Schon im Parlamentarischen Rat waren Frauen mit nur vier Vertreterinnen in der Unterzahl. Auch im Bundestag liegt ihr Anteil nur bei 30 Prozent. In Sachen Gleichberechtigung ist noch Luft nach oben.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Das Grundgesetz hält aus der Erfahrung des totalitären NS-Staates ein großes Versprechen für alle Menschen, aber besonders für Frauen bereit. Dort heißt es „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So steht es in Artikel 3, Absatz 2. Und im gleichen Artikel steht auch, dass niemand wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden darf.