Schwieberdinger Straße Das ist bisher beim Raserprozess von Ludwigsburg passiert

Die Erinnerung an die beiden getöteten jungen Frauen Merve und Selin wird am Ort des Geschehens wachgehalten. Foto: Simon Granville

Der Tod von Merve und Selin durch einen viel zu schnellen Mercedesfahrer bewegt die Region weiter. Ein Überblick über die Tat, die Folgen und den laufenden Mordprozess.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Das Landgericht Stuttgart arbeitet derzeit die Geschehnisse auf, die im März vorigen Jahres zum Tod der 23-jährigen Merve und der 22-jährigen Selin vor der Aral-Tankstelle auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg geführt haben. Wir blicken zurück.

 

1. Der Tag des Unfalls

20. März 2025: Es ist etwa 20 Uhr, als sich in Ludwigsburg der schwere Verkehrsunfall ereignet, bei dem die beiden jungen Frauen ihr Leben verlieren. Nach ersten Ermittlungen der Polizei haben drei Männer mit mehreren PS-starken Fahrzeugen illegal ein Rennen gefahren.

In der Tempo-50-Zone soll einer von ihnen mit seinem schwarzen Mercedes gegen den Ford Focus geprallt sein, der gerade von einer Tankstelle auf die Straße einbog. Die beiden Frauen sterben noch am Unfallort, während der mutmaßliche Fahrer leicht verletzt wird.

Im Vordergrund das Auto, in dem Merve und Selin saßen. Im Hintergrund der Mercedes des Hauptangeklagten. Foto: KS-Images.de / Andreas Rometsch

2. Zweitausend Menschen nehmen Abschied von Merve und Selin

2 8. März 2025: Bei der Beerdigung von Merve und Selin im Ludwigsburger Ostfriedhof nehmen rund 2000 Menschen Anteil. Die Grabstätten liegen direkt nebeneinander. Merve und Selin wurden Seite an Seite getötet. Und sie bleiben Seite an Seite über den Tod hinaus.

Unter den Rednern an diesem Tag sind die Stuttgarter Generalkonsulin Makbule Koçak Kaçarauch, der Religionsattache Fatih Burak Mermer und Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht: „Wir alle sind wütend, traurig, verzweifelt und wir allen wollen heute den Angehörigen zurufen: Wir sind an eurer Seite. Wir lassen euch nicht allein. Wir stehen in diesen schlimmen Stunden bei euch.“

3. Beginn der Ermittlungen und Haft

März/April 2025: Nach dem Unfall nimmt die Staatsanwaltschaft Ludwigsburg Ermittlungen auf. Drei Männer im Alter von 25, 32 und 35 Jahren werden beschuldigt, sich ein illegales Rennen geliefert und den Unfall verursacht zu haben. Es folgen die Festnahme des 32-jährigen mutmaßlichen Fahrers G. und später die von I., seinem 35-jährigen Bruder.

Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wird abgelehnt – die Justiz will wegen des Verdachts auf so schwere Straftaten wie Mord und versuchten Mord infolge eines illegalen Autorennens nicht von der Untersuchungshaft abrücken. Der öffentliche Druck ist auch nach der Beerdigung der beiden Opfer spürbar, die mediale Aufmerksamkeit groß.

4. Erster Prozesstag: Angespannte Atmosphäre

5. Dezember 2025: Der Prozess beginnt vor der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Angeklagt ist auch der 23-jährige Cousin K.. Er soll in seinem Wagen an einem Rennen kurz vorher teilgenommen haben. Anschließend soll er im Mercedes von I. gesessen und gefilmt haben.

Im Gerichtssaal zeigen Angehörige der Opfer emotionale Reaktionen, Tränen fließen. Die Anklage gegen G. und I. lautet auf Mord und versuchten Mord, was die Ernsthaftigkeit des Verfahrens unterstreicht. Der Saal ist voll besetzt, und die Atmosphäre angespannt, während die Kammer die Verhandlung eröffnet.

Die Hauptangeklagten beim Prozessauftakt in Stuttgart. Foto: LICHTGUT

5. Zweiter Tag vor Gericht: Zeugen zum Unfall

8. Dezember 2025: Der zweite Verhandlungstag rückt Unfallzeugen in den Mittelpunkt. Mehrere Passanten berichten detailliert von den Minuten vor dem Zusammenstoß auf der Schwieberdinger Straße.

