Wer seine Wohnung auf einer Internetplattform anbietet, benötigt eine Registrierungsnummer. Die Stadt kontrolliert das von August an. Schon ein leiser Anfangsverdacht genügt, um Plattformbetreiber zur Herausgabe von Daten zwingen zu können.

Stuttgart - Vielen privaten Eigentümern genügt es nicht mehr, ihre Wohnungen einfach unbefristet zu vermieten. Bis zur Pandemie boomte in Stuttgart das Vermieten an Touristen, Handelsreisende oder Monteure. Langsam erholt sich dieser Markt. Allerdings ist es inzwischen untersagt, für mehr als zehn Wochen pro Kalenderjahr Wohnraum für Zwecke der Fremdbeherbergung anzubieten. Dabei werden längst nicht nur vorübergehend freie Zimmer für wenige Wochen angeboten, sondern auf privater Basis Wohnungen über einen unbestimmten Zeitraum.