Alle Kinder mitnehmen in Kita und Schule: Inklusion ist eine tolle Sache – wenn sie funktioniert und kein Vorwand ist. Foto: stock.adobe/Silke Wedler
Schwere Vorwürfe gegen die Stadt Esslingen und das Landratsamt: Eltern sagen, Ihr Sohn sei ohne stichhaltige Diagnose und ohne ihr Wissen in der Kita als geistig behindert eingestuft worden – mit gravierenden Folgen für die gesamte Familie.
Martin Mezger
28.09.2024 - 09:03 Uhr
Petar K. (alle Namen geändert), ein neunjähriger Junge, besucht die vierte Klasse in einer regulären staatlichen Grundschule im Remstal. In seinem Zeugnis der dritten Klasse stehen nur Einser und Zweier. Die Kinderuntersuchungen fanden bei ihm keinerlei Behinderung. Das gelbe Heft ist diesbezüglich leer. Anders als etliche Akten von Stadt und Kreis Esslingen. Dort ist Petar als zunächst geistig, dann seelisch behindertes Kind aufgeführt.
Die Eltern beteuern, davon nichts erfahren zu haben. In der städtischen Kita Färbertörlesweg in Esslingen, erzählen sie, sei ihnen für Petar eine Integrationshilfe „regelrecht aufgeschwatzt“ worden. Dass die Fördermaßnahme nur für Kinder mit besonderen Bedarfen vorgesehen ist, sei ihnen nie erläutert worden. „Wir haben Petar im Herbst 2018 dort angemeldet. Es hieß dann, wegen des Personalmangels werde eine Integrationskraft für ihn beantragt. Das sei nur eine kleine Hilfe für die Eingewöhnung und außerdem umsonst. Von Behinderung war keine Rede“, sagt der Vater Ivan K. Er kann sich den Einsatz der Zusatzkraft nur so erklären: „Offenbar ging es tatsächlich darum, den Personalmangel in der Kita zu lindern, und staatliche Fördermittel zu kassieren.“
Stadt und Kreis: Keine Auskunft zu laufenden Verfahren
Was Petar und seine Eltern bis dahin erlebten und noch erleben sollten, dokumentieren sie mit zahlreichen Schriftstücken, die sie unserer Zeitung vorlegen. Auf die Stimmen der Gegenseiten indessen muss die Berichterstattung verzichten. Da vor Gericht mehrere Klagen der Familie gegen die Stadt und den Landkreis Esslingen anhängig sind, äußern sich die Sprecherinnen von Stadt und Kreis auf Anfrage nur mit dem lapidaren Bescheid: Im Hinblick auf die laufenden Verfahren gebe man keine Auskunft zu dem Fall.
Es ist, fast wie ein Hitchcock-Film, ein Fall der erschreckend erhellenden Rückblenden. Erst nach ihrem Umzug in den Rems-Murr-Kreis im Jahr 2021 erfuhren die Eltern quasi durch die Hintertür, dass ihr Kind in der Esslinger Kita als geistig behindert eingestuft worden war. In Akten des Landratsamts wurde später eine angeblich „drohende seelische Behinderung“ daraus.
Aufgekommen ist das Ganze, als Petar an einer privaten Grundschule angemeldet, aber nicht angenommen wurde. Ihr Sohn habe zwar den Einschulungstest bestanden und keine kognitiven Defizite, müsse aber aus anderen Gründen auf eine Förderschule, begründete der Rektor den Ablehnungsbescheid. Bei Ivan K. und seiner Frau keimte ein Verdacht, der sich für sie bestätigte, als sie die Akteneinsicht beim Landratsamt durchgesetzt hatten: Der Rektor hatte aus den vertraulichen Unterlagen zitiert. Was er freilich, darauf angesprochen, bestritten habe, sagt Ivan K., für den die Folgerung gleichwohl auf der Hand liegt: „Da sind Informationen zirkuliert, die nicht hätten zirkulieren dürfen.“ Und die vor allem falsch seien.
Eltern fühlen sich bestätigt durch ARD-Beitrag
Durch einen Beitrag im ARD-Magazin „Monitor“ vom Januar 2023 fühlten sich Petars Eltern bestätigt. Dort monierten der Sozialforscher Marcel Helbig vom Leibniz-Institut für Bildungsverläufe und der Erziehungswissenschaftler Hans Wocken, emeritierter Professor für Lernbehindertenpädagogik an der Universität Hamburg, dass immer mehr Kinder ohne stichhaltige Diagnose als „behindert“ oder „geistig behindert“ in die Akten eingehen – was ihnen nahezu alle Bildungschancen rauben könne.
Von einer Behinderung Petars war gegenüber den Eltern auch dann noch keine Rede, als längst entsprechende Beurteilungen, ausgefüllte Fragebögen und weitere schriftliche Aussagen ans Landratsamt, den Kostenträger der Integrationshilfe, gegangen seien, sagt Ivan K. Erst drei Jahre später, nach seinem „langen Kampf um Akteneinsicht“, konnte K. die Vorgänge rekonstruieren. Erst dann hat er erfahren, dass sein Sohn „an einem Förderprogramm für behinderte Kinder nach Sozialgesetzbuch IX“ teilgenommen hatte.
