Da haben die Grafenauer die Bescherung: In der letzten Sitzung des Jahres am Freitagabend beschloss der Gemeinderat im dritten Anlauf und nach vorherigem Widerspruch von Bürgermeister Martin Thüringer (parteilos) eine Erhöhung der Grundsteuer B. Die Entscheidung fiel nach zähen Beratungen und mit denkbar knappem Abstimmungsergebnis. Der neue Hebesatz von 240 Prozent tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Wie viele Kommunen im Land kann auch Grafenau seit 2024 keine ausgeglichenen Ergebnishaushalte mehr erzielen. Bis 2028 würde sich nach der Prognose von Kämmerin Katrin Assmann das Defizit auf rund 7,5 Millionen Euro summieren. Die Einnahmen, insbesondere aus Gewerbesteuern und staatlichen Zuweisungen, reichen laut Verwaltung nicht mehr aus, um die stetig steigenden Ausgaben für Infrastruktur, soziale Leistungen und Verwaltung zu decken. Wie Bürgermeister Thüringer schon bei der Einwohnerversammlung im April angekündigt hatte, kommt Grafenau nicht mehr um Steuererhöhungen herum.
Das sah nun auch eine wenngleich knappe Mehrheit im Gemeinderat so. Man habe jeden Stein umgedreht und keine weiteren Einsparmöglichkeiten gefunden, sagte Annalisa Mornhinweg (Grüne) im Namen ihrer Fraktion und des Ratskollegen Kevin Kubsch (Die Partei). „Wir haben kein Ausgabenproblem“, sagte sie – und dass man nun wohl oder übel an der Steuerschraube drehen müsse.
Vor zehn Jahren gab es die letzte Erhöhung der Grundsteuer B
Die Grundsteuer B ist eine der wenigen Einnahmequellen, deren Höhe der Gemeinderat selbst anpassen kann. Die letzte Anpassung gab es im Jahr 2015. Seitdem blieben die Hebesätze unverändert – trotz einer Preissteigerung bis 2024 von fast 25 Prozent (laut Statistischem Bundesamt). Zudem muss Grafenau 2026 voraussichtlich rund 170 000 Euro mehr an Kreisumlage zahlen.
Nach der Grundsteuerreform in diesem Jahr liegt der Hebesatz bei 215 Prozentpunkten. Seit zwei Monaten ringt die Verwaltung in Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit dem Bürgergremium, den Hebesatz auf einen Wert zwischen 240 und 250 Prozentpunkten zu erhöhen. In der Ratssitzung vom 22. Oktober lehnte der Gemeinderat die Erhöhung jedoch ab. In der Sitzung vom 24. November einigte man sich dann zumindest auf eine Anhebung der Grundsteuer A von 200 auf 220 Prozentpunkte und bei der Gewerbesteuer auf eine Erhöhung von 390 auf 400 Prozentpunkte. Den Vorschlag, die Grundsteuer B von 215 auf 245 Prozentpunkte zu erhöhen, lehnte man jedoch ab.
Dagegen legte der Bürgermeister gemäß Gemeindeordnung Widerspruch ein. Seine Begründung: Der unterlassene Beschluss gefährde die gesetzlich geforderte Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts. Also durfte der Gemeinderat jetzt zum dritten Mal über die Grundsteuer B abstimmen.
Zunächst fragte Thühringer in einer ersten Abstimmung die grundsätzliche Bereitschaft für eine Erhöhung ab. Mit sieben zu fünf Stimmen gab es dafür eine dünne Mehrheit. Danach ging es darum, wie hoch die Erhöhung ausfallen soll. Beim Maximum von 245 Prozentpunkten gab es noch ein Patt, für 240 Prozentpunkten fanden sich mit sieben Ja-Stimmen genug für eine Einigung.
Bürgermeister Thüringer verteidigt Erhöhung als notwendigen Schritt
Dieser Hebesatz bedeutet einen geschätzten Mehrbetrag von rund 143 000 Euro gegenüber dem bisherigen Satz von 215 Prozentpunkten. Beispielhaft steigt die jährliche Grundsteuer für ein mittleres Einfamilienhaus mit 498 Quadratmetern Grundfläche von 448 auf 500 Euro, für eine Eigentumswohnung von 58 auf 65 Euro.
„Der Verwaltung ist bewusst, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B eine Belastung der einzelnen Haushalte darstellt“, betonte Thüringer. Jedoch sei die Erhöhung auf viele Schultern verteilt und ein notwendiger Schritt zu Sicherung der Finanzlage.