Selbstversuch in Stuttgart Ein Stoff so stark wie Fentanyl – einfach per Paket?

Synthetische Opioide, viel stärker als Heroin, werden mitunter bewusst an Gesetzen vorbei produziert und auf frei zugänglichen Seiten verkauft. Foto: KI/Midjourney/Montage: Pichlmaier

Harte Drogen könnten einfach und meist legal online bestellt werden, warnten Behörden Anfang des Jahres. Warum ist das nicht verboten – und ist es wirklich so einfach?

Psychologie/Partnerschaft: Florian Gann (fga)

Nach einer Woche liegt das Päckchen tatsächlich auf meinem Tisch: Ein Stück weißer Karton, unschuldig wie eine Buchsendung von einer Gebrauchtplattform. Ich öffne die Schachtel mit einem Papierhandtuch um die Finger, weil mir der Inhalt Angst macht: Es sieht aus wie ein Fläschchen Augentropfen, aber darin befinden sich zehn Milliliter sogenannter Nitazene in leicht abgewandelter Form. Das ist ein synthetisches Opioid – ein verwandter Stoff von Fentanyl, das in den USA für die Überdosiskrise mit mehr als 100 000 Drogentoten jährlich verantwortlich gemacht wird.

 

Es ist eine Droge, um ein Vielfaches stärker als Heroin. Manche dieser synthetischen Opioide seien so gefährlich, „dass schon der Hautkontakt oder das Einatmen von aufgewirbeltem Stoffstaub für eine tödliche Vergiftung ausreichen kann“, hieß es mal vom Bundeskriminalamt (BKA). Das alles für relativ wenig Geld, 20 Euro hat das Päckchen gekostet. Aber warum kann diese potenziell tödliche Mischung so einfach in meine Hände gelangen – und ist wirklich das drin, was draufsteht?

Schnelle Lieferung, gute Qualität, heißt es zum Anbieter

Im vergangenen Jahr erzählte mir ein Suchtberater der Caritas von einem Mann, der nach dem Konsum von Nitazenen in Stuttgart in der Notaufnahme gelandet sei. Dieser Patient habe eine Webseite genannt, wo er sich mit dem Stoff versorgt habe – frei zugänglich im Netz, nur ein paar Klicks entfernt.

Auch das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA) warnte im Januar vor diesen gefährlichen und frei verkäuflichen Drogen. Es habe im Zusammenhang mit diesen Substanzen auch Todesfälle gegeben, hieß es damals. Die Mittel seien verbotenen Drogen nachempfunden, fielen aber wegen Veränderungen der chemischen Struktur bislang nicht unter gesetzliche Verbote, hieß es damals vom LKA.

Ich schaue mich auf der Website des Anbieters um. Der digitale Shop sieht aus wie der einer Online-Apotheke. Auf Trustpilot, einem Portal, auf dem die Vertrauenswürdigkeit von Online-Marktplätzen bewertet wird, hat die Seite 4,7 von 5 Sternen. „Schnelle Lieferung, gute Qualität“ – solche Bewertungen stehen da. Der Anbieter sitzt laut Impressum in einer hessischen Kleinstadt, Google gibt ihn als „Großhändler für Chemikalien“ aus. Was er anbietet, sind genau genommen Fluor-Etonitazene. Eine Abwandlung von Nitazenen, so verändert, dass sie durch das Gesetz schlüpfen. Genau die Art von Angebot also, wovor das LKA gewarnt hatte.

Eine schnelle Überprüfung – dann kann man bestellen

Als ich mich bei dem Anbieter registriere, habe ich Zweifel, ob das wirklich funktioniert. Dann geht alles recht schnell. Zur Verifizierung muss man ein Bild von sich schicken, während man seinen Ausweis in der Hand hält. Angegeben ist auf der Webseite zudem, dass man die Mittel nur für Forschungszwecke kaufen dürfe. Überprüft wird das nicht. Nach ein paar Tagen ist der Account freigegeben, und ich kann bestellen.

Bald liegen die Fläschchen mit dem Mittel also auf meinem Schreibtisch, direkt neben dem Laptop, auf dem ich meine Artikel schreibe. Als Absender steht ein Mietlager auf dem Paket. Der Name des Anbieters findet sich erst im Inneren des Kartons: Seine Logos sind auf die Folie gedruckt, in die das Fläschchen verschweißt ist.

Ich rufe beim Klinikum Stuttgart an. Dort erklärt man sich bereit, den Stoff in der Toxikologie zu untersuchen. Ich schicke die Fläschchen ungeöffnet weiter – und bin froh, sie nicht mehr neben mir liegen zu haben.

Ein Toxikologe des Klinikum Stuttgart untersucht die online gekaufte Droge. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Es sei das drin, was auf der Verpackung angegeben sei, heißt es kurz darauf aus dem Labor. Das untersuchte Mittel sei wohl etwas schwächer als die Muttersubstanz Etonitazene, sagt Maurice Cabanis. Er ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten am Klinikum Stuttgart und hat sich die Werte für uns angeschaut. Cabanis’ Fazit: Nach aktuellem Kenntnisstand sei der Stoff aber etwa gleich bis doppelt so stark wie Fentanyl, die Droge der US-Opioidkrise, damit zumindest 60 bis 100 Mal so potent wie Morphin oder 30 bis 50 Mal so stark wie Heroin.

