Selbstbestimmungsgesetz Freie Entscheidung für Transpersonen
Wer trans ist, sollte über sein juristisches Geschlecht bestimmen dürfen – auch schon mit 14, kommentiert Leonie Rothacker.
Wer trans ist, sollte über sein juristisches Geschlecht bestimmen dürfen – auch schon mit 14, kommentiert Leonie Rothacker.
Kann man einer Person mit 14 Jahren zutrauen, sicher zu wissen, dass ihr biologisches Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht? Vielleicht nicht. Für das geplante Selbstbestimmungsgesetz für Transpersonen ist das aber unerheblich. Es dreht sich nur um den Personenstand, also um den Namen und das Geschlecht, das in offiziellen Dokumenten steht.
Es geht ausdrücklich nicht um mitunter unumkehrbare medizinische Transitionen. Wenn eine Transperson mit 14 ihr Geschlecht als weiblich eintragen lässt, mit 16 aber feststellt, dass sie sich doch als nicht-binär und somit offiziell „divers“ identifiziert, ist niemandem geschadet. Der Eintrag lässt sich einfach wieder ändern. Wenn Eltern sich mit diesen Entscheidungen nicht wohlfühlen, ist das deren Problem – und sollte nicht zum Problem ihrer Kinder gemacht werden.
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Die Vorstellung, jemand könne auf diesem Wege Frauenquoten unterlaufen, zieht sich selbst ins Lächerliche, wenn man sich vor Augen führt, was ein Outing als trans heute immer noch bedeutet. Es ist allzu oft mit Diskriminierung verbunden, und immer mit der Notwendigkeit, die intimsten Fragen der eigenen Identität mit Fremden zu teilen.