Der ehemalige Stuttgarter Polizeichef Siegfried Stumpf ist vorbestraft. Der 64-Jährige ließ am Mittwoch über seine Anwältin mitteilen, dass er den Strafbefehl des Amtsgerichts von 120 Tagessätzen zu je 130 Euro, also 15 600 Euro, akzeptiert.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Der ehemalige Stuttgarter Polizeichef Siegfried Stumpf ist vorbestraft. Der 64-Jährige ließ am Mittwoch über seine Anwältin mitteilen, dass er den Strafbefehl des Amtsgerichts von 120 Tagessätzen zu je 130 Euro, also 15 600 Euro, akzeptiert. Mit der Annahme ist das Urteil rechtskräftig. Damit wird es keinen weiteren Wasserwerferprozess geben.

 

Vier Projektgegner durch Wasserstöße verletzt

Stumpf hatte den Einsatz der Fahrzeuge bei der Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich anstehender Baumfällungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 angeordnet und war auch kurz im Park. In dieser Zeit sah er, wie nicht zugelassene Wasserstöße auf Kopfhöhe der Projektgegner abgegeben wurden. Stumpf schritt aber nicht ein. In der Folge wurden mindestens vier Projektgegner von Wasserstößen verletzt. Indem der Ex-Polizeichef den Strafbefehl akzeptiert, räumt er die fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ein.

Mit massiven Kräften war die Polizei am 30. September 2010 angerückt, um den Park zu räumen. Der Tag ging als „schwarzer Donnerstag“ in die Landesgeschichte ein. Mehrere Tausend Projektgegner stellten sich in den Weg. Es gab mehrere Hundert Verletzte durch den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray. Zudem wurden mehrere S-21-Gegner von harten Wasserstößen am Kopf getroffen. Es gab mehrere Leichtverletzte, fast zehn Personen erlitten schwere Blessuren am Kopf.

Stumpf: Ich habe keinen Hinweis gegeben

Stumpf selbst schweigt zu seiner Rolle bei der aus dem Ruder gelaufenen Polizeiaktion. Über seine Anwältin Margrete Haimayer lässt er aber mitteilen, dass er den für den Wasserwerfereinsatz ihm unterstellten Polizeibeamten tatsächlich nicht den Hinweis gegeben habe, dass Wasserstöße nicht auf Köpfe gerichtet werden dürfen, wie es die Polizeidienstvorschrift vorschreibt. „In Anbetracht des Einsatzes einer speziell ausgebildeten Sondereinheit und der Leitungsfunktion von Beamten des höheren Polizeidienstes hatte Herr Stumpf Derartiges nicht für notwendig erachtet“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.

Der Polizeichef bezieht sich mit diesem Hinweis auf die Rolle der beiden Abschnittsleiter, die den Einsatz der drei Wasserwerfer gesteuert hatten, sowie auf den Staffelführer und die Besatzung der Fahrzeuge. Im Wasserwerferprozess am Landgericht war das Verfahren gegen die beiden Polizeiführer jüngst wegen deren geringer Schuld gegen eine Geldauflage von je 3000 Euro eingestellt worden. Der Staffelführer und zwei Kommandanten akzeptierten ebenfalls wegen Körperverletzung im Amt im Zuge von Strafbefehlen siebenmonatige Haftstrafen zur Bewährung und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Offen ist, ob Stumpf mit weiteren Sanktionen rechnen muss

Die StZ hatte exklusiv berichtet, dass Stumpf früh erwogen hat, einen Strafbefehl anzunehmen, um nicht in einem zu erwartenden Mammutprozess lange im Rampenlicht zu stehen. Nun ließ der Ex-Polizeichef, der wenige Monate nach den Vorfällen im Park aus offiziell gesundheitlichen Gründen in Pension ging, über seine Anwältin mitteilen, dass er den Tatvorwurf akzeptiere, „nicht zuletzt, um damit seiner Familie und ihm weitere öffentliche Auseinandersetzungen über die Sinnhaftigkeit der Vorwürfe zu ersparen“.

Offen ist, ob Stumpf mit weiteren Sanktionen rechnen muss: Auf Anfrage bestätigt das Landesinnenministerium, der ehemalige Dienstherr des Ex-Polizeichefs, dass nun geprüft werde, ein Disziplinarverfahren gegen Stumpf einzuleiten. Gegebenenfalls drohten dann Pensionskürzungen.

Ungeklärt ist auch, ob dem Ex-Polizeichef zivilrechtlich von Seiten der Verletzten Regress droht. Das Land hat signalisiert, Schadenersatz zu zahlen, falls sich in einem noch ausstehenden Verfahren am Verwaltungsgericht herausstellen sollte, dass der Polizeieinsatz durch Landesbeamte nicht rechtmäßig gewesen ist. Die Kläger sehen unter anderem ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Der Prozess soll dieses Jahr stattfinden. In der Praxis trägt das Land im Zuge der Amtshaftung bei fahrlässig begangenen Taten finanzielle Forderungen an Beamte.