Selbstständige im Kreis Böblingen Wenn Mütter allein gelassen werden
Bundesfamilienministerin Lisa Paus will auch schwangeren Selbstständigen Mutterschutz ermöglichen. Zwei Unternehmerinnen aus dem Kreis Böblingen halten das für längst überfällig.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus will auch schwangeren Selbstständigen Mutterschutz ermöglichen. Zwei Unternehmerinnen aus dem Kreis Böblingen halten das für längst überfällig.
Im vergangenen Dezember hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Reformen in der Familienpolitik auf Bundesebene angekündigt. Unter anderem will sie den Mutterschutz für beruflich Selbstständige auf den Weg bringen. Im Gegensatz zu angestellten schwangeren Personen gelten für Selbstständige nämlich nicht die Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Längst überfällig sei so eine Schutzfrist für Selbstständige, finden zwei Unternehmerinnen aus dem Kreis Böblingen.
Lena Schwab ist Tierärztin in Holzgerlingen. Vor fünf Jahren hat sie sich selbstständig gemacht und ist im vergangenen Jahr in neue Räumlichkeiten in die Eugenstraße eingezogen. Mittlerweile hat die 32-Jährige zwei Kinder. Als sie mit ihrem ersten Kind schwanger ist, ist sie schockiert, wie wenig Unterstützung Selbstständige bekommen, wenn sie eine Familie gründen wollen, erzählt die Tierärztin. „Ich habe gearbeitet, bis die Wehen eingesetzt haben“, sagt sie. Zwar konnte sie gegen Ende der Schwangerschaft nicht mehr operieren, weil der Bauch zu groß wurde, aber sonst war Lena Schwab noch mitten im Geschäft. „Mann muss hoffen, dass es einem während der Schwangerschaft gut geht“, sagt sie.
Größtenteils war das bei ihr der Fall, aber es gab auch Tage, an denen sie sich nicht gut fühlte und trotzdem gearbeitet habe. Während ihrer zweiten Schwangerschaft traten dann Komplikationen auf, die eigentlich Bettruhe verlangt hätten. Doch als Selbstständige musste Lena Schwab weiterarbeiten. „Wenn man nicht arbeitet, kann das einen ruinieren“, sagt sie. Was sie besonders unfair findet: Angestellte Tierärztinnen werden freigestellt, sobald bekannt wird, dass sie schwanger sind, da sie nicht mit kranken oder gefährlichen Tieren in Kontakt kommen dürfen. Bei selbstständigen Tierärztinnen fällt dieser Schutz weg. „Wir dürfen arbeiten bis wir umfallen“, sagt die 32-Jährige. Auch nach der Entbindung ihres zweiten Kindes stand sie zwei Wochen später wieder im Behandlungszimmer, weil es wegen Corona so viele Personalausfälle gab, dass sie keine andere Wahl hatte.
Das ging aber nur, weil sie bei der Praxis wohnt und im Verbund mit ihrem Mann und nahen Verwandten die Betreuung des Kindes stemmen konnte. Zwar gebe es Hilfszahlungen für Selbstständige, doch diese seien ein Witz: Für rund 300 Euro vom Staat dürfte sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. „Das reicht hinten und vorne nicht“, ist ihre Erfahrung. Ihren Schritt in die Selbstständigkeit bereut sie trotzdem nicht: „Ich würde es immer wieder machen, aber extrem anstrengend ist es trotzdem“, sagt Lena Schwab.
Sie hofft, dass mit Reformen beim Mutterschutz für Selbstständige auch endlich das Nachwuchsproblem in ihrer Branche gelöst wird, in der mittlerweile viele Frauen arbeiten: Ihrer Erfahrung nach übernehmen unter den jetzigen Bedingungen nur wenige Frauen eigene Praxen, weil für viele die Selbstständigkeit bedeutet, keine Familie gründen zu können.
Auch Anke Maurer, Raumausstatterin aus Hildrizhausen, hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Sie hat ebenfalls gearbeitet, bis sie ins Krankenhaus musste, und rund zwei Wochen nach der Geburt stand sie wieder in ihrem Geschäft. Auch bei ihr verlief die Schwangerschaft ohne größere Komplikationen, weshalb sie in ihrem Handwerksberuf weiterarbeiten konnte – ebenfalls nur mit starker Unterstützung des Partners und der Angehörigen. Anders wäre es kaum gegangen, denn laufende Kosten für den Betrieb müssen trotz Schwangerschaft irgendwie gedeckt werden. Nun da ihre Mitarbeiterin schwanger ist, sieht sie zum ersten Mal, wie Mutterschutz bei Angestellten abläuft und kommt zu dem Schluss: „Es ist unfair.“ Bekannte, die mit dem Gedanken gespielt haben, sich selbstständig zu machen, aber auch kurz davor standen, eine Familie zu gründen, hat sie in der Vergangenheit geraten, lieber noch abzuwarten. Zu hoch sei das Risiko, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, falls Komplikationen während der Schwangerschaft entstehen.
Ob die Bundesfamilienministerin diese Risiken künftig aus dem Weg räumen kann, steht allerdings auch in den Sternen. Bisher hat Lisa Paus nur generell angekündigt, den Mutterschutz für beruflich Selbstständige auf den Weg bringen zu wollen. Über die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung dazu oder gar der Finanzierung ist bisher noch nichts bekannt geworden.
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für beschäftigte Frauen, die schwanger sind oder stillen. Darin wird geregelt, dass Frauen am Arbeitsplatz geschützt werden, nicht gekündigt werden können, in der Zeit vor und nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen und ein Einkommen bekommen.
Welche Frauen bekommen Schutz?
Mutterschutz gibt es für alle schwangeren und stillenden Beschäftigten. Selbstständige sind in diesem Schutz nicht inbegriffen.
Zeitraum
Während der Mutterschutzfristen dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Sie beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt.