Einer Frau und ihrem Freund wird am Landgericht Stuttgart vorgeworfen, im Raum Kirchheim im großen Stil Beute gemacht zu haben. Der 42-Jährigen und dem 36-Jährigen werden von der Staatsanwaltschaft 14 Einbrüche in Wohnungen und Häuser zur Last gelegt.

Kirchheim - Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen ist nicht sonderlich hoch. Doch jene drei Täter, die für eine Serie von 14 Delikten dieser Art im Raum Kirchheim verantwortlich sein sollen, sind der Polizei offensichtlich ins Netz gegangen. Zwei von ihnen – eine 42-jährige Frau und ein 36-Jähriger – wird seit Mittwoch vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart vorgeworfen, im Januar und Februar dieses Jahres im großen Stil auf Beutezug gegangen zu sein. Das Verfahren gegen eine 23-jährige mutmaßliche Komplizin ist abgetrennt worden und wird voraussichtlich vor dem Amtsgericht verhandelt, weil ihre Strafbeteiligung als vergleichsweise gering eingestuft wird.

 

Die Taten, die den beiden Hauptangeklagten zur Last gelegt werden, wiegen indes schwer. Laut der Staatsanwältin sind die Serbin und der Mann aus Bosnien-Herzegowina zwischen dem 21. Januar und dem 19. Februar in 14 Wohnungen und Häuser in Kirchheim, Bissingen, Owen, Lenningen, Dettingen, Nürtingen und Oberboihingen eingedrungen und dort ausgiebig auf Beutezug gegangen. Bevorzugt nahmen sie laut der Anklage wertvollen Schmuck, teure Uhren und Bargeld mit. Aber auch Laptops, Smartphones, Kameras, Ferngläser und Bohrmaschinen waren vor ihnen nicht sicher. Sogar Pralinen, Parfüms, Zigarillos, eine Sonnenbrille und ein vergoldetes Feuerzeug sollen sie gestohlen haben. Viele der Beutestücke fanden sich bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Frau in einer Kommune im Lenninger Tal wieder.

Mit Schraubenzieher Türen und Fenster aufgehebelt

Meist am späten Nachmittag und am frühen Abend gelangten die mutmaßlichen Einbrecher wahlweise über – mit einem Schraubenzieher – aufgehebelte Terrassentüren und Fenster in die Gebäude. Damit richteten sie neben dem Schaden von mehreren zehntausend Euro durch die Diebstähle auch einen hohen Sachschaden durch ihr brachiales Vorgehen an.

Beide Angeklagten sind als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Das Verfahren der 42-Jährigen Serbin, die vor dreieinhalb Jahren mit ihrer zwölfjährigen Tochter und ihrem 23 Jahre alten Sohn eingereist war, ist noch nicht abgeschlossen. Der Asylantrag ihres bosnisch-herzegowinischen Komplizen aus dem Jahr 2014 – sie sind eigenem Bekunden nach seit dem vergangenen Januar ein Paar – ist bereits abgelehnt worden. Seine Noch-Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder leben seit vergangenen März wieder in Bosnien. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Manuela Haußmann, ob er dann illegal hier gelebt habe, lässt der Angeklagte den Dolmetscher übersetzen: „Illegal ist übertrieben.“ Er sei mit einem 90 Tage gültigen Touristenvisum wiederholt nach Deutschland eingereist. Nach dessen jeweiligem Ablauf reise er für zwei Tage nach Bosnien aus und lasse sich dies abstempeln. Danach komme er mit einem Visum wieder zurück. Allerdings ist er seit März dauerhaft in Deutschland, denn er verbüßt nach einer Verurteilung in anderer Sache eine Haftstrafe im Gefängnis in Zweibrücken.

Spurenlage ist „ziemlich gut und dicht“

Ob er in einem seiner „Urlaube“ auf Beutezug gegangen ist, ist am ersten Verhandlungstag nicht zur Sprache gekommen. Die beiden Angeklagten wollten sich zu den Tatvorwürfen zunächst nicht äußern. Die Vorsitzende Manuela Haußmann empfahl dem Duo jedoch, über ein sich strafmildernd auswirkendes Geständnis nachzudenken. Denn nach dem bisherigen Kenntnisstand erachte sie die Spurenlage als „ziemlich gut und dicht“ – unter anderem sei ein großer Teil der Diebesbeute bei den Angeklagten gefunden worden. Zudem habe auch die Auswertung der Mobilfunkdaten ihrer Smartphones „ein Ergebnis erbracht“. Alles in allem komme sie zu dem Schluss: „Es scheint relativ belastbar zu sein, was wir haben.“ Jedoch müsse mit der Beweisführung noch versucht werden, die „Hierarchieverhältnisse bei den Taten“ zu klären. Das könne wohl mitentscheidend für das jeweilige Strafmaß sein. Die Verhandlung wird fortgesetzt.