Die Einladung an die Polizeiführer in Baden-Württemberg las sich so, als würde ein gewaltiger Ansturm erwartet. „Die ersten dreihundert Teilnehmer“, hieß es in der Rundmail, erhielten Zugang zur Videokonferenz mit der vor einem Jahr installierten Vertrauensanwältin des Innenministeriums für sexuelle Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz. Es gelte das „Windhund-Prinzip“ – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Doch Eile war nicht vonnöten. Gerade mal zwanzig Leute versammelten sich am Ende in dem Zoom-Call mit Melanie Freiin von Neubeck, darunter mehrere Ministeriale aus dem Innenressort. Brennt das Thema der Polizei doch nicht so unter den Nägeln, wie bei der Berufung der Juristin im Herbst 2023 vermutet worden war? Damaliger Anlass: die Affäre um den suspendierten Inspekteur der Polizei, der inzwischen rechtskräftig vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen wurde.
Im ersten Jahr fünfzig Fälle bearbeitet
Die 20 Teilnehmer hatten „auf jeden Fall großes Interesse“ an Tätigkeit und Erfahrungen der Vertrauensanwältin, versichert ein Sprecher der Polizei-Hochschule, die für die Veranstaltungsreihe („Management Kontext“) zuständig ist. Die Resonanz liege damit im üblichen Rahmen, zwischen 18 und 80 Führungskräften. Bei der Auftakt-Konferenz („Neue Ära der KI“) im Februar 2024 seien 80 Interessierte dabei gewesen, bei den Folge-Runden deutlich weniger. Themen zum Beispiel: „Klug führen in einer Welt der Vielfalt“, „Wie tickt die neue Generation wirklich?“ Der Termin am Freitagnachmittag sei der günstigste für die viel und oft auch kurzfristig gefragten Chefs, passe aber natürlich nicht bei jedem. Ziel sei es, in regelmäßigen Abständen „kurz und prägnant“ zu Führungsthemen zu informieren und dabei einen „Blick über den Tellerrand“ der Polizei zu werfen.
Bei der Schalte mit von Neubeck sei es um ihr erstes Jahr als Vertrauensanwältin und die Erkenntnisse daraus gegangen. Dabei hat sich laut Innenressort gezeigt, dass Bedarf nach einer solchen zusätzlichen Ansprechpartnerin bestehe: In mehr als fünfzig Fällen habe sie Anfragen bearbeitet oder Rat gegeben. Nicht immer liege ein konkreter Vorfall zugrunde, Beschäftigte könnten sich auch vorsorglich informieren. Damit sei das Angebot „eine wichtige Ergänzung der bestehende Ansprechstellen“, bilanziert das Ministerium.
Erklärungsbedürftige Doppelrolle selbst angesprochen
Ein nicht ganz unheikles Thema hat von Neubeck laut Polizei-Hochschule übrigens von sich aus angesprochen: ihre Doppelrolle als Vertrauensanwältin und Strafverteidigerin. Dabei war sie für eine Polizistin tätig, die in erster Instanz wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden war; sie habe einen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung beschuldigt. Die Frau hatte sie aber nicht als Vertrauensanwältin, sondern anderweitig kontaktiert. Für Opfer falscher Beschuldigungen, hatte das Ministerium erklärt, sei von Neubeck nicht zuständig.
Im Fall des Inspekteurs, der zu ihrer Berufung geführt hatte, steht diese Prüfung noch aus. Die Anwälte des Top-Polizisten sollen eine entsprechende Strafanzeige gegen die Belastungszeugin gestellt haben – bisher offenbar ohne Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft.