Erneut wird der aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz am 30. September 2010 ein Gericht beschäftigen. Mehrere Teilnehmer der Demonstration, darunter einige Verletzte, klagen gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherrn der Polizei.

Im Herbst wird der Polizeieinsatz vom 30. September 2010 noch einmal ein Gericht beschäftigten. Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht wird voraussichtlich von Oktober an darüber verhandelt, ob der Einsatz rechtmäßig war. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dies auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung.

 

Sieben Kläger ziehen in dem Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei vor Gericht. Sie argumentieren, dass sie Teilnehmer einer friedlichen Versammlung gewesen seien. Der von den Beamten ausgesprochene Platzverweis sei rechtswidrig gewesen, da die Stadt als zuständige Behörde nicht angeordnet habe, dass die Versammlung aufzulösen sei. Daher sind die Kläger der Ansicht, dass die Androhung, Zwangsmittel wie Schlagstock, Pfefferspray und Wasserwerfer gegen die Demonstranten einzusetzen, ebenso wie der tatsächliche Einsatz unzulässig gewesen sei. Als sie ihre Klage einreichten, argumentierten sie zudem, dass das gezielte Ausrichten des Strahls der Wasserwerfer auf einzelne Personen völlig überzogen gewesen sei.

Verwaltungsgericht hat Strafverfahren abgewartet

Mit dem Wasserwerfereinsatz befasst sich die Justiz zum wiederholten Male. Zunächst hatten Mitglieder der Wasserwerferstaffel Strafbefehle wegen Körperverletzung im Amt erhalten. Ein umfangreiches Verfahren gegen zwei führende Polizeibeamte in jenem Einsatz war im Winter gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Zuletzt erhielt der ehemalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt.

Das Verfahren am Verwaltungsgericht wurde erst jetzt angesetzt, weil zunächst die Strafverfahren abgewartet wurden. Die Akten des Wasserwerferprozesses sollen nun als Beweismaterial herangezogen werden. Unter den Klägern sind mehrere Verletzte des Einsatzes, die vor dem Landgericht im Prozess gegen die zwei Polizeiführer als Nebenkläger aufgetreten waren.