Exklusiv An diesem Freitag soll Stuttgarts früherer Polizeipräsident Siegfried Stumpf vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen. Von der Staatsanwaltschaft blieb er bisher verschont. Das hat sich jetzt geändert.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat jetzt auch Ermittlungen gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf eingeleitet. Das erfuhr die Stuttgarter Zeitung aus informierten Kreisen. Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beim Wasserwerfereinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010.

 

Die Nachricht entbehrt nicht der Brisanz, soll Stumpf doch an diesem Freitag vor dem Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ aussagen. Wegen des Ermittlungsverfahrens steht dem früheren Polizeipräsidenten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wie zu erfahren war, will Stumpf den Abgeordneten aber dennoch Rede und Antwort stehen.

Schon in der Vergangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen geprüft, dann aber von einem Verfahren abgesehen. Ende 2011 erklärte die Behörde: „Der regelrechte Einsatz unmittelbaren Zwangs war nach den Vorschriften des baden-württembergischen Polizeigesetzes gerechtfertigt, so dass sich der Polizeiführer mangels einer rechtswidrigen Haupttat der unmittelbar Handelnden nicht wegen einer Beteiligung strafbar macht.“ Wenn nur ein einzelner Polizist über den ordnungsgemäßen Einsatz hinausgehe, sei dies nicht dem Polizeipräsidenten anzulasten. Stumpf war im April 2011 in den Ruhestand gegangen.

Dietrich Wagner sagt im Wasserwerfer-Prozess aus

Neben Stumpf vernimmt der Untersuchungsausschuss heute weitere Polizeiführer, darunter den Präsidenten den Landeskriminalamts, Dieter Schneider, der zum Zeitpunkt des Schwarzen Donnerstags als Inspekteur der Polizei im Innenministerium tätig war. Auch dessen Nachfolger Detlef Werner erscheint vor dem Untersuchungsausschuss, der eine mögliche Einflussnahme der damaligen Landesregierung auf den Einsatz untersucht.

Nicht weit entfernt und fast zeitgleich wird im Wasserwerfer-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht das prominenteste, weil am schwersten betroffene Opfer jenes Polizeieinsatzes gehört: der Rentner und ehemalige Ingenieur Dietrich Wagner, der am 30. September 2010 durch die Wasserstöße fast sein gesamtes Sehvermögen einbüsste. Vor Gericht stehen zwei Polizeibeamte, die damals als Abschnittsleiter an dem Einsatz beteiligt waren. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung im Amt. Am schwarzen Donnerstag waren laut Innenministerium während der Räumung des Schlossgartens 130 Demonstranten und 34 Polizisten verletzt worden.