Eine spontane Trauung in Las Vegas kommt einer Witwe jetzt teuer zu stehen. Wie das Landessozialgericht Stuttgart mitteilte, muss die 76-Jährige rund 71 000 Euro Witwenrente zurückzahlen. Die Hintergründe.

Stuttgart - Weil sie der Rentenversicherung ihre erneute Heirat nicht mitgeteilt hat, muss eine 76-Jährige rund 71 000 Euro Witwenrente zurückzahlen. Das teilte das Landessozialgericht Stuttgart am Montag mit. Die Seniorin hatte sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet. Nachdem der zweite Mann ebenfalls gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde von der Rentenversicherung zwar bewilligt - gleichzeitig erfuhr die Frau jedoch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte (Az.: L 13 R 923/16).

 

Die 76-Jährige zog daraufhin vor Gericht. Ihr Argument: Sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie aber zu Weihnachten mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht - dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe ein Urlaubsspaß und in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht weiter.

Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Seniorin zunächst recht, doch das Landessozialgericht hob die Entscheidung auf: Der Frau hätte einleuchten müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das habe Paar etwa Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab - schließlich habe sie sogar die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.