Vor dem Böblinger Amtsgericht sind ein 24-Jähriger und ein 21-Jähriger freigesprochen worden.

Leonberg - Die 20 Jahre alte Frau bricht schluchzend im Gerichtssaal zusammen – die beiden jungen Männer auf der Anklagebank schütteln den Kopf. Das Böblinger Amtsgericht hat am Dienstag einen 24-Jährigen aus Leonberg und einen 21-Jährigen aus Filderstadt vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung freigesprochen. „Es liegen keine Indizien vor, die auf eine gewaltsame Handlung hindeuten“, erklärte der Vorsitzende Richter Günter Scheible in seinem Urteil.

 

Vor dreieinhalb Jahren war es auf einer Party in Leonberg zu sexuellen Handlungen zwischen der damals 16-Jährigen und den beiden jungen Männern gekommen. Erst später hatte sich das Mädchen in psychologische Behandlung begeben und ihre Partygäste angezeigt.

Die junge Frau hatte am 27. Juni 2008 eine Party im elterlichen Haus in Leonberg gefeiert, wo reichlich Alkohol geflossen ist. Dabei war es im Kinderzimmer zu ersten Annäherungen zwischen den drei jungen Leuten gekommen, die von Partygästen aber gestört worden. Im Anschluss daran hatten die drei deshalb das Badezimmer aufgesucht, wo es dann zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen war. Wer die Badezimmertür abgeschlossen hatte, blieb während der Verhandlung ungeklärt. Weder für den Staatsanwalt, der auf Freispruch der beiden jungen Männer plädierte, noch für den Richter spielte dieser Umstand aber eine Rolle. Vielmehr sei durch den Alkoholgenuss „die Hemmschwelle herabgesetzt gewesen, auch bei dem Mädchen“, erklärte Scheible.

„Es hat kein definitives Nein gegeben“

Das Gericht wie auch der Staatsanwalt kamen nach der Aussage der 20 Jahre alten Leonbergerin zu der Auffassung, dass das Mädchen in jener Nacht kein definitives Nein ausgesprochen habe. „Auch wenn sie heute sagt, dass sie damals erklärt habe, man solle das nicht tun, ist dabei keine klare ablehnende Haltung erkennbar“, urteilte der Richter. Von Schutzlosigkeit könne ebenfalls nicht gesprochen werden. Schließlich seien genügend Personen im Haus gewesen, die die Klägerin hätte zu Hilfe rufen können.

„Moralisch freilich war der Vorgang offenbar fragwürdig“, meinte der Staatsanwalt. Das zeige die traumatische Situation, in der sich die 20-Jährige heute noch befinde. Allerdings hatte die damals 16-Jährige nach dem Geschlechtsverkehr „nicht geduscht, sich nicht umgezogen und noch einige Stunden nach der Party aufgeräumt“, sagte der Verteidiger. Offensichtlich habe sie erst später ein Problem mit den Ausschweifungen bekommen.

„Wir sind keine moralische Anstalt hier“, unterstrich jedoch der Richter und stellte es in das Ermessen des Nebenklägers der 20-Jährigen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Nebenkläger nämlich hatte den Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung aufrecht erhalten. Seine Mandantin erwarte zumindest eine Geldstrafe für die Angeklagten und wolle wieder ein normales Leben führen. „Das möchte ich auch“, sagte der 24-Jährige, „auf mich haben wildfremde Menschen mit dem Finger gezeigt.“