Der wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilte Schwimmlehrer aus Baden-Baden hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Baden-Baden - Der Fall des wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilten Schwimmlehrers aus Baden-Baden wird voraussichtlich den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Der Mann hat Revision eingelegt, bestätigte am Mittwoch das Landgericht Baden-Baden. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet. Eine Revisionsbegründung liegt nicht vor, da das schriftliche Urteil noch aussteht.

 

Der 34 Jahre alte Deutsche war am 19. November zu zwölf Jahren Haft wegen 130 Fällen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden (Az.: 3 KLs 203 Js 12275/17). Da das Gericht von einem eingeschliffenen Verhaltensmuster ausging, hielt es auch die Sicherungsverwahrung für angemessen, obwohl der Mann bislang nicht vorbestraft war.

Missbrauch auch im Schwimmbecken

Die Taten an den 37 kleinen Mädchen im Alter zwischen vier Jahren und zwölf Jahren geschahen zwischen Oktober 2015 und September 2017 im Schwimmbecken und teils in Umkleidekabinen. Der Mann nötigte und verletzte die Kinder, die er grob im Intimbereich berührte und mitunter auch zu vergewaltigen versuchte. Zwei Fünfjährige bedrohte er mit dem Tod, sollten sie ihren Eltern etwas erzählen. Viele der Übergriffe filmte er mit einer Unterwasserkamera.