Ihnen war insbesondere die „völlig unpassende Geschwindigkeit“ der beiden Wagen aufgefallen, die kurz vor dem Unfall an ihnen mit lauten Motorengeräuschen vorbeigerast waren. Diese Aussagen vertiefen die Darstellung des Geschehens am Abend des 20. März.

6. Dritter Prozesstag: Widersprüchliche Zeugin

9. Dezember 2025: Die Aussagen einer 27-Jährigen prägen die Gerichtsverhandlung am dritten Tag. Die Frau, nach eigenen Angaben eine ehemalige Lebensgefährtin von I., saß am Abend des Unfalls als Mitfahrerin in einem der beteiligten Wagen.

Ihre Aussage ist von Erinnerungslücken geprägt: Sie gibt an, vom mutmaßlichen Rennen nichts mitbekommen zu haben, obwohl belastende Videos und andere Indizien existieren, die ein anderes Bild nahelegen. Aufgrund ihrer widersprüchlicher Angaben wird laut Gericht auch geprüft, ob sie juristisch zur Verantwortung gezogen wird.

7. Vierte Verhandlung: Warnung vor Falschaussagen

10. Dezember 2025: Am vierten Tag trägt eine 36-jährige Frau, eine ehemalige Lebensgefährtin des Hauptangeklagten, ihre Sicht vor Gericht vor. Auch ihre Aussage wirkt teils widersprüchlich, was der vorsitzende Richter mehrfach thematisiert und sie ausdrücklich vor Falschaussagen warnt.

Der Staatsanwalt nutzt zudem die Gelegenheit, Zeugen auf die strafrechtlichen Konsequenzen von Falschaussagen hinzuweisen, da sich Aussagen zunehmend von früheren, polizeilich protokollierten Schilderungen unterscheiden.

8. Fünfter Gerichtstermin: Briefe des Hauptangeklagten

11. Dezember 2025: Persönliche Briefe des wegen Mordes angeklagten G. stehen im Fokus des fünften Verhandlungstages. Die Justiz hatte die Schreiben aus der Untersuchungshaft beschlagnahmt, sie werden im Gerichtssaal verlesen.

Inhaltlich geben sie Einblicke in das Innenleben und die Emotionen des Schreibenden, was bei den Nebenklägern und Angehörigen der Opfer zu Empörung führt, da der mutmaßliche Täter ihnen nie geschrieben habe. Die zitierten Worte des Angeklagten hinterlassen im Saal eine spürbar emotional aufgeladene Stimmung.

Der wegen Mordes angeklagte G. im Landgericht Stuttgart. Foto: Kovalenko/Lichtgut

9. Sechster Prozesstag: Eine Festnahme im Gericht

19. Dezember 2025: Zu einem ungewöhnlichen Zwischenfall kommt es am sechsten Prozesstag: Ein Zeuge wird im Gerichtssaal vorläufig festgenommen. Der 36-Jährige hatte bei der Polizei ausgesagt, er habe dem Hauptangeklagten mehrfach gesagt, er solle nicht so rasen, vor allem nicht in der Schwieberdinger Straße.

Im Landgericht will er davon aber nichts mehr wissen. Die Richter verdächtigen ihn, er habe gegenüber ihnen falsch ausgesagt. Die Festnahme soll deutlich machen: Das Landgericht lässt mögliche Lügen oder Beeinflussungen von Zeugen nicht durchgehen.

10. Cousin berichtet vom Leiden der Angehörigen

8. Januar 2026: Besonders nach den Prozesstagen sind die Abende für die Angehörigen von Selin und Merve kaum auszuhalten. Dann kämen die Bilder des Unfalls und die Aussagen aus dem Gerichtssaal immer wieder hoch, berichtet Benan Ergün im Gespräch mit dieser Zeitung – er ist der Cousin von Selin.

Besonders schmerzhaft sei die Verlesung persönlicher Briefe des Hauptangeklagten gewesen, in denen er sein eigenes Leid schildert. Trotz der emotionalen Belastung wollen die Angehörigen das Verfahren weiter begleiten – in der Hoffnung auf hohe Strafen und ein möglichst schnelles Ende des Prozesses, um irgendwann mit allem abschließen zu können.