Kleinste Dosierungsfehler und man ist tot

Für die tödliche Menge gebe es zwar keine kontrollierten Studien, so Cabanis, aber aufgrund von Erfahrungsberichten gehe man davon aus, dass schon Mengen von 0,5 bis 2 Milligramm für erwachsene Menschen lebensbedrohlich sein können. In anderen Worten: Ein paar Tropfen zu viel, kleinste Dosierungsfehler, können die Atmung aussetzen lassen – und den Tod bedeuten.

Die gesetzliche Lage ist so: Manche der Nitazene sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet. Aber die Substanz in dem kleinen Fläschchen, das wir bestellt haben, wurde leicht abgeändert. An einer bestimmten Stelle sei bei dem Molekül des Wirkstoffs ein Wasserstoffatom gegen ein Fluoratom ausgetauscht worden, erklärt Maurice Cabanis. „Diese kleine Veränderung reicht aus, um ein neues, zunächst noch nicht reguliertes Molekül zu schaffen.“

Ein Sprecher des baden-württembergischen Landeskriminalamts teilte auf eine Anfrage schon im Februar – vor unserer Bestellung – mit, dass die Substanz aufgrund der Änderung noch keiner strafrechtlichen Vorschrift unterliege.

Die meistkonsumierte illegale Droge in Deutschland ist Kokain. Aber synthetische Opioide wie Fentanyl und die bestellte Abwandlung von Nitazenen zählen zu den stärksten und damit gefährlichsten Drogen. Sie sind in Europa noch nicht sehr weit verbreitet – aber das könnte sich ändern, wie einige Expertinnen und Experten befürchten. Die Europäische Drogenbehörde Euda warnt vor steigenden Risiken durch synthetische Opioide. Seit 2009 seien 88 neue Varianten aufgetaucht, heißt es im aktuellen Drogenbericht der Euda. Darunter eben viele Nitazene. Bundesweit standen 72 Todesfälle in Zusammenhang mit Fentanyl – von insgesamt 2227 Drogentoten, so Zahlen des Bundeskriminalamts. Zu verwandten Stoffen, wie eben Nitazenen, gibt es aber keine Zahlen.

Warum die Gesetze an diesen Drogen vorbeigehen

Diese Substanzen scheinen sich vom Osten her Deutschland zu nähern: In Estland und Lettland machen synthetische Opioide laut Euda den Großteil der Überdosis-Toten aus, im Osten Deutschlands wird zumindest zunehmend von Notfällen berichtet. Experten aus der Drogenberatung berichten zudem von zunehmendem Konsum, wie aus dem Bericht „Trendsetter“ des Instituts für Therapieforschung hervorgeht.

Aber warum kann man nicht zumindest Bestellungen, wie die für diese Recherche getätigte, verbieten? Eine bestimmte Substanz könne erst dann ins BtMG aufgenommen werden, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung vorliegen würden, erklärt ein Sprecher des LKA. Und: „Dies ist bei neu auftretenden Substanzen – auch wenn sie bereits bekannten ähneln – regelmäßig zunächst nicht der Fall.“ Es gibt deswegen zusätzlich das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das ganze Substanzklassen abdeckt. Aber auch damit sei das gekaufte Mittel laut LKA nicht abgedeckt.

Was die Schranken für breitere Verbote sind

Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es, bereits Ende Mai sei eine Änderung des BtMG im Bundeskabinett beschlossen worden, bei dem Fluor-Etonitazene – die von uns gekaufte Substanz – in die entsprechende Anlage aufgenommen werden, wie eine Sprecherin mitteilt. Derzeit befasse sich der Bundesrat mit dem Entwurf, mit einem Inkrafttreten sei im Sommer zu rechnen. „Darüber hinaus gehende, unspezifische Verbotsregelungen ohne konkrete Beschreibung einzelner Stoffgruppen (NpSG) oder einzelner Stoffe (BtMG) sind aufgrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots und Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von Strafvorschriften nicht zulässig“, begründet die Sprecherin, warum Verbote nicht allgemeiner und breiter gehalten werden können.

Nach der Bestellung geht der Shop offline

Bevor das Verbot durchgeht, werden sich schon einige Menschen bei dem erwähnten Drogenshop bedient haben. Darauf lassen die in Summe rund 1000 – überwiegend positiven – Bewertungen bei Google und Trustpilot schließen. Wie viele Anbieter es gibt, die gezielt am Betäubungsmittelgesetz vorbei produzierte Drogen verkaufen, könne man nicht sagen, teilt das BKA indes mit. „Neben ständigen Veränderungen des Produktangebots, kommt es ebenfalls kontinuierlich zur Öffnung und Schließung der Online-Shops selber“, so eine Sprecherin.

Ein paar Wochen nach der Bestellung ist auch die Seite des Anbieters zunächst offline. Hängt das mit Ermittlungen zusammen? Dazu würden grundsätzlich keine Auskünfte gegeben, heißt es vom BKA. Dann, kurz vor der Veröffentlichung dieses Textes, prangt ein selbstbewusster Schriftzug auf der Seite: „Entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten! Wir arbeiten an einer großartigen Sache – schau bald wieder vorbei!“

Drogen, die an Gesetzen vorbei geschaffen werden

Substanzen
Verbotenen Drogen nachempfundenen Substanzen, die um die Gesetze herum gebastelt werden, nennt man oft Research Chemicals, also Forschungschemikalien. Auch andere Drogen werden so nachgebaut: Es gibt etwa auch Abwandlungen von Benzodiazepinen, eigentlich ein beruhigendes und angstlösendes Mittel, oder von bestimmten Amphetaminderivaten wie Cathinon.

Vielfalt
Laut dem Bundesdrogenbeauftragten sind in Europa knapp 1000 verschiedene solcher Neuer psychoaktiver Substanzen bekannt.

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