War Ratzinger in der entscheidenden Sitzung anwesend?
1980 ist Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, Erzbischof von München und Freising. Er hat nach anfänglichem Sträuben der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl im Rahmen von deren Ermittlungen ein 82-seitiges Schreiben zukommen lassen, in dem er sich einerseits ein „besonders gutes Langzeitgedächtnis“ (Wastl) attestiert, andererseits darauf verweist, an der maßgeblichen Ordinariatssitzung von Mitte Januar 1980 nicht dabei gewesen zu sein.
Ulrich Wastl hingegen verweist auf das vorliegende und aktenkundige Protokoll dieser Sitzung, in dem damals der Erzbischof Joseph Ratzinger nicht als abwesend vermerkt worden sei. Außerdem zitierte Wastl aus dem Protokoll, wie „der Herr Kardinal“ bei dieser Sitzung über die Trauerfeier für den verstorbenen Berliner Kardinal Alfred Bengsch und vertrauliche Gespräche mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. über den Theologen Hans Küng berichtet habe. Wastl resümiert in diesem Fall: „Ich formuliere zurückhaltend: Wir halten die Aussage oder die Angabe des Papstes Benedikt, er sei in dieser Sitzung nicht anwesend gewesen, als wenig glaubwürdig.“
Der Päderast wird versetzt – aber nicht bestraft
Nach dieser Sitzung wird der Päderast Peter H. zuerst nach Garching und dann nach Garching an der Alz in Niederbayern versetzt, die zweite Versetzung fällt schon in die Amtszeit des Ratzinger nachfolgenden Kardinals Friedrich Wetter. Über Peter H. liegt seinerzeit bereits ein psychiatrisches Gutachten vor, das ihm eine „narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus“ bestätigt. 1986 wird H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen mehrfachen Missbrauchs zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt – und es kommt, wie das neue Gutachten ausweist, auch wieder zu neuem Missbrauch in Niederbayern, wo H. weiter amtiert. Erst unter dem neu in München amtierenden Kardinal Reinhard Marx wird er 2008 nach Bad Tölz versetzt, wo ihn 2010 seine Vergangenheit einholt. Damals schon hat die Kanzlei WSW ein Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum München und Freising erstellt, das wegen formaler Fehler und aus Gründen des Opferschutzes dann wieder zurückgezogen wird.
Diesmal ist das Gutachten im Internet einsehbar (https://westpfahl-spilker.de/wp-content/uploads/2020/11/Gutachten_Bistum_Aachen.pdf). Marion Westpfahl verweist gleich zu Anfang der Vorstellung der groß dimensionierten Untersuchung darauf, dass man 2010 Neuland betreten habe. Dies sei nun nicht mehr der Fall. Es gehe nun darum, das „erschreckende Phänomen der Vertuschung“ zu dokumentieren – und um die „Chance für die Kirche, einen Prozess der Selbstreinigung in Angriff zu nehmen“ und „unerlässliche Konsequenzen zu ziehen“. Diese Konsequenzen freilich könnten die Juristen „nicht für die Kirche formulieren“. Kardinal Marx entzieht sich der Präsentation, nimmt erst am späteren Nachmittag kurz Stellung und wird sich erst in einer Woche konkret äußern.
