Wer trans ist, sollte über sein juristisches Geschlecht bestimmen dürfen – auch schon mit 14, kommentiert Leonie Rothacker.

Kann man einer Person mit 14 Jahren zutrauen, sicher zu wissen, dass ihr biologisches Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht? Vielleicht nicht. Für das geplante Selbstbestimmungsgesetz für Transpersonen ist das aber unerheblich. Es dreht sich nur um den Personenstand, also um den Namen und das Geschlecht, das in offiziellen Dokumenten steht.