Eine von der katholischen Kirche in Deutschland eingerichtete Kommission hat bisher mehr als 40 Millionen Euro an sogenannten Anerkennungsleistungen für von sexuellem Missbrauch Betroffene bewilligt.

Bislang sind Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche mehr als 40 Millionen Euro als Anerkennungsleistung für erlittenes Leid zugesprochen worden. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 28 Millionen Euro genehmigt, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Freitag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2022 in Bonn mitteilte.

 

In 143 Fällen seien Summen von mehr als 50.000 Euro zuerkannt worden. In 24 Fällen sei es sogar um mehr als 100.000 Euro gegangen. Dies sei immer mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörden erfolgt, betonte die UKA-Vorsitzende Margarete Reske, ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Sie betonte, es gebe mit keinem der 27 katholischen Bistümer Probleme.

Messdiener klagt auf Schmerzensgeld

Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht wurden, können von der Kirche Zahlungen bekommen. Über die Höhe entscheidet die UKA. Betroffene müssen dabei keine Beweise vorlegen, es genügt, wenn ihre Schilderung plausibel ist. Insgesamt wurde die Plausibilität von der UKA bisher nur in neun Fällen verneint.

Vor dem Landgericht Köln wird derzeit die Schmerzensgeld-Klage eines ehemaligen Messdieners behandelt. Der 62-Jährige fordert eine wesentlich höhere Summe, nämlich 750.000 Euro. Auf die Frage, ob im Vergleich dazu die von der UKA bewilligten Summen nicht zu niedrig seien, antwortete der stellvertretende Vorsitzende Ernst Hauck, man könne sich immer auf den Standpunkt stellen, dass „mehr schöner“ sei, es müsse aber auch finanziell darstellbar sein.

Zahlungen für mehr als 1800 Personen genehmigt

Es stehe natürlich jedem Betroffenen frei, daneben den Rechtsweg an den Gerichten zu beschreiten. Die UKA habe den Eindruck, dass die Betroffenen sich durch die Zahlungen in ihrem Leid von der Kirche anerkannt sähen.

Insgesamt bewilligte die UKA bisher Leistungen für 1809 Personen. Etwa 80 Prozent waren Männer, wobei sich unter den besonderen Härtefällen, in denen mehr als 100.000 Euro zuerkannt wurden, oft Frauen befanden. Aus den eingereichten Anträgen ergibt sich vom Zeitraum der Taten her ein Schwerpunkt in den 1960er und 70er Jahren. In den meisten Fällen ereignete sich der Missbrauch über mehrere Jahre hinweg. Das durchschnittliche Alter zu Beginn des Missbrauchs lag bei zehn Jahren. Heimkinder waren besonders oft betroffen. Mittlerweile sind die eingereichten Anträge stark rückläufig.