Wie Ex-Ministerin Tanja Gönner prozessiert jetzt auch ihr Amtschef Bernhard Bauer, damit der U-Ausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ keine Mails vom ihm erhält. Beide betonen zugleich, sie hätten nichts zu verbergen.

Stuttgart - Wie Ex-Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) ist jetzt auch ihr ehemaliger Amtschef Bernhard Bauer vor Gericht gezogen, um die Herausgabe seiner Mails aus dem Herbst 2010 an den Landtag zu verhindern. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist seit Anfang April eine entsprechende Klage Bauers gegen das Land anhängig, bestätigte eine Gerichtssprecherin der StZ. Darin fordere der einstige Spitzenbeamte, sämtliche E-Mails und Mailentwürfe dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und sie dann zu löschen. Zugleich solle dem Land verboten werden, die Mails an den Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten herauszugeben. Eine Klagebegründung liege noch nicht vor, der Kläger habe zunächst Akteneinsicht beantragt, sagte die Sprecherin. Man habe das zuständige Umweltministerium daher am vorigen Freitag um Übersendung der Akten gebeten.

 

Wirklich nichts zu verbergen?

Eine Klage gleichen Inhalts hatte Ex-Ministerin Gönner zuvor beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, das wegen ihres Wohnorts zuständig ist. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde inzwischen für den 20. Mai ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Der Ausschuss hatte parteiübergreifend an die Ex-CDU-Politikerin appelliert, mit der Herausgabe ihrer Mails zur Aufklärung des „schwarzen Donnerstags“ beizutragen. Gönner argumentiert, sie habe nichts zu verbergen, machte aber Persönlichkeitsrechte geltend. Sie und Bauer werden vom gleichen Anwalt vertreten.

Auch der Ex-Amtschef betonte als Zeuge vor dem Ausschuss, er habe keineswegs etwas zu verbergen. Allerdings sähe er seine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn die gespeicherten Mails von 2010 ausgewertet würden. Anders als Gönner konnte Bauer erst vor Gericht gehen, nachdem sein Widerspruch gegen einen Bescheid des Umweltministeriums erfolglos geblieben war. In beiden Fällen will das Land die Gerichtsentscheidungen abwarten.

Urteil zu Mappus als Vorbild

Die beiden Kläger berufen sich auf die Entscheidung, die Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) vor dem Verwaltungsgerichtshof erstritten hatte. Seine Mails mussten, nachdem das Landesarchiv sie übernommen hatte, im Staatsministerium gelöscht werden. Der Einblick in die Mails von Gönner und Bauer gilt als eine der letzten Chancen für den Ausschuss, doch noch mehr über die Hintergründe des Polizeieinsatzes zu erfahren,