Serie Rechtsstaat Kölner mit Gummibären unter Schwaben
Ein neuer Fall für die Richter der 19. Schwurgerichtskammer in Stuttgart: eine Schranktür, ein Toter und eine Umworbene.
Ein neuer Fall für die Richter der 19. Schwurgerichtskammer in Stuttgart: eine Schranktür, ein Toter und eine Umworbene.
Ein Justizwachtmeister bringt Remshalden aus dem Rems-Murr-Kreis nach Stuttgart. In braunen Aktendeckeln, die von einem roten Gummiband zusammengehalten werden. In das Dienstzimmer von Richter Norbert Winkelmann hinten rechts in der Ecke des Landgerichtsgebäudes auf seinen museumsreifen Schreibtisch vorne am Fenster. Ein Teppich darunter, der schon bessere Tage gesehen hat. Hinter dem Bürostuhl des Vorsitzenden der 19. Schwurgerichtskammer sechs Stühle. In ihrer Mitte ein weißer Tisch. Mit einem Glas voller Gummibärchen. „Greif zo“, kölscht Winkelmann. „Wat han m‘r dan hee?“
Er kann, er will nicht verbergen, dass er Kölner ist: mit Leib und Seele und FC. Nachts um 3 würde Winkelmann noch den letzten Kick des Clubs messerscharf analysieren können, dass die Reporter der Fußballzeitung Kicker neidisch würden. Doch bei der schweren Körperverletzung mit Todesfolge aus Remshalden wird er ernst.
Die möchten Stuttgarts Staatsanwälte beim Stuttgarter Landgericht angeklagt wissen. Zusammen mit seinen beiden Beisitzern Lisa Seufert und Kai Gassert macht sich Winkelmann auf den Weg in ein neues Strafverfahren. „Prüfen müssen wir jetzt erst einmal, ob wir die Anklage der Staatsanwaltschaft zulassen“, erklärt Seufert das Prozedere.
In Remshalden soll ein 44-Jähriger einen Mann mit einer Schranktür so fest geschlagen haben, dass der Angegriffene wenige Tage später starb. Eifersucht könnte ein Motiv gewesen sein. Aber auch das Brusttrommeln von Gorillas, um eine von beiden umworbene Frau zu beeindrucken. Drogen sind im Spiel: Haschisch, Marihuana, vielleicht Crack. In jedem Fall Alkohol: 2,26 Promille beim Angreifer, 2,92 Promille beim Opfer.
Nach der Schlägerei werden Polizei und Krankenwagen gerufen. Der Angegriffene wird versorgt, weigert sich aber, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er wird renitent, die Sanitäter lassen ihn ziehen. Sie gehen ihm nach Minuten hinterher und finden ihn bewusstlos in seiner Wohnung. Tage später verstirbt der Mann in Folge von Hirnblutungen im Krankenhaus. Die Richter tauchen in eine Blackbox ab: Es gilt das Beratungsgeheimnis. Richter diskutieren und entscheiden nur unter sich. Niemand außerhalb ihres Teams wird je erfahren, wer wie für was argumentiert hat, ob ihre Entscheidungen einstimmig oder kontrovers gefallen sind. „Wir lassen die Anklage unverändert wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu“, präsentiert Gassert das Ergebnis.
Und die Aufgabenteilung: Winkelmann liest die Akten, vereinbart mit den Verteidigern Prozesstermine, bestellt Gutachter und veranlasst die Terminierung mit den beiden zusätzlichen Schöffen. Seufert wird für dieses Verfahren die Berichterstatterin sein: Sie bereitet das Gerichtsverfahren und die Verhandlungstage verantwortlich vor, sichtet und analysiert im Detail die Akten. Sie stellt juristische Kommentarliteratur zu Präzedenzfällen zusammen. „Bei der Fülle an Verfahren, die die Kammer parallel zueinander verhandelt, müssen wir uns so organisieren, dass wir auf hohem Niveau jedem Fall gerecht werden“, wechselt Winkelmann mühelos ins Hochdeutsche. „Das ist hier Mannschaftssport“, ergänzt Gassert.
Kein Zweifel, da hat sich ein Team gefunden: Gassert, junger Vater, lässig in Polo, Jeans und Sneakers. Seufert, die in ihrer Freizeit Kinder und Jugendliche in der Leichtathletik trainiert. Eine junge Richterin, die sagt, in diesem Trio „unfassbar viel zu lernen“. Und Winkelmann, der Kölner. Mehr väterlicher Mentor und Freund als Vorsitzender. Der, die Pensionierung erkennbar am Horizont fast alles gesehen hat, was einem Richter unterkommen kann. So organisiert Seufert einen psychiatrischen Gutachter. „Wir müssen vor dem Urteil wissen, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig gewesen ist. Da sind Drogen im Spiel gewesen, eine erhebliche Menge Alkohol“, erklärt sie. Die Mutter des Opfers, die sich der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin anschließt, um ihre Interessen in dem Verfahren zu vertreten. „Es gehört zu den Herausforderungen bei der Vorbereitung eines Verfahrens, mit allen an ihm Beteiligten die Termine für den Prozess abzustimmen“, sagt Gassert.
Rund um die Gummibären berät sich das Trio, informiert sich über den Stand der jeweiligen Verfahren. „Du müsstest noch die Bestellung des Gutachters unterschreiben“, erinnert Seufert Winkelmann. Dafür hat der Kölner in seinen Verfahren auch die Opfer im Blick. Er empfiehlt ihnen, mit einem Therapeuten über mögliche seelische Verletzungen zu sprechen – wie in dem Verfahren um den Handgranatenwerfer bei einer Trauerfeier auf dem Friedhof in Altbach bei Esslingen.
Am Ende des Verfahrens um den Remshaldener Schranktür-Schläger bleiben die Richter mit zehn Monaten unter der Forderung der Ankläger. Für fünf Jahre muss der Angreifer ins Gefängnis. Mord und Totschlag haben die Richter ebenso während des Verfahrens ausgeschlossen wie dessen Schuldunfähigkeit und den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Winkelmann geht zurück in sein Büro. Die drei müssen jetzt noch ihr Urteil schriftlich begründen. Dann wird die Akte Remshalden an den Bundesgerichtshof gehen. Der Angeklagte hat Revision eingelegt und das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Gummiband drum. Ein Justizwachtmeister wird die Akte abholen und Remshalden nach Karlsruhe bringen.