11. Siebter Tag vor Gericht: Zeugen zum Rennen

12. Januar 2026: Am siebten Verhandlungstag bestätigen mehrere Zeugen vor der 19. Großen Strafkammer ihre Wahrnehmung aus den polizeilichen Vernehmungen: Sie sahen die Wagen in der Tatnacht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren und waren überzeugt, dass es sich um ein Rennen handelte. Besonders markant wirken die Berichte über den Lärm der Motoren und die wahrgenommene Dynamik der Fahrzeuge kurz vor dem Unfall.

12. Achter Tag: Augenzeugen aus anderen Autos

16. Januar 2026: Am achten Verhandlungstag berichten Autofahrer, die selbst auf der Strecke unterwegs waren, von ihren Eindrücken. Mehrere Zeugen schildern das rasant wirkende Überholen und die körperliche Wahrnehmung der Fahrweise, etwa das spürbare Beschleunigen beim Vorbeifahren. Diese Aussagen untermauern das Bild der Staatsanwaltschaft von einer gefährlich überhöhten Fahrweise kurz vor dem Unfall.

13. Neuer Baum erinnert an Merve und Selin

20. Januar 2026: Rund drei Viertel Jahre nach dem tödlichen Unfall wird der Baum gefällt, gegen den das Auto von Merve und Selin am 20. März geschleudert wurde. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist der Baum so stark beschädigt, dass er umzustürzen droht. Aus Sicherheitsgründen und in Absprache mit den Angehörigen muss er daher weichen. Die Gedenkstätte mit Kerzen, Blumen und Bildern bleibt jedoch bestehen.

An der Unfallstelle soll bald ein Erguvan-Baum blühen. Foto: Simon Granville

Zudem kündigt die Stadtverwaltung an, an gleicher Stelle einen neuen Baum zu pflanzen: einen sogenannten Erguvan-Baum. Diese Baumart ist für ihre besonders auffällige Blüte bekannt. Im Frühjahr – und damit etwa zum Todestag von Merve und Selin – bildet der Erguvan ein üppiges Blütenmeer in kräftigen Rosa- bis Purpurtönen.

14. Angeklagte äußern sich zur Tat – und gestehen Rennen ein

27. Januar & 3. Februar 2026: An zwei Tagen vor Gericht wird es noch einmal emotional. Am 27. Januar verlesen die Anwälte die Stellungnahmen des wegen versuchten Mordes angeklagten I. „Seit neun Monaten sitze ich in Untersuchungshaft, seit dem ersten Tag kreisen meine Gedanken um die beiden Opfer und ihre Familien“, lässt I. vorlesen. „Mein Verhalten war von Übermut und Selbstüberschätzung geprägt.“

Am 3. Februar äußert sich dann auch der wegen Mordes Hauptangeklagte G. – er liest die Stellungnahme selbst vor. Als er nach dem Unfall erfahren habe, dass Merve und Selin tot seien, habe ihm das „den Boden unter den Füßen weggezogen“. Sichtlich mitgenommen sagt G., er denke täglich an nichts anderes als an die beiden Frauen und deren Familien. „Ich weiß, dass ich schuldig bin und die Verantwortung trage“, erklärt er.

In den Stellungnahmen räumen die Tatverdächtigen den Vorwurf des illegalen Rennens ein – ein wichtiger Schritt im Prozess.

15. Die Beobachtungen eines Polizisten

3. Februar 2026: An diesem Prozesstag sagt zum ersten Mal ein Polizist aus, der am Abend des Unfalls vor Ort gewesen ist. Die Polizei habe versucht, die Opfer zu retten, die Angehörigen zu versorgen und Gaffer im Zaum zu halten. Einen Einsatz „in dieser Dimension“ habe er noch nicht erlebt.

Doch der Polizist spricht vor Gericht auch über seine Wahrnehmung des Hauptangeklagten. Der habe unberührt gewirkt. „Er hat vielleicht etwa eine Minute lang leicht geweint.“ Außerdem habe er gesagt: „Jetzt ist mein Leben hinüber.“ Wenig später habe er sich wieder gefasst.

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