Im Fall des Sexpuppen-Bordells in Freiberg hat die Stadt dem Betreiber nun zwei Wochen Zeit gegeben, sich zu seinem Geschäftsmodell zu äußern. Es droht das Verbot des Etablissements.

Freiberg/Neckar - Im Fall des Sexpuppen-Bordells in Freiberg am Neckar hat die Stadt dem Betreiber eine Frist bis Mitte Oktober eingeräumt, um seinen Standpunkt bezüglich der Rechtsform des Etablissements zu erläutern. „Aus unserer Sicht handelt es sich hier um eine Vergnügungsstätte, was an diesem Ort unzulässig wäre“, sagt der Ordnungsamtsleiter Peter Müller. Dies habe man dem Betreiber in einem Schreiben am Montag mitgeteilt und dabei auch angeboten, sich den Betrieb bei einer Besichtigung gemeinsam anzusehen. Bislang habe Müller jedoch noch keine Antwort bekommen.

 

Der Betreiber schweigt

Der Betreiber hat nun bis zum 12. Oktober Zeit, der Stadt sein Geschäftsmodell zu erläutern. „Dann muss ich entscheiden“, sagt Müller. Auf Basis der Informationen, die ihm bislang zur Verfügung stehen, würde er den Betrieb dann verbieten.

In der vergangenen Woche war durch einen Bericht unserer Zeitung bekannt geworden, dass in einem Etablissement in einem Freiberger Gewerbegebiet Männer gegen Geld Sex mit Puppen haben können. Der Betreiber äußerte sich damals gegenüber der Zeitung, dass er seinen Betrieb ordnungsgemäß angemeldet habe. Seitdem auch andere Medien wie Spiegel Online und der SWR über den Fall berichtet haben, möchte er sich gegenüber Journalisten allerdings generell nicht mehr äußern.