Raserunfall auf der Schwieberdinger Straße Illegale Rennen halten weiter an – Wo im Kreis Ludwigsburg wird noch gerast?

, aktualisiert am 25.03.2026 - 13:07 Uhr
Wie viel Leid illegale Rennen hervorrufen können, wurde den Menschen in der Region Ludwigsburg am 20. März 2025 aufgezeigt. Foto: KS-Images.de / Andreas Rometsch

Der Tod von Merve und Selin erschütterte vor einem Jahr die Region. Doch eine Datenanalyse zeigt: Im Kreis Ludwigsburg wurden danach mutmaßlich Dutzende weitere Autorennen registriert.

Dieser Artikel wurde erstmals am 17. März 2026 veröffentlicht. Er wird hier erneut bereitgestellt, mit kleineren Aktualisierungen und Anpassungen, um Inhalte auf dem aktuellen Stand zu halten und Themen, die weiterhin relevant sind, sichtbar zu machen

 

Das illegale Autorennen auf der Schwieberdinger Straße am 20. März 2025 hat sich tief in das Gedächtnis der Region Ludwigsburg eingebrannt. Der Tod von Merve und Selin löste Trauer und Verzweiflung aus – führte aber auch zu Veränderungen: zu einem Tempolimit und zu einem Blitzer an der Unfallstelle. Doch hat die Tragödie auch das Bewusstsein für die Gefahren extremen Rasens geschärft?

Eine exklusive Datenanalyse dieser Zeitung zeigt: Auch nach dem Tod von Merve und Selin wurden im Kreis Ludwigsburg mutmaßlich Dutzende weitere Rennen gefahren. Erst Ende Februar stellte die Polizei die Führerscheine und Autos zweier junger Autofahrer sicher. Sie sollen ein Rennen gefahren sein – auf der Schwieberdinger Straße, vorbei an der Gedenkstätte für Merve und Selin.

Wo wurde mutmaßlich Rennen gefahren?

Die Polizei registrierte im Jahr 2025 insgesamt 32 Verkehrsverstöße, die von der Polizei als verbotene Kraftfahrzeugrennen erfasst wurden – einer davon endete mit dem tödlichen Unfall am 20. März 2025. Bis Ende Februar dieses Jahres kamen neun weitere mutmaßliche Rennen hinzu. 60 Prozent der Fälle ereigneten sich innerorts, 40 Prozent außerorts. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Am häufigsten wurde in Ludwigsburg aufs Gas getreten: Seit Anfang vergangenen Jahres kam es in der Barockstadt zwölfmal zu einem mutmaßlichen Rennen. Dreimal allein auf der Schwieberdinger Straße. Aber auch auf den Einfallstraßen Heilbronner Straße und Marbacher Straße wurden jeweils einmal Personen gefährdet. Rund um das Breuningerland kam es zu zwei Vorfällen.

Neben Ludwigsburg sind Bietigheim-Bissingen (drei Fälle innerorts) und Vaihingen an der Enz (drei Fälle, inner- und außerorts) auffällig. Das kleine Korntal-Münchingen sticht ebenfalls mit drei Fällen hervor – diese mutmaßlichen Rennen sollen jedoch auf der A81 passiert sein, die durch das Stadtgebiet führt.

Wann wurde besonders häufig gerast?

Die mutmaßlichen Rennen verteilen sich über das gesamte Jahr, Häufungen gab es im vergangenen Dezember und September. Mit insgesamt sechs Fällen ist jedoch der Mai 2025 besonders auffällig – also nur eineinhalb Monate nach dem tödlichen Raserunfall auf der Schwieberdinger Straße.

Wer sind die Tatverdächtigen?

Ein detailliertes Täterprofil gibt es nicht. Klar ist jedoch, dass die meisten Tatverdächtigen männlich und vergleichsweise jung sind. Ein interessantes Detail liefert die Datenanalyse dennoch: In 70 Prozent der mutmaßlichen Rennfälle seit Anfang 2025 waren die Verdächtigen bereits polizeibekannt. Das Vorstrafenregister der beiden angeklagten Raser von der Schwieberdinger Straße ist also kein Einzelfall.

Nimmt das Phänomen der Rennen zu?

Ob Straßenrennen tatsächlich zunehmen, lässt sich kaum beantworten. Der Grund: Der Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht separat ausgewiesen.

Obwohl es den sogenannten „Raser-Paragrafen“ seit 2017 gibt, haben viele Polizeipräsidien – auch das in Ludwigsburg – erst im vergangenen Jahr damit begonnen, entsprechende Anzeigen systematisch zu erfassen. Ein belastbarer Langzeitvergleich ist daher derzeit nicht möglich.

Wie blickt die Polizei auf das Phänomen?

Die Polizei warnt vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen. Denn bei den 41 registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Verstöße, bei denen die beschuldigten Fahrzeuglenker alleine unterwegs waren und mit ihren Autos oder Motorrädern stark beschleunigten. Das wird im Polizeijargon als „Einzelrennen“ bezeichnet und fällt ebenfalls unter den Straftatbestand verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Das, was man im Volksmund typischerweise als Rennen bezeichnen würde – also mehrere Fahrzeuge, die gegeneinander fahren – kommt zwar vor, ist aber eher selten“, sagt Polizeipressesprecher Steffen Grabenstein. Häufiger komme es dagegen beispielsweise zu Fluchtversuchen, so Grabenstein – „um sich einer Kontrolle zu entziehen, meist aufgrund fehlender Fahrerlaubnis, nicht zugelassener Fahrzeuge oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen“.

Welche Strafen drohen?

Wer an einem Rennen Mann gegen Mann teilnimmt oder ein sogenanntes Einzelrennen fährt, dem drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Je schwerer das Vergehen, desto drastischer werden die Strafen.

Wenn durch das Rennen Leib oder Leben anderer Menschen oder Eigentum gefährdet werden, steigt das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre. Kommt es zu besonders schweren Folgen – etwa einer schweren Gesundheitsschädigung oder dem Tod eines Menschen –, droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Wie im Fall der Schwieberdinger Straße prüfen Staatsanwaltschaften bei tödlichen Folgen zudem regelmäßig, ob auch ein Mord- oder Totschlagverdacht vorliegt.

Neben der eigentlichen Strafe kommen oft weitere Maßnahmen hinzu: der Entzug der Fahrerlaubnis, eine mehrjährige Sperre für einen neuen Führerschein, die Beschlagnahme oder Einziehung des Autos sowie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

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