Seelische Störungen Hilflos in der Psychiatrie

Traurigkeit, völlige Apathie, abgelöst von Impulsivität: Auszüge aus einer psychiatrischen Krankenakte. Foto: stock.adobe.com

Ein psychisch auffälliges Mädchen aus Ulm greift seine Mutter an – und wartet isoliert in einem Krankentrakt für verurteilte erwachsene Straftäter in Bad Schussenried auf einen Strafprozess. Das Land hält eine Jugendforensik bisher für verzichtbar. Ein Anwalt und die Mutter fordern: Holt sie da raus.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Wann genau das angefangen hat, ist unklar, diese Impulsivität, plötzlich abgelöst von Traurigkeit oder völliger Apathie. Wohl im Alter von etwa zehn Jahren, darauf deuten Auszüge einer langen psychiatrischen Krankenakte hin, in der immer wieder die Diagnose Borderline auftaucht. Nebelhaft auch, wie lange sich schon diese ohnmächtige Wut aufgebaut hat; ob sie sich verstärkt hat, als die Eltern sich trennten. Aber: Wann der seelische Druck sich gewalttätig entladen hat, das steht fest. Es war am 23. Januar 2024 gegen 16 Uhr. Da stürzte sich die 15-jährige Jana, deren Name hier geändert ist, in einer Jugendhilfeeinrichtung der Stadt Ulm auf ihre Mutter, griff nach deren Schal am Hals und zog zu. Zwei Mitarbeiterinnen stürzten herbei, einer gelang es, den Schal zu durchschneiden. Es folgten die polizeiliche Festnahme sowie eine Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm wegen versuchten Totschlags.

 

Der Prozess hat, unter Ausschluss der Öffentlichkeit diesen September begonnen, einen Urteilstermin gibt es noch nicht. Wie mit Jana, die keine Vorstrafen hat, bisher umgegangen wurde, bezeichnet der Rechtsanwalt Detlef Kröger, der die Jugendliche neben anderen Verteidigern im Verfahren vertritt, als „Folter“. Er habe sie im Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried (ZfP) besucht, wohin der Teenager auf Umwegen schließlich gebracht wurde. Dort sei das Mädchen in einer Isolationszelle gesessen, mit einer Gummimatratze auf dem Boden, einem Fenster ohne Ausblick, einem Metallklo, Kameras, ohne Zugang zum Internet. Telefongespräche werden überwacht.

Ein Appell ans Gericht verhallt

Dass die inzwischen 16-jährige Schülerin völlig falsch untergebracht ist, sieht sogar eine örtliche Chefärztin so. Schon am 9. Juli schrieb sie dem zuständigen Ulmer Richter, Jana müsse in einem „Krisenzimmer“ überwacht werden, weil eine „akute Suizidalität oder Fremdgefährlichkeit“ im Raum stehe. Es drohe permanent das „raptusartige Ergreifen oder Verschlucken von Glas oder scharfen Gegenständen auf Station“. Die Eltern haben kein Besuchsrecht. Die Jugendliche habe berichtet, „Opfer von Gewalt durch Angehörige geworden zu sein“. Es bereite erheblichen Aufwand, so die Ärztin, die Patientin von den „überwiegend männlichen Untergebrachten“ zu trennen, „darunter Pädophile und Sexualstraftäter“. Die Medizinerin empfahl mit Nachdruck die Überstellung des Mädchens in eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Passiert ist nichts.

Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt Paul Lahode, zuständiger Regionaldirektor des ZfP-Verbundes Südwürttemberg, dass es vor Ort keine speziell geschulten Jugendtherapeuten gibt. Der Schwerpunkt liege „auf der Behandlung von Erwachsenen. Fälle wie der aktuelle seien selten, es habe aber auch schon ein Jahr gegeben, wo gleich zwei straffällige Jugendliche von Gerichten zugewiesen worden seien.

Es droht eine „Chronifizierung“ des Krankheitsbildes

Versuche hatte es wohl gegeben, Jana alters- und krankheitsgemäß unterzubringen, sagt Anwalt Kröger. Das Ulmer Jugendamt habe nach dem Angriff mit dem Schal Dutzende zivile psychiatrische Einrichtungen kontaktiert, doch überall Absagen erhalten. Die Zwangseinweisung nach Bad Schussenried durch die Justiz habe mit „humaner Psychiatrie“ nichts zu tun, sie sei ein „Versagen des Staates“. Eine individuelle klinische Therapie, gefolgt von einer Unterbringung in einer geschlossenen und noch später einer offenen Wohngruppe hält der Anwalt für das richtige Mittel. Ein früherer Therapeut, Janas aus der Klinik Josefinum in Augsburg, warnte in einem Bericht, die Jugendliche profitiere kaum von stationären Aufenthalten, es drohe vielmehr „eine weitere Chronifizierung“ ihrer Persönlichkeitsstörung.

Plätze für Jugendliche im Maßregelvollzug hält Baden-Württemberg, anders als etwa Bayern oder Rheinland-Pfalz, nicht vor. Man kauft sich bisher gegebenenfalls in anderen Bundesländern ein und nimmt in Kauf, dass die Jugendlichen dann weit von ihren Familien leben.

Ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart teilt mit: „Es trifft zu, dass in Baden-Württemberg bislang kein jugendforensisches Angebot existiert.“ Schicksale wie das des Mädchens von Ulm seien „seltene Ausnahmefälle“. Es sollten nach Meinung des Ministeriums „mittelfristig“ auch im Südwesten spezielle Therapieplätze geschaffen werden. Dem Vernehmen nach ist der Standort Weissenau bei Ravensburg im Gespräch, wo bereits eine staatliche Kinder- und Jugendpsychiatrie existiert. Zweifelhaft, dass sich in dieser laufenden Legislatur noch etwas tut.

Die Mutter in tiefer Verzweiflung

Bilder von Jana aus früheren Tagen zeigen ein hübsches, dunkeläugiges Kind, stolz auf einem Pferd reitend oder frei in die Kamera lächelnd. Ihre Mutter ist bei einem Treffen blass, dünn, spricht in vorsichtigen, reduzierten Sätzen. Mit keinem Wort hat sie im laufenden Prozess ihre Tochter beschuldigt. Sie leide stark unter der Zwangstrennung von ihrem Kind, äußerte sie in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Ulmer Strafkammer und: „Was läuft da für eine Ungerechtigkeit?“

Ihr größter Wunsch für Jana sei, sagt sie im Gespräch, „dass sie zurück zu mir nach Hause kommt“.

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