Und er erfuhr noch mehr: Zum Beispiel von jener Beurteilung, in der Petar zwar keine geistige, dafür aber die „drohende seelische Behinderung“ attestiert wurde. Sie wurde ohne Information der Eltern an den sozialen Dienst weitergeleitet. In einem Fragebogen waren „Entwicklungsauffälligkeiten“ angekreuzt, der Vordruck nennt als mögliche Symptome „Entwicklungsrückstände, Ängste, Zwänge, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen“.
„Nur wir Eltern wurden nicht informiert“
Ein Abschlussbericht der Integrationshelferin enthalte weitere „frei erfundene Tatsachen“, sagt Ivan K. Die Integrationshelferin sei keine ausgebildete pädagogische Fachkraft, sondern von ihrer Berufstätigkeit her Kauffrau. Sie habe nur zwei Mal für jeweils drei Stunden mit seinem Sohn näheren Kontakt gehabt. Dann sei der Lockdown gekommen, Petar ging nicht in den Kindergarten – aber der Bericht ging raus, an „vier verschiedene Stellen, nur nicht an die Eltern“, empört sich der Vater.
In einer weiteren Akte ist angekreuzt, dass sein Sohn „kombinierte Hilfe“ brauche, daher der Maximalsatz von damals 880 Euro an die Integrationshelferin gezahlt wurde. Seine Frau habe aber beobachtet, sagt K., dass die Helferin in der Kita auch zu anderen Betreuungsaufgaben herangezogen wurde. Neben dem mutmaßlichen Verstoß gegen den Datenschutz – „wir haben nie eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnet“ – sieht K. eine Missachtung der Elternrechte: „Laut Sozialgesetzbuch entscheiden die Eltern über die Hilfe für ihre Kinder. Wir sind aber nicht mal informiert worden.“ Dass sein Sohn außerdem wegen der kroatischen Staatsbürgerschaft der Eltern zum Nicht-Muttersprachler erklärt und in ein Sprachförderprogramm aufgenommen wurde, empfindet der Vater als Diskriminierung: „Der spricht so gut Deutsch wie ich.“ Ivan K. ist in Esslingen als Rechtsanwalt tätig, sein Deutsch ist akzentfrei und korrekt. Seine Frau ist Gymnasiallehrerin, kümmert sich zurzeit aber um die Kinder. „Sprachförderung ist sinnvoll für die, die es brauchen. Petar braucht sie nicht“, ist sich sein Vater sicher. „Aber vielleicht braucht die Einrichtung die Fördergelder von der L-Bank.“ Die Staatsbank finanziert ein Programm namens SPATZ – Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf.
Schüler in Förderschulen Foto: Björn Locke
Sozialforscher spricht von „Etikettenschwindel“
Nach der „Monitor“-Sendung stand für Petars Eltern das Fazit fest, es sei bei all diesen Vorgängen nie um ihren Sohn gegangen, sondern um Abhilfe für den Personalmangel und das Fließen von Fördergeldern. Dazu, behauptet K., „müssen bestimmte Schlüsselbegriffe in den Anträgen an Behörden und Kostenträger fallen“; Begriffe mit stigmatisierender Langzeitwirkung.
In „Monitor“ spricht Sozialforscher Helbig von einem „Etikettenschwindel“, bei dem normale Kinder zu behinderten erklärt würden. Erziehungswissenschaftler Wocken konstatiert eine „Kapitalisierung“ dieser Kinder. Zweck von beidem: Vermehrung von Personalstellen und steigende Förderbeträge durch steigende Inklusionszahlen, die obendrein als politischer Erfolg verkauft werden.
Immer mehr Schülerinnen und Schüler erhalten Förderung
Absolute Zahlen Das ARD-Magazin „Monitor“ hat im Januar 2023 darauf hingewiesen, dass Inklusion in Regelschulen die Schülerzahlen an Förderschulen kaum reduziert. Vielmehr nimmt in Deutschland die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung insgesamt merklich zu – laut Statistiken der Kultusministerkonferenz von 500 544 im Jahr 2013 auf 595 696 im Jahr 2022 (neuere Daten liegen nicht vor). Die oben abgebildete Grafik zeigt, dass der Zuwachs auf der Inklusion an Regelschulen basiert: Die Zahl der Inklusionsschüler stieg in dem Zeitraum von 157 201 auf 258 033. Die Schülerzahl an Förderschulen nahm indes nur wenig ab: von 343 343 auf 337 663. Seit 2019 stieg sie wieder.
Prozentzahlen Auch prozentual bleibt der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bundesweit nahezu konstant: 2013 belief er sich auf 4,5 Prozent aller Schüler der Klassen 1 bis 10. Bis 2017 sank er auf knapp 4,2 Prozent, nahm dann bis 2021 leicht zu auf 4,3 Prozent, um zuletzt wieder zu sinken auf 4,2 Prozent im Jahr 2022. Die Zahl als geistig behindert eingestufter Schüler – sowohl in Förderschulen wie in Inklusion – nahm in dem Zeitraum um rund 34 Prozent zu.