Jeder hat Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die Kredit-Auskunftei Schufa hat. Der Weg dort hin sei zu kompliziert, kritisieren Verbraucherschützer. Es lauern Kostenfallen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die Schufa steht derzeit – wieder einmal – in der Kritik. Das Verfahren, mit dem die Auskunftei die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet, bleibt im Dunkeln und führt Recherchen zufolge immer wieder zu fehlerhaften Beurteilungen. Verbraucherschutzministerin Katarina Barley sieht das Unternehmen in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen.

 

Verbraucherschützer kritisieren jedoch nicht nur die intransparente Art des Scorings. Gerügt wird auch, dass die Schufa gesetzliche Vorgaben zur kostenlosen Selbstauskunft nicht in der Weise umsetzt, wie es wünschenswert wäre. „Die Daten sind verfügbar, aber schwer zu finden“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Jeder Bürger hat das Recht auf Auskunft

Es geht um einen Anspruch, den jeder Bürger seit dem 1. April 2010 gegenüber der Schufa – und all ihren Mitbewerbern auf dem Feld der Auskunfteien – hat. Einmal im Jahr hat jedermann das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind – und zwar kostenlos. Die Schufa bietet diesen Service durchaus – es braucht allerdings drei Klicks, bis man das richtige Formular erreicht. Sehr viel augenfälliger sind auf der Webseite die Schaltflächen präsentiert, auf denen die Auskunftei für ihre kostenpflichtige Bonitätsauskunft wirbt. Dann werden 29,95 Euro fällig.

Die Schufa erklärt auf Nachfrage, dass es sich bei dem kostenpflichtigen Angebot um eine Information handle, die mit den anderen Daten nicht vergleichbar sei. Nur mit der Bezahlvariante ließe sich „die Bonität unter dem Schutz der persönlichen Daten“ nachweisen. Die Verbraucherzentralen haben daran ihre Zweifel – und befürchten, dass manch einer, der seinen gesetzlichen Anspruch erfüllt haben möchte, versehentlich die etwa 30 Euro teure Variante bucht.

Mehr als zwei Millionen Anfragen im Jahr

Insgesamt hat die Schufa im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Auskünfte an Privatpersonen erteilt, rund eine Million davon hatten als Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz, welches den Gratisanspruch geregelt hat. Seit Mai dieses Jahres ist dieser Anspruch in der Datenschutzgrundverordnung normiert und trifft nicht nur Auskunfteien wie die Schufa, sondern ebenso Banken und Versicherungen. Verglichen mit den meisten dieser Institutionen sieht die Schufa das Angebot auf ihrer Internetseite gut positioniert.

Allerdings: Auch wenn die Schufa unumstrittener Marktführer auf dem Gebiet der Bonitätsauskünfte für Privatpersonen ist, die direkte Konkurrenz ist ungleich transparenter. Bei Creditreform Boniversum oder der zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Auskunftei Arvato sind die Zugänge zur kostenlosen Selbstauskunft sehr viel schneller zu erreichen – und der Weg dorthin wird nicht durch Werbung für ähnliche, kostenpflichtige Angebote verstellt. Gemeinsam kommen die beiden Unternehmen im vergangenen Jahr auf knapp 100 000 erteilte Selbstauskünfte.