Schwan. Am Donnerstag werde keine Entscheidung mehr ergehen.

Ein Sprecher des Landgerichts erläuterte den Beschluss. Kohl habe das ganze Buch verbieten wollen, ohne konkrete Äußerungen zu benennen. Dies sei zu weitreichend gewesen. Ein solches Verbot könne man nicht unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts herleiten.

Kohl war 2001 und 2002 über 600 Stunden lang von Schwan befragt worden. Zweck der Gespräche war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen. Danach wurde die Zusammenarbeit beendet. Schwan behielt die Bänder zunächst, doch schließlich klagte der Altkanzler auf Herausgabe und bekam im Sommer 2014 vor dem Oberlandesgericht Köln recht.

Für die heftig diskutierten „Kohl-Protokolle“ mit pikanten Details griffen Schwan und sein Mitautor Tilman Jens auf die Mitschnitte zurück. Schwan hatte bei der Vorstellung des Buches betont, es habe keine Vereinbarung mit Kohl gegeben, Teile der Gespräche vertraulich zu behandeln.