Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 35-Jährigen für Drogengeschäfte in Ludwigsburg und Kornwestheim. Und das schneller als gedacht.

Nach nur zwei Verhandlungstagen ist ein Prozess um umfangreichen Heroinhandel in Ludwigsburg und Kornwestheim zu Ende gegangen. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Zwei 43 Jahre alte Mitangeklagte aus dem Großraum Köln erhielten Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten.

 

Mit dem Urteil für den Hauptangeklagten entsprach das Landgericht dem Schlussantrag der Verteidigung – die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre und zehn Monate Haft plädiert.

Alle legen Geständnis ab

Der Prozess konnte so schnell abgeschlossen werden, da sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits am ersten Verhandlungstag verständigt hatten: Dem Haupttäter wurde für den Fall eines Geständnisses ein Strafrahmen von sechs Jahren und vier Monaten bis sechs Jahre und zehn Monate in Aussicht gestellt. Für die beiden Mitangeklagten waren Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren vereinbart worden.

Die drei Angeklagten hatten daraufhin alle ein Geständnis abgelegt. Der 35-jährige Hauptangeklagte räumte ein, zwischen Dezember vergangenen Jahres und März dieses Jahres insgesamt sechseinhalb Kilogramm Heroin gekauft und gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Nach Ansicht des Gerichts hatte er das Rauschgift vor allem in Köln erworben, verkauft zumeist in Ludwigsburg und Kornwestheim. Pro Gramm habe er zwischen 15 und 25 Euro verlangt. In vier Fällen seien ihm die Drogen durch einen der beiden 43-jährigen Mitangeklagten, der im Raum Köln wohnt, geliefert worden, zweimal habe er sie selbst abgeholt.

Die sechste und letzte Tat im März dieses Jahres, bei der auch der dritte, ebenfalls 43 Jahre alte Angeklagte als Ersatzfahrer eine Rolle gespielt hatte, war von der Polizei überwacht worden. Das Trio wurde auf frischer Tat ertappt. Bei der Durchsuchung des Autos hatten die Beamten neben den Drogen auch noch rund 24 000 Euro Bargeld in der Jacke des Hauptangeklagten und im Fußraum des Fahrzeugs gefunden. Der Hauptangeklagte hatte die Taten zutiefst bedauert und mit seiner Spielsucht und seiner Isolation erklärt.

Schon als Teenager süchtig

Der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen erläuterte, bei dem 35-Jährigen sei bei der Strafzumessung erschwerend ins Gewicht gefallen, dass er selbst nicht drogensüchtig sei und den Heroinhandel aus rein geschäftlichem Interesse aufgezogen habe. Die beiden anderen Angeklagten hatten nach ihren Angaben bereits in ihrer Jugend Kontakt mit Drogen und waren schon als Teenager heroinsüchtig. Beide hatten auch schon Therapien hinter sich, wurden jedoch immer wieder rückfällig. Derzeit sind beide in Substitutionsprogrammen. Für den Prozess waren ursprünglich sieben weitere Verhandlungstermine vorgesehen gewesen.