Serientäter vor Gericht Motorraddiebe legen Geständnis ab

Die Diebe hatten es auf hochwertige Motorräder abgesehen. Foto: imago images / Future Image

Das Landgericht Heilbronn hat zwei 24-jährige Männer verurteilt – aber nur wegen eines Bruchteils der ursprünglich angeklagten Taten. Warum?

Deutlich früher als geplant ist am Landgericht Heilbronn der Prozess gegen zwei 24 Jahre alte Männer um eine groß angelegte Serie von Motorraddiebstählen zu Ende gegangen. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Geständnisse verurteilte die 14. Große Strafkammer einen Angeklagten wegen achtfachen Diebstahls zu zwei Jahren und elf Monaten Haft, den anderen wegen Beihilfe zur Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

 

Damit blieb das Gericht dicht bei den Schlussanträgen der Verteidiger, die für ihre Mandanten Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte beim ersten Angeklagten auf eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten plädiert, beim zweiten auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Warum Großteil der Anklage fallengelassen?

Bereits in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens hatten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Prozessverständigung geeinigt. Ein Großteil der Anklagevorwürfe wurde fallen gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Männer ursprünglich wegen 26 Taten des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls von hochwertigen Motorrädern in den Kreisen Ludwigsburg und Heilbronn mit einem Gesamtschaden von rund 320 000 Euro angeklagt.

Nachgewiesen werden konnten letztlich nur acht Taten im Mai und Juni vergangenen Jahres, an denen einer der beiden Angeklagten beteiligt war. Nach Ansicht des Gerichts spähte dieser zusammen mit einem dritten Mittäter die jeweiligen Tatorte tagsüber aus. Bei Dunkelheit seien die beiden Männer dann wiedergekommen, hätten die Sicherheitsvorkehrungen an den Maschinen entfernt und diese dann auf einen mitgebrachten Transporter geladen. Mit der Diebesbeute sei der Angeklagte zu einer Lagerhalle in Köln gefahren, wo die Motorräder in zahlreiche Einzelteile zerlegt worden seien. Diese wurden dann in schwarze Folien verpackt, mit Klebeband umwickelt und nach Osteuropa verkauft.

Welchen Wert hatten die gestohlenen Motorräder?

Drei Motorräder im Gesamtwert von 35 000 Euro stahl der eine Angeklagte am 23. und 24. Mai vergangenen Jahres in Asperg, zwei Tage später eine Aprilia im Wert von 9000 Euro in Markgröningen. Ebenfalls in dieser Nacht erbeutete der Angeklagte zwei Maschinen in Bietigheim-Bissingen. Am 3. Juni führte den Anklagten sein Beutezug nach Oberstenfeld, wo er mit seinem Komplizen eine BMW – mit 25 500 Euro die wertvollste Maschine – und eine Yamaha entwendete. Den Gesamtwert der acht Maschinen bezifferte das Gericht auf 98 400 Euro.

Dem zweiten Angeklagten konnten nur zwei Taten der Beihilfe zur Hehlerei nachgewiesen werden. Er sei am Verkauf von Teilen eines Motorrads aus Bietigheim-Bissingen und dreier Maschinen der Marken Kawasaki und KTM aus Pleidelsheim beteiligt gewesen und habe dafür 400 Euro erhalten. Für den Prozess waren ursprünglich sechs weitere Verhandlungstage bis Ende August vorgesehen.

Der Diebstahl hochwertiger Motorräder hatte Ende des vergangenen Jahres auch das Landgericht Stuttgart beschäftigt: Im Dezember wurden zwei 31 und 34 Jahre alte Männer zu Haftstrafen von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, die in ganz Baden-Württemberg insgesamt 21 Motocross-Maschinen gestohlen hatten. Fünf Tatorte lagen dabei in den Kreisen Ludwigsburg und Böblingen.

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