Flug annulliert, Hotel anders als im Katalog: Wie komme ich zu meinem Recht, wenn der heiß ersehnte Sommerurlaub ganz anders ist als erwartet.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Stuttgart - Man spart, freut sich und setzt sich erwartungsvoll in den Flieger. Und dann wird der lang ersehnte Urlaub zum Totalflop. Welche Rechte Sie als Urlauber haben, lesen Sie hier.

 
Bekommt man bei gravierenden Mängeln sein Geld zurück?
Wer nach einem mangelhaften Urlaub einen Teil seines Reisepreises zurückhaben möchte, muss dem Veranstalter das Problem vor Ort so früh wie möglich melden. Sonst gibt es kein Geld zurück. Das gilt auch, wenn der Veranstalter das Problem von Anfang an kannte – melden muss der Urlauber es trotzdem, wie der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt hat (AZ: X ZR 123/15). Wer seiner Pflicht nicht nachkomme, einen Reisemangel zu melden, verliere seinen Anspruch auf Entschädigung, urteilten die Richter. Ein Urlauber dürfe Mängel nicht stillschweigend in Kauf nehmen, um später Ansprüche an den Veranstalter zu stellen.
Wie wirkt sich das neue Reiserecht für Pauschalurlauber aus?
Seit dem 1. Juli 2018 gelten für Pauschalreisen neue Regelungen. Auch nach neuem Recht muss der Veranstalter seine Kunden über ihre Pflicht zur Mängelanzeige aufklären. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bundesverband kommt es allerdings oft vor, dass Touristen nicht alle vorgeschriebenen Informationen bekommen.
Was geschieht, wenn der Flugschalter bei der Ankunft im Flughafen schon geschlossen ist?
Wer erst nach dem Schließen des Schalters am Flughafen erscheint, hat Pech gehabt. Die Fluggesellschaft ist nicht gehalten, den Schalter wieder zu öffnen oder den Check-in anderweitig zu ermöglichen. Verpasst der Fluggast seine Maschine und muss er auf eigene Kosten einen neuen Flug buchen, trägt er die Kosten dafür selbst. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil klargestellt (AZ: 2-24 O 95/15).
Haftet der Reiseveranstalter bei jeder Verletzung während des Urlaubs?
Nein. Ein Reiseveranstalter trägt keine Verantwortung, wenn sich ein Urlauber bei einem Ausflug abseits des festgelegten Reiseprogramms verletzt. In einem solchen Fall liegt kein Reisemangel vor, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen würde. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden (Az.: 2-24 O 135/14).
Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis nachträglich erhöhen?
Das ist bei Pauschalreisen beispielsweise möglich, wenn sich die Kosten seit der Buchung erhöht haben – etwa weil sich Wechselkurse geändert haben, höhere Flughafengebühren fällig werden oder die Beförderung beispielsweise durch gestiegene Treibstoffpreise teurer wird.
Wie hoch darf die Preissteigerung sein?
Behält sich der Veranstalter im Buchungsvertrag eine Erhöhung des Preises vor, mussten Verbraucher sie bisher bis zu einer Schwelle von fünf Prozent des Reisepreises hinnehmen – nun sind es acht Prozent. Wer also eine Reise im Wert von 2000 Euro gebucht hat, kann noch kurzfristig für weitere 160 Euro zur Kasse gebeten werden – nach bisher waren es 100 Euro.
Was gilt bei einer Erhöhung von mehr als acht Prozent?
Eine solche Preissteigerung kann der Veranstalter nicht einfach so durchsetzen. Ab dieser Schwelle hat der Reisende ein Rücktrittsrecht. Der Veranstalter muss dem Reisenden dabei eine angemessene Frist setzen, in der sich der Kunde entscheidet, ob er die teurere Reise antritt oder vom Vertrag zurücktritt und sein Geld zurückbekommt.
Bis wann muss der Veranstalter die Erhöhung geltend machen?
Bis 20 Tage vor Reisebeginn ist das möglich, danach nicht mehr. Wenn allerdings eine über der Schwelle liegende Preiserhöhung kurz vor Ablauf der 20-Tage-Frist beim Verbraucher eintrudelt, ist fraglich, ob der Urlauber nicht einfach in den sauren Apfel beißt. Denn gerade in beliebten Feriengegenden ist so kurzfristig oft kein Angebot zum ursprünglichen Preis mehr zu finden.
Welche Risiken bestehen bei der Buchung von Ferienwohnungen im Ausland?
Wer eine Tagesreise unternimmt oder ein Ferienhaus bucht, ist nicht mehr durch das deutsche Pauschalreiserecht geschützt. So gehen Verbrauchern etwa Rechte auf Zurückzahlung von Anzahlungen verloren, wenn der Veranstalter insolvent ist. Bei der Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen bei Veranstaltern und Agenturen laufen Urlauber immer wieder Gefahr, hohe Anzahlungen an unseriöse Anbieter zu verlieren. Geleimte Mieter von Ferienwohnungen müssen im schlimmsten Fall im Ausland versuchen, nach dortigen Regeln zu ihrem Recht und Geld zu kommen.
Wie ist mit dem Versicherungsschutz bei verbundener Reiseleistung?
Bisher gab es Pauschal- und Individualreisen. Mit dem neuen Reiserecht ist die verbundene Reiseleistung dazugekommen. Dabei handelt es sich um eine meist online gebuchte, individuelle Zusammenstellung von Urlaubsreisen. Wenn mehrere Komponenten wie Hotel, Mietwagen oder Ausflüge bei verschiedenen Anbietern gebucht werden, muss sich der Kunde bei Mängeln selbst mit dem jeweiligen Vermittler auseinandersetzen. Alle Anbieter, auch Reisebüros, müssen bei verbundenen Reiseleistungen künftig klarstellen, dass der Käufer nur einen Basisschutz und nicht den vollen Versicherungsschutz wie bei komplett ais einer Hand gebuchten Pauschalreisen genießt.