Schwarzer Donnerstag Anklage nach Stuttgart-21-Demo erhoben

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Polizisten, die beim Einsatz am Schwarzen Donnerstag die Führungsverantwortung für die Besatzung der Wasserwerfer inne hatten. Sie sollen ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht haben.
Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Beamte, die beim Polizeieinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ die Führungsverantwortung für die Besatzung der Wasserwerfer innehatten. Sie sollen am 30. September 2010 ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht haben. Gegen weitere vier Beschuldigte wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, gegen sechs Beamte wurde das Verfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Die beiden nun angeklagten 40 und 47 Jahre alten Beschuldigten waren als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt und für die Wasserwerfer zuständig. Deren Einsatz war zwar grundsätzlich durch die Polizeiführung gedeckt. Es gab jedoch die Auflage, sich auf Wasserregen zu beschränken und nicht mit gezielten Wasserstrahlen gegen Demonstranten vorzugehen, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Weil der Wasserregen nicht die gewünschte abschreckende Wirkung erzielte und immer mehr Demonstranten in den Schlossgarten kamen, verschärften die Beamten in den Wasserwerfern die Maßnahmen: Aus Wasserregen wurden Wassersperren, später Wasserstöße und Wasserstrahle.
Vorwurf: Beschränkung nicht weitergegeben
Bei solchen Maßnahmen ist eigentlich grundsätzlich festgelegt, dass auf keinen Fall auf die Köpfe von Personen gezielt werden darf, um Verletzungen im Gesicht und an den Augen zu vermeiden.
Den beiden beschuldigten Beamten wird von der Staatsanwaltschaft nun vorgeworfen, die Beschränkung auf Wasserregen nicht an den Staffelführer und an die Besatzungen der Wasserwerfer weitergegeben zu haben. Außerdem hätten sie nicht dafür gesorgt, dass bei der Abgabe von Wasserstößen die Kopfpartien der Demonstranten verschont bleiben. Mindestens neun Demonstranten waren im Kopfbereich getroffen und erheblich verletzt worden.
Bei den Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft laut eigenen Angaben sowohl den Funkverkehr als auch die schriftlichen Einsatzprotokolle der Wasserwerferbesatzungen sowie das durch die Polizei per Video dokumentierte Vorgehen der Wasserwerfer ausgewertet. Zusätzlich seien dazu wurden Zeugen vernommen worden.
Anmerkung 27. März, 14:22 Uhr: Mehrere Kommentarschreiber haben darauf hingewiesen, dass beim Einsatz im Schlossgarten mehr als neun Personen verletzt wurden. In einer früheren Version des Textes war das nicht klar zum Ausdruck gekommen. Wir haben den Text entsprechend geändert.
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