Der Schwimmlehrer gibt sich reuig und schiebt einen Teil der Schuld auf einen anderen Mann: Nach ersten Taten aus Neugier habe er mit dem sexuellen Missbrauch von Mädchen nur weitergemacht, weil er erpresst worden sei. Was da dran ist, soll jetzt geklärt werden.

Baden-Baden - Ein wegen sexuellen Missbrauchs angeklagter Schwimmlehrer hat vor dem Landgericht Baden-Baden einen großen Teil der Vorwürfe gestanden und gleichzeitig eine Erpressung als Grund genannt. Die ersten Unterwasseraufnahmen der Mädchen habe er aus Neugier mit der Kamera eines anderen Mannes gemacht, verlas der Verteidiger am Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden eine Erklärung des 34 Jahre alten Angeklagten. Dieser Mann habe die Bilder entdeckt und ihm später angeblich gedroht, ihn bloßzustellen. Er habe verlangt, weitere intime Aufnahmen der Mädchen zu machen, führte der Angeklagte aus.

 

Dem 34-Jährigen werden rund 200 Taten zur Last gelegt, die er an fast 40 kleinen Mädchen begangen haben soll. Er soll seine Opfer in Schwimmbädern befingert, gefilmt, verletzt und bedroht haben.

Wohnung durchsucht

Die Staatsanwaltschaft habe bereits am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gegen den vom Schwimmlehrer beschuldigten Mann eingeleitet, sagte Sprecher Michael Klose. Ermittler hätten seine Wohnung durchsucht und Datenträger beschlagnahmt. Bisher sei die Behauptung in keiner Weise bestätigt, sagte Klose. Wahrscheinlich werde der Mann als Zeuge in dem Verfahren vorgeladen.

In der schriftlichen Erklärung des 34-Jährigen hieß es weiter: „Ich schäme mich für das, was ich getan habe.“ Er wisse, dass er große Fehler gemacht habe, die nicht zu entschuldigen oder wieder gut zu machen seien. „Es tut mir unendlich leid und ich möchte mich für alles, was ich getan habe, entschuldigen.“ Der aus der Ukraine stammende Deutsche verfolgte die Verhandlung aufmerksam und machte sich immer wieder Notizen.

Fast zwei Jahre waren die während der Kurse und teilweise vor den Augen der Eltern erfolgten Übergriffe unbemerkt geblieben. Anzeigen misstrauischer Eltern brachten die Polizei auf die Spur des Mannes. Er hatte in der fraglichen Zeit rund 160 Kurse in sechs Städten abgehalten.

Am zweiten Verhandlungstag befragten die Richter der Jugendschutzkammer auch mehrere Mütter, deren Töchter Opfer geworden waren. Eine Frau, deren Kind im Frühjahr 2016 bei dem Angeklagten Schwimmunterricht hatte, sagte, sie sei erst durch einen Brief der Polizei aufmerksam geworden. Ihre Tochter hätte lediglich keinen weiteren Kurs besuchen wollen. Auf Nachfrage habe das Mädchen dann gesagt, „dass er sie totmacht, wenn sie etwas sagt“. Der Mann habe das Mädchen zur Toilette begleitet, sie im Intimbereich angefasst und Fotos gemacht. Er habe auch von ihr verlangt, seine Geschlechtsteile anzufassen.

Absichtlich zu wenig Luft in Schwimmflügel gepustet

Die Zeugin berichtete, der Schwimmlehrer habe absichtlich zu wenig Luft in die Schwimmflügel der Mädchen gepustet, damit er sie beim Schwimmen unterstützen musste und so Gelegenheit hatte, ihnen zwischen die Beine zu fassen.

Eine andere Mutter sagte, dass ihre inzwischen 13 Jahre alte Tochter als Folge der Taten nicht mehr schwimmen gehe und öffentliche Verkehrsmittel meide. Sie hatte damals nur erzählt, dass sie nicht mehr zu dem jetzt vor Gericht stehenden Mann in den Schwimmkurs gehen wolle. „Er habe sie komisch angefasst.“

Die Staatsanwaltschaft strebt bei einer Verurteilung Sicherungsverwahrung für den 34-Jährigen an, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Das würde bedeuten, dass er nach Verbüßung einer Haftstrafe vorerst nicht freikäme. Insgesamt sind neun Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 30. Oktober gesprochen werden.