Kein Unrechtsbewusstsein bei den Verantwortlichen
Marion Westphal wird sehr persönlich, als sie sich an ihre eigene Kindheit vor 50 Jahren erinnert: ein Mädchen auf dem Weg zur Kommunion und zur ersten Beichte, bei der das Bekenntnis einhergehen musste mit Reue: „Dies war der einzige Weg, Vergebung zu erlangen.“ Was Kindern abverlangt werde, „muss die Messlatte für die Institution der Kirche sein“, resümierte sie – und es klingt wie der Auftakt zum Jüngsten Gericht: „Vertuschung ist Verrat an den Grundlagen des christlichen Glaubens.“
Freilich ließen die Einlassungen der noch lebenden Bistumsverantwortlichen kaum „Unrechts- oder Schuldbewusstsein erkennen“, stellt der Jurist Martin Pusch fest, der auch, wie im Fall Köln zuletzt, eine „eklatante Misswirtschaft der Aktenführung“ seitens des Bistums beklagt. Als Zeitzeugen befragt wurden für das Münchner Gutachten von Ende Juli 2020 an bis vor Kurzem 71 Personen; 56 antworteten. 261 Fälle standen in Rede, 65 mutmaßliche Missbrauchstäter werden festgestellt, meist Priester mittleren Alters. Aber das, sagt Pusch, sei nur „das Hellfeld“, das „Dunkelfeld“ müsse man sich ungleich größer vorstellen. Von 497 Geschädigten ist die Rede, 247 männliche und 182 weibliche Opfer. Bei 68 Fällen sei eine Zuordnung wegen der Anonymität der Hinweise nicht möglich gewesen. Der Schwerpunkt der Fälle liegt in dem Zeitraum von 1960 bis Mitte der siebziger Jahre, doch dauere der Missbrauch im Bistum bis heute an. In 43 Fällen wurde kirchlicherseits stets so verfahren wie bei Peter H. – es unterblieben „Maßnahmen mit Sanktionscharakter“. Bis 2002, so Pusch, „wurden Opfer in der Vorstellungswelt der Kirche nicht wahrgenommen.“ Man empfand sie „als Bedrohung der Erzdiözese“.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Tief im Reformsumpf
Verdrängung als Strategie
Aber auch die Installierung von Missbrauchsbeauftragten seit 2002 und Maßnahmen in der Prävention könnten, so Pusch weiter, nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wahrnehmung „unzureichend“ sei. Geschädigte begegneten immer noch hohen Hürden und immensen Vorbehalten. Defizitär sei auch der Umgang mit Pfarrgemeinden, insbesondere bei der Entpflichtung von Priestern. Nichts werde erläutert. Und die Folge sei immer: eine tiefgreifende Spaltung der Pfarrgemeinde. Laut der Gutachter weist der 2013 emeritierte Papst Benedikt XVI. in seiner 82-seitigen Stellungnahme jegliches „Fehlverhalten“ zurück. Auch Friedrich Kardinal Wetter, mittlerweile in einem Altenheim untergebracht, kann in 14 Fällen, für die ihm in 25 Jahren Seelsorge Fehlverhalten attestiert wird, grobe Verletzung seiner Pflichten nicht erkennen. Die Gutachter halten das für „eine wenig tragfähige Schutzbehauptung“ und die „Verdrängung eines mit Händen greifbaren Problems“.
Kardinal Marx delegiert die Verantwortung
Auch der Generalvikar Gerhard Gruber, der 22 Jahre lang amtiert hat, will im Kern nicht betroffen sein. Immerhin erkennt er „vielfaches Versagen“. Laut Ulrich Wastl hat Ratzingers Generalvikar Gerhard Gruber seine öffentliche Aussage von 2010, Ratzinger sei im Fall Peter H. nicht involviert gewesen, inzwischen relativiert. Gruber übernahm damals die alleinige Verantwortung dafür, dass der Essener Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt worden sei. Gruber habe jetzt ausgesagt, er sei dazu gedrängt worden. Er zweifle nicht daran, dass Ratzinger die Umstände, die zu dem Wiedereinsatz geführt hätten, gekannt habe.
Lesen Sie aus unserem plus-Angebot: Brüder im Zwielicht
Bleibt der amtierende Kardinal Reinhard Marx, dem in zwei Missbrauchsverdachtsfällen Fehlverhalten bescheinigt wird. Marx habe sich gesprächsweise „offen“ gezeigt, sagt Wastl. Die Gutachter sehen aber auch, dass er die Verantwortung an den Generalvikar und ans Ordinariat delegiert habe. Marx habe gesagt, primär oblige ihm nun mal die Verkündigung des Gottesworts. Das greife, meint die Kanzlei WSW, zu kurz. Was, wenn nicht Missbrauch, fragt sie, „ist Chefsache“?