Ein Verfahren wegen Störung der Totenruhe und Sex auf dem Friedhof vor dem Amtsgericht Ansbach ist eingestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft wollten Freunde offenbar auf dem Friedhof eine Art vorgezogene Halloween-Party feiern, die aus dem Ruder lief.

Ansbach - Das Verfahren vor dem Amtsgericht Ansbach wegen Störung der Totenruhe und Sex auf dem Friedhof ist eingestellt worden. Die 25-jährige Beschuldigte nahm am Mittwoch ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, in einer Nacht Ende Oktober 2017 zwei Bekannte zum Sex auf einem Grabstein auf dem Alten Friedhof in Rothenburg ob der Tauber (Landkreis Ansbach) angestiftet zu haben.

 

Vorgezogene Halloween-Party

Außerdem sollen die insgesamt zwei Frauen und drei Männer dabei laut Musik gehört, reichlich Alkohol getrunken und zwischen den Gräbern getanzt haben. Aus Eifersucht auf ihre damals 18-jährige Bekannte soll die Beschuldigte dann einen der Männer dazu angespornt haben, mit dieser auf einem Grab Geschlechtsverkehr auszuüben und von dieser an sich Oralverkehr vornehmen zu lassen.

Offenbar wollten die Freunde auf dem Friedhof eine Art vorgezogene Halloween-Party feiern, die aus dem Ruder lief, wie Staatsanwältin Elke Beyer-Nießlein sagte. Die Sache flog auf, weil die 18-Jährige später den sechs Jahre älteren Mann der Vergewaltigung bezichtigte. Dieser Vorwurf konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Allerdings akzeptierte der damals 24-Jährige einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe in Höhe von ebenfalls 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verfahren gegen die 18-Jährige sowie die zwei weiteren Beteiligten waren gegen eine Geldauflage beziehungsweise wegen geringer Schuld eingestellt worden.